Vorlage - 0044/2022  

 
 
Betreff: Jugendhilfe in Zeiten von Corona
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Anhörung
03.03.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:

Einführung von PCR-Pooltests („Lolli-Tests“) für die Kindertageseinrichtungen (Kitas)

 

Um die Kindertagesbetreuung sicher durchzuführen, ist das regelmäßige Testen ein wichtiger Baustein im Alltag der Pandemie. Seit Anfang April 2021 erhalten Eltern über die Einrichtungen pro Woche zwei kostenlose Antigentests zur Eigenanwendung (Selbsttests), um ihre Kinder zu Hause zu testen. Diese Selbsttests werden durch das Land Nordrhein-Westfalen kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Die Infektionslage in Wermelskirchen sowie im gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis hat sich in den vergangenen Wochen wieder erheblich zugespitzt, und durch die seit einiger Zeit in NRW vorherrschende Omikron-Virusvariante ist eine weitere Zunahme an Fällen zu verzeichnen. Auch seitens einiger Kita-Träger sowie Vertretungen aus der Elternschaft wurde aufgrund dieser stetig zunehmenden Infektionslage in den letzten Wochen die Einführung von Lolli-PCR-Pool-Testungen in Kitas kreisweit zwischen den Kommunen mit ihren Jugendämtern und dem Krisenstab des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie mit den Trägern und Einrichtungen abgestimmt.

Ein PCR-Test ist eine sehr zuverlässige Testform zum Nachweis einer Coronavirus-Infektion. Die Analyse ist komplexer als bei einem Selbst- oder Schnelltest und erfolgt in speziellen Laboren. Dabei wird bei einem Lolli-PCR-Pool-Test nicht eine einzelne Probe, sondern die Proben mehrerer Personen gemeinsam (in Form einer Sammelprobe der Kinder und Betreuungspersonen) untersucht.

Im Gegensatz zu den bisher in der Kindertagesbetreuung eingesetzten Selbsttests liegt das Ergebnis der Testungen zwar nicht unmittelbar vor, durch die hohe Aussagekraft der Tests werden Infektionen jedoch bereits zu einem frühen Zeitpunkt zuverlässig erkannt, wenn möglicherweise noch keine Ansteckungsgefahr von der betroffenen Person ausgeht.

Seit dem 17.01.2022 werden die Pooltests zweimal in der Woche in allen Einrichtungen in Wermelskirchen durchgeführt. Die Lolli-PCR-Pool-Testungen sind wie die Selbsttests weiterhin freiwillig und werden nur durchgehrt, wenn Eltern schriftlich ihr Einverständnis erklären. Insgesamt wird der Finanzaufwand im restlichen Kitajahr (ca. 28 Wochen bis 31.07.2022) für die neue Teststrategie ca. 103.000 € betragen. Die Gegenfinanzierung steht. Eine Erstattung des Landes ist zugesichert und kostendeckend.

 

 

Aktuelle Situation im Sachgebiet der Erzieherischen Hilfen

 

Seit Beginn der Pandemielage ist der Allgemeine Soziale Dienst in zwei Teams aufgeteilt worden, um im Rahmen der Garantenstellung zur Einhaltung des Kinderschutzes handlungsfähig zu bleiben. Jeweils ein Team arbeitet vor Ort im Rathaus, das andere Team arbeitet aus dem Home-Office, wobei der Wechsel am Folgetag erfolgt. Dieses System wurde lediglich in der kurzfristigen Entspannung des Infektionsgeschehens im Sommer 2021 unterbrochen. Seit Herbst 2021 arbeiten die Kolleginnen und Kollegen entsprechend der gesetzlichen Maßgabe zur Home-Office-Pflicht wieder in diesen Teams. Termine zwischen den Kolleginnen und Kollegen werden nach Möglichkeit online durchgeführt, um Ansteckungsmöglichkeiten zu minimieren. Termine mit den Familien finden, nachdem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes geimpft und geboostert sind, in der Regel in Präsenz statt, um dem Hilfe- oder Schutzauftrag umfassend gerecht werden zu können.

Nach einer kurzen Episode im Frühjahr 2020, in der es seitens der Familien nur wenige Unterstützungsanfragen gab und nur sehr wenig Hilfeanträge eingegangen sind, stieg der Hilfe- und Beratungsbedarf seit dem Sommer 2020 wieder auf das Niveau vor der Pandemie an. Auffällig ist seit dem Sommer 2020 der stetig wachsende Bedarf an Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe. Zudem mehren sich die Anfragen von Eltern, deren Kinder und Jugendliche sich im sozialen Rückzug befinden und beispielsweise den Schulbesuch nach der Unterbrechung durch die Schulschließungen verweigern. Die indirekten Lockdown-Folgen wie psychische Störungen, Adipositas und Spielsucht, die Kinder- und Jugendärzte feststellen, werden auch durch die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes beobachtet und führen zu einem quantitativen und qualitativen Anstieg der Hilfebedarfe von Kindern, Jugendlichen und Familien.

 

 

Aktuelles aus der Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

 

In der täglichen Beratungsarbeit wird anhaltend deutlich, dass Kinder und Jugendliche unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu leiden haben.

Die aktuelle Veröffentlichung der sogenannten Copsy-Studie (= Corona und Psyche) der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf weist darauf hin, dass die psychischen Auswirkungen (ermittelt durch die Befragung von 7 bis 17-jährigen Personen) weniger gravierend sind als befürchtet. Dennoch leiden gerade Jugendliche unter fehlender Tagesstruktur, Bewegungsmangel, Antriebsarmut und auch Zukunftsängsten. In der Beratungsstelle wurden Kinder vorstellig, die Ängste, Zwangsgedanken oder -verhaltensweisen entwickelten.

Wesentliche Aspekte der Versorgung in der Beratungsstelle sind ein schneller und niedrigschwelliger Zugang, Information und Aufklärung bezüglich der psychischen Auswirkungen, eine fachliche Einschätzung auch hinsichtlich einer Indikation für Psychotherapie, Ressourcen und Resilienz fördernde Beratung (siehe auch Tätigkeitsbericht 2020 der Beratungsstelle).

Darüber hinaus bietet die Beratungsstelle seit dem 14.02.2022 eine Corona-Telefon-Sprechstunde für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern an. Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer nnen dieses zusätzliche Angebot ebenfalls nutzen, zunächst bis zu den Osterferien.

Die Beratungsstelle beteiligte sich zudem am 14.02.2022 am Fachforum Aufholen nach Corona, das federführend vom Bildungsnetzwerk des Rheinisch-Bergischen Kreises, Amt für Bildung und Integration, durchgeführt wurde.

Der Schulpsychologische Dienst referierte im Online-Format zum Thema Junge Menschen und Corona - eine (Schul-) psychologische Perspektive, auf die Herausforderung der Pandemie und Möglichkeiten der Resilienzförderung.

In einer anschließenden Gruppenarbeit näherten sich die Teilnehmenden der Frage an, wie Kinder und Jugendliche mit Blick auf Resilienz fördernde Faktoren in der Pandemie gestärkt werden können.

Insbesondere wurden sog. personale Schutzfaktoren (Akzeptanz, Optimismus, Selbstregulation, Selbstwirksamkeit, Beziehungsgestaltung, Lösungsorientierung, Stressbewältigung) anhand folgender Leitfragen betrachtet:

1. Wie stärke ich junge Menschen in meinem Wirkungskreis in Bezug auf diesen Schutzfaktor im Alltag?

2. Wie kann ich belastete junge Menschen in Bezug auf diesen Schutzfaktor identifizieren?

3. Welche Möglichkeiten der Unterstützung von außen gibt es? Die Ergebnisse des Fachforums werden zeitnah veröffentlicht.

 

Aktuelles zu den Präventionsangeboten „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“

 

Die hohen Infektionszahlen führen immer wieder dazu, dass Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche verschoben bzw. abgesagt werden müssen. Zum einen sind die zuständigen pädagogischen Fachkräfte betroffen, zum anderen befinden sich immer wieder große Gruppen von Schülerinnen und Schülern einer Klasse in Quarantäne.

Aufgrund dessen musste beispielsweise das „Sexualpädagogische Angebot“, welches in Kooperation mit dem Fachdienst Nord, Diakonisches Werk des Evangelischen Kirchenkreises Lennep, für die neunte Jahrgangstufe der Sekundarschule in den Räumlichkeiten der Kattwinkelschen Fabrik durchgeführt werden sollte, verschoben werden.

 

 

 


Anlage/n:
 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: