Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales und Inklusion empfiehlt dem Haupt- und Finanzauschuss bzw. dem Rat der Stadt,
die Teilbudgets
- 50.01 Unterstützung von Senioren, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung - 50.03 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz - 50.04 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - 50.05 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II - 50.06 Sonstige soziale Leistungen
in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Doppelhaushaltsplanes 2022/2023 (ggf. unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungs-vorschläge) zu beschließen. Sachverhalt: Der Städtische Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2022/2023 wurde nach den Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) bzw. den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) sowie des NKF-Covid-19-Isolierungsgesetzes (NKF-CIG) erstellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022/2023 mit Haushaltsplan und Anlagen wurde im Rat der Stadt am 21.02.2022 eingebracht. Der Rat der Stadt hat den Entwurf des Doppelhaushaltes 2022/2023 zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Die Verwaltung wird in der Sitzung nähere Erläuterungen geben. Es wird im Übrigen auf den Vorbericht und die Erläuterungen im Haushaltsplan 2022/2023 hingewiesen.
Die vom Ausschuss zu beratenden Teilbudgets des Haushaltsplanentwurfes ergeben sich aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlage. Anlage/n:
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