Vorlage - 0043/2022  

 
 
Betreff: Überleitung des Förderprogramms "Soziale Arbeit an Schulen" durch das Förderprogramm "Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in NRW" zum 01.01.2022
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Anhörung
03.03.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

Die Ausführungen der Verwaltung werden durch den Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis

genommen.
 


Sachverhalt:

Seit dem 01.01.2011nnen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten. Teil des Bildungs- und Teilhabepaketes war auch die Finanzierung von „Schulsozialarbeit Bildung- und Teilhabe“. Sie verfolgte die Ziele der arbeitsmarkt- und gesellschaftlichen Integration der jungen Menschen durch Bildung und des Abbaus der Folgen von wirtschaftlicher Armut, insbesondere von Bildungsarmut und sozialer Exklusion. Die Umsetzung fand in enger Zusammenarbeit mit Familienzentren, Schulen und freien Trägern der Jugendsozialarbeit statt.

Aufgrund des daraus entstandenen erhöhten Beratungsbedarfs wurden Mitarbeitende in den Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises eingestellt. Seit 2012 übernimmt Frau Sieglar, Katholische Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH (KJA), oben genannte Beratungstätigkeit in Wermelskirchen. Zu den Aufgaben gehört u.a. die Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, beispielsweise durch Anregung von Anträgen bei Eltern, Kindern und Jugendlichen, durch Gewinnung von mitwirkenden Vereinen, Trägern und anderen Netzwerkpartnern, oder auch durch Einwerbung zusätzlicher Unterstützungsleistungen (z.B. Kosten Vereinsmitgliedschaft). Frau Sieglar ist außerdem festes Mitglied im Arbeitskreis Netzwerk Jugendberufshilfe.

 

Berichtsbogen 2021

Art der Schule / Einrichtung

Anzahl der Schulen / Einrichtungen

Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen im Jahr

Anzahl der eingesetzten Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater

Grundschule

5

187

1

rderschule

1

28

 

Sekundarschule

1

157

 

Gymnasium

1

56

 

Berufskolleg

1

51

 

Kindergarten

16

139

 

Sonstige Schulen / Einrichtungen:

 

63

 

Tagesmütter

3

28

 

keiner Kita

 

9

 

Gesamt

28

718

1

Ausgewählte Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets

Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen mit Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Davon haben in Anspruch genommen Leistungen der…

Lernförderung

Sozialen und kulturellen Teilhabe

754

194

256

 

Das beschriebene Landesförderprogramm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in NRW“ endete am 31.12.2021 und ging ab dem 01.01.2022 in das Förderprogramm „Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in NRW“ über. Die Landesregierung NRW hat damit das Programm für die Förderung der Schulsozialarbeit nicht nur finanziell und organisatorisch verstetigt, sondern auch mit den neuen Richtlinien eine inhaltliche Neuausrichtung herbeigeführt. Der Fördergeldgeber fordert zukünftig eine deutliche Ausrichtung von Maßnahmen an konkreten Schulstandorten. Eine von dort ausgehende sozialräumliche Maßnahmenerweiterung soll jedoch weiterhin möglich sein. Zusätzlich sollen die durch die bisherige Förderung entwickelten Hilfestrukturen als auch das eingesetzte Personal in die neue Struktur übernommen werden. Für die Neuausrichtung ist eine Übergangszeit von einem Jahr angesetzt.

Ca. 41 % der 6- bis 21-Jährigen leben in der Innenstadt von Wermelskirchen. Der Anteil derer, die in einer Bedarfsgemeinschaft SGB II leben, ist höher als im Durchschnitt des Rheinisch-Bergischen Kreises. Der Einsatzort der Schulsozialarbeit ist demnach im Innenstadtbezirk Wermelskirchen zu wählen. Hier treten insbesondere die Grundschule Schwanenschule und die Sekundarschule mit einer sehr heterogenen Schülerschaft mit besonderen Förderbedarfen hervor. Diese gelten zukünftig als Einsatzorte der Schulsozialarbeit, die weiterhin von der KJA übernommen wird. Ein niederschwelliges Beratungsangebot für die Familien findet in dem zentral gelegenen Jugendbüro der KJA im Rahmen fester Öffnungszeiten statt.

Die eingesetzte Fachkraft fördert sowohl mit Einzelfallberatungen als auch mit präventiven Gruppenangeboten die persönliche und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen vor allem im Lebensraum Schule. Sie berät außerdem bei schulischen, beruflichen und weiteren biographischen Übergängen sowie bei persönlichen Bedarfslagen. Es findet eine Zusammenarbeit mit den Personensorgeberechtigten und den Schulleitungen, Lehrkräften und weiterem pädagogischen Personal an den Schulen sowie kooperierenden Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe außerhalb von Schule statt.

 

Laut der neuen Richtlinie wird zudem der Förderzeitraum „Kalenderjahr“ auf eine schuljahresgenaue Förderung umgestellt, so dass der erste Förderzeitraum für 19 Monate bis zum 31.07.2023 gilt. Des Weiteren gibt die Richtlinie vor, dass sich die Verteilung der Fördermittel für kreisangehörige Kommunen am jeweiligen Schulsozialindex orientiert und sich der durch die Kommunen zu leistende Eigenanteil von bisher 40 auf 20 Prozent der Fördersumme reduziert.

 

r den Förderungszeitraum vom 01.01.2022 bis 31.07.2023 entstehen Personal- und Sachkosten von insgesamt 111.601,00 €. Die Stadt Wermelskirchen erhält 89.282,12 €rdermittel, die über den Rheinisch-Bergischen Kreis an die Kommunen ausgezahlt werden. Der Eigenanteil in Höhe von 20 % (22.318,88 €) liegt bei der Stadt Wermelskirchen.

Die Mittel sind bereits im Haushalt 2022/2023 hinterlegt.

 

Kostenaufstellung

 

rderung Land

Eigenanteil Stadt

2021

38.952,00€

25.968,00 €

2022

56.388,71 €

14.096,13 €

bis 31.07.2023

32.893,41 €

8.222,75 €

 


Anlage/n:


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche: