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Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt,
die Teilbudgets
- 10.01 – 10.07 - 12.01 - 13.01 - 14.01 - 20.01 – 20.07 - 32.01 – 32.09 - 33.01 - 37.01 - 37.02 - 51.05 - 51.06 - 61.04 (hier: Wirtschaftsförderung) - 66.04 – 66.05
in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Doppelhaushaltsplanes 2022/2023 (ggf. unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungs-vorschläge) zu beschließen. Sachverhalt: Der Städtische Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2022/2023 wurde nach den Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) bzw. den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) sowie des NKF-Covid-19-Isolierungsgesetzes (NKF-CIG) erstellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022/2023 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden im Rat der Stadt am 21.02.2022 eingebracht. Der Rat der Stadt hat den Entwurf des Doppelhaushaltes 2022/2023 zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Die Verwaltung wird in der Sitzung nähere Erläuterungen geben. Es wird im Übrigen auf den Vorbericht und die Erläuterungen im Haushaltsplan 2022/2023 hingewiesen.
Die vom Ausschuss zu beratenden Teilbudgets des Haushaltsplanentwurfes ergeben sich aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlage.
Anlage/n:
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