Vorlage - 0045/2022  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht zum "Aufholprogramm nach Corona für Kinder und Jugendliche in 2021 und 2022"
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Anhörung
03.03.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Richtlinien Aufholen nach Corona für die Angebote der Jugendarbeit  
Förderantrag_AufholennachCorona_JuFö2022  

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:

 

Gemäß den Vorlage 0163/2021 und 0245/2021 wurden für das Haushaltsjahr 2021 im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend insgesamt 47.255 €r die Fördersäulen zwei und drei zur Verfügung gestellt. Die Mittel sollten zu 70% (etwa 33.000 ) gemäß der Fördersäule 2 r Angebote der Sozialen Arbeit an Schulen, zusätzliche Fachkräfte in der Schulsozialarbeit sowie für Angebote der Jugendsozialarbeit im Übergang Schule/Beruf und zu 30% (etwa 14.100) gemäß der Fördersäule 3 r den Bereich Jugendförderung mit Angeboten der Offenen Tür, der kulturellen Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, Freizeitmaßnahmen und zur Förderung des jungen Ehrenamts verwendet werden.

 

 

Im Bereich der sozialen Arbeit an Schulen konnten folgende Projekte in 2021 umgesetzt werden:

 

Schule

Projekt

Zeitraum

2021 (33.000€)

OGS Haiderbach

Schulkino WTT "Jim Knopf und die wilde 13"

2021

394,00 €

Dhünntalschule

Kletter-Workshop Lindlar

2021

6.158,00 €

Gymnasium

Alpha-ProjektVerrückt na und?“

2021

1.500,00 €

OGS Hünger

Crazy Jump

2021

936,00 €

OGS Hünger

Besondere“ Weihnachtsfeier

2021

401,94 €

OGS St. Michael

Adventsreiten

2021

600,00 €

KGS St. Michael

Trommelabenteuerreise

2021

1.233,00 €

 

 

 

11.222,94 €

 

 

Im Bereich der offenen Jugendarbeit konnten folgende Projekte in 2021 umgesetzt werden:

 

Einrichtung

Projekt

Zeitraum

2021 (14.000€)

TuS Wermelskirchen 07 e.V.

Sprung aus dem Corona-Stress

2021

1.888,50 €

CVJM Hünger

WG-Woche

2021

441,16 €

CVJM Tente

Offene Tür

2021

944,76 €

CVJM Hünger

Jugendgruppen Outdoor

2021

977,26 €

Ev. Kirchengemeinde WK

Weihnachtsmusical für Kinder

2021

2.064,40 €

TuS Wermelskirchen 07 e.V.

Escape-Room

2021

327,60 €

 

 

 

6.643,68 €

 

Zusammenfassung:

 

rdersäule 1 Aufstockung der Bundesmittel Frühe Hilfen

Neben Kindern und Jugendlichen nimmt das Programm auch werdende Familien und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern im Blick, welche auf eine lange Zeit mit teils einschneidenden Einschränkungen während der Corona-Pandemie zurückblicken. Für gezielte Angebote wird die bestehende Bundesstiftung Frühe Hilfen, befristet für die Jahre 2021 und 2022, aus Bundesmitteln um 50 Millionen Euro aufgestockt, wobei das Land Nordrhein-Westfalen rund 10 Millionen Euro dieser Mittel erhält. Diese Mittel werden für Maßnahmen auf kommunaler Ebene als fachbezogene Pauschale an die Kommunen mit eigenem Jugendamt weitergegeben.

r 2021 wurde ein Antrag auf zusätzliche Mittel in Höhe von 6.000 € zu der jährlichen Förderpauschale von 12.500 € aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen gestellt und bewilligt. Mit diesen Mitteln sollten u.a. verschiedene Elternkurse und ein Elterncafé als niederschwellige Angebote installiert werden. Leider konnten trotz intensiver Suche aufgrund der hohen Fallzahlen im Herbst/ Winter keine Kooperationspartner zur Umsetzung der geplanten Projekte gefunden werden.

 

rdersäule 2 zusätzliche Sozialarbeit an Schulen (70% der Fördermittel):

Alle Projekte, die umgesetzt werden konnten, hatten das Ziel die pandemiebedingt stark eingeschränkten Kontakte der Schülerinnen und Schüler untereinander zu fördern. Besonders in den Klassen der Grundschulen hatten die Schulschließungen erheblichen Einfluss auf das Zusammenwachsen der Klassenverbände und das Entstehen eines Wir-Gefühls. Darüber hinaus wurden insbesondere Schülerinnen und Schüler, die in einem besonderen Maße durch die Lockdown-Maßnahmen betroffen waren, in speziellen Projekten gezielt versucht zu unterstützen. Gefördert wurden sieben verschiedene Projekte an fünf unterschiedlichen Schulstandorten. Die Projekte fanden zum Teil klassenübergreifend und in der Mehrheit im Bereich der Nachmittagsbetreuung statt.

Die Abschlussberichte, die nach Durchführung der einzelnen Maßnahmen eingereicht worden sind, fallen durchweg alle sehr positiv aus und bescheinigen, dass die gesteckten Ziele für die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen erreicht wurden.

Zusätzliche Angebote oder die Aufstockung bestehender Angebote sind immer mit Mehraufwand an Personal- oder Zeitressourcen verbunden. Bedingt durch personelle Engpässe u.a. durch erkrankte oder sich in Quarantäne befindliche Beschäftigte sowie durch Sicherstellung der Pandemie bedingten Schutz- und Hygienemaßnahmen, war dieser Mehraufwand nicht von allen Einrichtungen leistbar.

 

rdersäule 3 Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit (30% der Fördermittel):

In diesem Bereich ist es vier freien Trägern gelungen, insgesamt sechs verschiedene Projekte anzubieten. Darunter waren Angebote, die sich im Freien umsetzen ließen (Outdoor-Projekte), um sowohl die Teilnehmenden als auch die Fachkräfte bestmöglich schützen zu können. Auch regulär offene Angebote, welche pandemiebedingt nicht stattfinden konnten, wurden unter anderen Rahmenbedingungen und zum Teil mit neuen Inhalten nach draußen verlegt, um den Jugendlichen die Möglichkeit zu gemeinsamer Freizeitbeschäftigung und direktem Austausch eröffnen zu können. Hierzu zählen zum Beispiel auch die Besuche von Einrichtungen wie das „Jump-house“ oder der „Escape-Room“ in Köln.

Darüber hinaus wurden neue Projekte, welche mit reduzierten Teilnehmerzahlen je nach Möglichkeiten des Trägers, auch als Indoor Format angeboten. Die WG Woche eröffnete den teilnehmenden Jugendlichen während ihres Alltags die Möglichkeit, sich im sozialen Miteinander unter realen Bedingungen zu erproben.

Auch in diesem Bereich müssen für zusätzliche Angebote Personal und Zeitressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Hervorzuheben ist hier zusätzlich die Abwanderung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden.

 

Ausblick 2022:

 

rdersäule 1 Bereich Frühe Hilfen

Eine Übertragung für die 2021 nicht ausgeschöpften Mittel ins Folgejahr ist in Fördersäule 1 nicht möglich.

r 2022 wurde erneut ein Antrag auf zusätzlich Mittel gestellt, die in Höhe von 7.200 € bewilligt worden ist. Damit soll ein erneuter Versuch unternommen werden, die zutzlich geplanten Projekte in Form von niederschwelligen Angeboten umzusetzen.

 

rdersäule 2 und 3

Das Land NRW hat die für 2021 nicht ausgeschöpften Fördergelder der Fördersäule zwei und drei aus dem Programm „Aufholen nach Corona“ zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2022 freigegeben. Somit stehen für die Kinder und Jugendlichen in Wermelskirchen zusätzlich zu den ca. 94.000 € aus diesen beiden Fördersäulen für das Jahr 2022 noch die nichtverausgabten Mittel in Höhe von knapp 18.000 € aus dem Jahr 2021 zur Verfügung.

Nach Einschätzung aller interdisziplinären Fachrichtungen wird weiterhin ein großer Bedarf an unterschiedlichen Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der Corona Pandemie für Kinder und Jugendliche gesehen.

rdersäule 2

Aus fachlicher Sicht hat sich das Jugendamt entgegen der ursprünglich angedachten Planung für den Bereich der Sozialen Arbeit an Schulen, gegen die Einrichtung einer Stelle Schulsozialarbeit und für die Organisation und Durchführung von vielen unterschiedlichen Projekten, die voraussichtlich mehr Kinder und Jugendliche erreichen werden, entschieden. Die durchweg positiven Erfahrungen aus den Projekten in 2021 sprechen ebenfalls für eine Fortsetzung der projektbezogenen Sozialen Arbeit an Schulen.

rdersäule 3

Die sich verändernde Gesamtsituation führt auch für die freien Träger der offenen Jugendarbeit zu einer "Normalisierung", sodass die Chancen zusätzliche Angebote zur Abmilderung der pandemiebedingten Folgen für Kinder und Jugendliche anbieten zu können, auch aufgrund der besseren Planbarkeit steigen.

 

Um die zur Verfügung stehenden Mittel richtlinienkonform verausgaben zu können sind weitere gemeinsame Anstrengungen der öffentlichen und freien Jugendhilfeträger erforderlich.
 


Anlage/n:
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinien Aufholen nach Corona für die Angebote der Jugendarbeit (118 KB)      
Anlage 2 2 Förderantrag_AufholennachCorona_JuFö2022 (189 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: