Vorlage - 0058/2022  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Gesamtschule ab dem Schuljahr 2023/2024
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
10.03.2022 
Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt beschließt die Neugründung einer mindestens 4-zügigen Gesamtschule mit Ganztagsbetrieb am jetzigen Standort der Sekundarschule in der Wirtsmühler Straße 12 zum Schuljahr 2023/2024.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die auflösende Schließung der Sekundarschule Wermelskirchen bei entsprechender Genehmigung zur Errichtung einer Gesamtschule zum Schuljahr 2023/2024.

 

3. Der Rat der Stadt beschließt, die Gesamtschule auf der Grundlage von § 20 Schulgesetz NRW als "Schule des Gemeinsamen Lernens" zu führen.

 


Sachverhalt:

 

Um die für die Beantragung der Einrichtung einer Gesamtschule notwendigen Beschlusslage des Rates der Stadt herzustellen, sind folgende Schritte erforderlich:

 

1. Schritt:

Empfehlender Grundsatzbeschluss des Schulausschusses am 24.02.2022r die Sitzung des Rates am 28.03.2022

 

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 24.02.2022 zu Ziffer 1. einstimmig und zu Ziffer 2 mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen (CDU) folgende Empfehlung an den Rat der Stadt für einen Grundsatzbeschluss zur Schulentwicklungsplanung und zur Einrichtung einer Gesamtschule gefasst:

 

Der Rat der Stadt

 

1. beschließt die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung in der vorgelegten Fassung

 

und

 

2. beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die formellen Voraussetzungen r die Einrichtung einer (mindestens) 4-zügigen Gesamtschule ab dem Schuljahr 2023/2024 zu erarbeiten und die Einrichtung bei der Bezirksregierung Köln entsprechend zu beantragen.

 

2. Schritt:

Empfehlende Ergänzungsbeschlüsse des Schulausschusses am 10.03.2022r die Sitzung des Rates am 28.03.2022

 

Um die in der in Schritt 1 beschriebenen Beschlussempfehlung unter Ziffer 2 genannte Beantragung für die Einrichtung einer (mindestens) 4-gigen Gesamtschule vorbereiten zu können, sind in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln ergänzende Beschlüsse in folgenden Bereichen erforderlich:

 

-          Standortentscheidung

Als Alternativen stehen gegenüber der Neubau einer Gesamtschule oder die Nutzung des Gebäudekomplexes der bisherigen Sekundarschule in der Wirtsmühler Straße 12. Die Schulentwicklungsplanung empfiehlt den Standort der jetzigen Sekundarschule für eine Gesamtschule weiterzuentwickeln, da ein Großteil der Räumlichkeiten vorhanden ist und die finanziellen Auswirkungen einer Sanierung plus Zubau erwartbar geringer ausfallen als diejenigen für einen Neubau.

Hierzu wird auf die baulichen Möglichkeiten der am 10.01.2022 in der Sitzung des Schulausschusses vorgestellten „Konzeptstudie einer Gesamtschule auf dem Gelände an der Wirtsmühler Straße in Wermelskirchen vom 02.06.2021 / 10.01.2022 verwiesen.

 

-          Einrichtung der Gesamtschule durch „Umwandlung“ oder „Neugründung“

Im Falle einer Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule bleiben Schulleitung und Lehrerkollegium erhalten. Die Sekundarschüler/innen werden Gesamtschüler/innen.

 

Bei einer Neugründung (Errichtung)rde die Sekundarschule auslaufend aufgelöst und die Gesamtschule aufbauend errichtet. Demnach bestehen über fünf Jahre zwei Schulleitungen, zwei Lehrerkollegien und zwei Schülerschaften. Hierfür werden zwei Verwaltungsbereiche (zwei Schulleitungsbüros und zwei Lehrerzimmer) benötigt.

Der jetzige Sekundarschulstandort verfügt über die entsprechende Infrastruktur, da bereits mit der Auflösung der Hauptschule und dem gleichzeitigen Aufbau der Sekundarschule zwei organisatorisch voneinander getrennten Schulen am Standort Wirtsmühler Straße 12 untergebracht waren.

 

Unabhängig von einer Umwandlung oder einer Neugründung (Errichtung) werden beim ersten Anmeldeverfahren 100 Anmeldungen benötigt, da die Gesamtschule mindestens 4-zügig sein muss. Diese 100 Anmeldungen müssen durch gemeindeeigene Kinder erfolgen, damit auch der Bedarf für die Schulform gesichert ist. Werden 100 Anmeldungen nicht erreicht, bleibt die Schule zunächst weiter eine Sekundarschule.

 

Mit Blick auf die aktuell in der Sekundarschule weit unter 100 liegenden Aufnahmezahlen in der Klasse 5 erscheint es aus Sicht der Verwaltung erfolgversprechender, die Mindestanzahl von 100 Anmeldungen mit der Errichtung einer neuen Gesamtschule und nicht durch eine Umwandlung der bestehenden Sekundarschule in eine Gesamtschule zu erreichen.

 

-          Gesamtschule mit Ganztagsbetrieb

Gemäß Bestigung der Bezirksregierung Köln können Gesamtschulen ohne einen Ganztagsbetrieb nicht genehmigt werden, da der Ganztag einen wesentlichen Bestandteil des Gesamtschulkonzeptes als Schulform darstellt.

 

-          Gemeinsames Lernen (Inklusive Beschulung)

Der Beschluss muss auf der Grundlage von § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW auch die Bestätigung des Schulträgers für das „Gemeinsame Lernen“r alle Förderschwerpunkte beinhalten. Die hierzu in § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW genannten Ausnahmen (keine personelle und sächliche Ausstattung vorhanden und keine personelle und sächliche Ausstattung mit vertretbarem Aufwand möglich) sind vorliegend nicht gegeben. Die notwendige personelle Ausstattung wird vom Land NRW im Rahmen der Lehrerstellenzuweisung für Gesamtschulen sichergestellt. Die baulichen Voraussetzungen für das „Gemeinsame Lernen“ssen z. B. bei einem Neubau berücksichtigt werden. Am jetzigen Standort der Sekundarschule in der Wirtsmühler Straße konnten die Voraussetzungen durch bauliche Maßnahmen und technische Unterstützungen bereits in der Vergangenheit im Einzelfall immer wieder erfüllt werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher dem Schulausschuss vor, dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung r die Sitzung am 28.03.2022 zu empfehlen:

 

1. Der Rat der Stadt beschließt die Neugründung einer mindestens 4-zügigen Gesamtschule mit Ganztagsbetrieb am jetzigen Standort der Sekundarschule in der Wirtsmühler Straße 12 zum Schuljahr 2023/2024.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die auflösende Schließung der Sekundarschule Wermelskirchen bei entsprechender Genehmigung zur Errichtung einer Gesamtschule zum Schuljahr 2023/2024.

 

3. Der Rat der Stadt beschließt, die Gesamtschule auf der Grundlage von § 20 Schulgesetz NRW als „Schule des Gemeinsamen Lernens“ zu führen.

 

Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.

 

Nach Vorliegen der Beschlüsse des Rates am 28.03.2022

 

-          gem. vorstehendem Schritt 1

(Schulentwicklungsplanung sowie Beauftragung der Verwaltung, die Einrichtung einer Gesamtschule vorzubereiten und bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen)

 

und

 

-          gemäß vorstehendem Schritt 2 (Ergänzungen zur Standortentscheidung, Neugründung, Ganztagsbetrieb und Gemeinsames Lernen),

 

werden die Nachbarkommunen sowie die Schulkonferenz der Sekundarschule am Prozess beteiligt und die Stellungnahmen der Kommunen und der Schulkonferenz im Rahmen der Beantragung für die Errichtung einer Gesamtschule bei der Bezirksregierung Köln beigefügt.

 

Zusammenfassung der weiteren Vorgehensweise:

 

24.02.2022

Empfehlender Grundsatzbeschluss Schulausschuss an Rat

10.03.2022

Empfehlung ergänzende Beschlüsse Schulausschuss an Rat

28.03.2022

Beschlüsse Rat aufgrund Empfehlungen des Schulausschusses

29.03.2022 bis 09.05.2022

Beteiligung Nachbarkommunen und Schulkonferenz Sekundarschule

ab 10.05.2022

Antragstellung bei Bezirksregierung durch Stadt

Juni bis Dezember 2022

Vorbereitung Gesamtschule durch Bezirksregierung und Stadt

Februar 2023

Anmeldeverfahren Klasse 5 Gesamtschule (mindestens 100 Anmeldungen gemeindeeigener Kinder erforderlich)

01.08.2023

Start Aufbau Gesamtschule / Start Auflösung Sekundarschule

 

 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

Stammbaum:
0058/2022   Einrichtung einer Gesamtschule ab dem Schuljahr 2023/2024   Amt für Jugend, Bildung und Sport   Beschlussvorlage öffentlich
0058/2022-1   Einrichtung einer Gesamtschule ab dem Schuljahr 2023/2024   Amt für Jugend, Bildung und Sport   Beschlussvorlage öffentlich