Vorlage - 0046/2022  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht Sachgebiet Jugendförderung
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Anhörung
03.03.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Nutzungskonzept_JFP_WK_15.02.22  

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
 


Sachverhalt:

 

Kinderstadt 2022

Aufgrund der pandemischen Situationen musste das Sommerferienprojekt Kinderstadt in den Jahren 2020/2021 leider abgesagt werden. Aller Voraussicht nach können sich Kinder und deren Familien jedoch in diesem Jahr wieder auf eine Kinderstadt vom 27. Juni bis 09. Juli 2022 freuen. Das bekannte Anmeldeverfahren wird zurzeit abgewickelt.

Wie in den Jahren zuvor betreuen hauptamtliche Mitarbeitende sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die eine Mehraufwandsentschädigung erhalten, die verschiedenen Werkstätten. Volljährige Personen, die kreativ und/oder handwerklich begabt sind, ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen können, Lust haben in einem großen Team zu arbeiten und sich zutrauen, Kinder zwischen 6 und 12 Jahren in diesem Ferienangebot zu begleiten, können sich bei der Projektleitung Kolja Pfeiffer bewerben (kolja.pfeiffer@kattwinkelsche-fabrik.de, 02196/710588).

 

Jugendfreizeitpark

Zeitgleich mit dem 10-jährigen Trassenjubiläum findet am 01.05.2022 die Eröffnungsfeier des Jugendfreizeitparks statt.

Die Feierlichkeiten auf dem Gelände des Jugendfreizeitparks beginnen um 14 Uhr. Auf dem angrenzenden Lidl-Parkplatz fängt das Trassentreffen um 11 Uhr an. Die Planung der Feier zur Eröffnung des Jugendfreizeitparks erfolgt in Kooperation mit den Vereinen Rollrausch Wermelskirchen e.V., Flipoff e.V. und CVJM Wermelskirchen e.V.

Bisher wurden folgende Ideen in den ersten Vorabsprachen entwickelt:

-          Offizieller Teil mit Grußworten (Fördermittelgeber, Entscheidungsträgerinnen und trägern, Spenderinnen und Spendern, Sponsorinnen und Sponsoren und sonstigen Unterstützerinnen und Unterstützern)

-          Skatecontest,

-          Inline-Hockey (Schau-)Turnier,

-          Essen und Getränke, die zum Teil von Lidl gespendet werden,

-          Popcorn vom Kinder- und Jugendparlament Wermelskirchen,

-          Vorstellung der verschiedenen Roll- und Ballsportarten (z.B. als Workshop, Schaulauf mit Moderation),

-          Regionale Liveband

 

Seit September 2021 dürfen ball- und rollsportbegeisterte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene das Gelände des Jugendfreizeitparks offiziell nutzen. Aufgrund der ersten Erfahrungen, die seit der Freigabe gesammelt werden konnten, erstellten die oben genannten Vereine, Mitarbeitende des Betriebshofes und die Jugendreferentin ein Nutzungskonzept für das Gelände (siehe Anlage).

Da es sich bei dieser Fläche um einen öffentlichen (Frei-)Raum handelt, der unter bestimmten Bedingungen von jeder Person genutzt werden darf, gibt die oben genannte Planungsgruppe mit dem Konzept lediglich Rahmenbedingungen vor, innerhalb derer sich die verschiedenen Nutzergruppen auf der Fläche bewegen dürfen. Um die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten und um ein soziales Miteinander zu fördern, werden sowohl Ge- als auch Verbote formuliert.

Die Nutzungsentwicklung des Jugendfreizeitparks ist abhängig von den Bedarfen der Nutzergruppen. Das Nutzungskonzept wird prozessbegleitend kontinuierlich weiterentwickelt und fortgeschrieben und soll jährlich evaluiert werden.

 

Aufsuchende Jugendarbeit

Marc Spies war bis zum 31.12.2021r die Aufsuchende Jugendarbeit zuständig. Er verließ die Stadtverwaltung Wermelskirchen auf eigenen Wunsch.

Da aus Sicht des Fachamtes eine noch größere Notwendigkeit für die Aufgaben der mobilen aufsuchenden Jugendarbeit mit niederschwelligem Charakter als Folge der COVID-19-Pandemie, bei der insbesondere Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene zu den besonders belasteten Gruppen gehören, erwartet wird, soll schnellstmöglich eine Wiederbesetzung der ausgeschriebenen Stelle erfolgen.

 


 


Anlage/n:

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nutzungskonzept_JFP_WK_15.02.22 (129 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: