Beschluss:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Neugründung einer mindestens 4-zügigen Gesamtschule mit Ganztagsbetrieb am jetzigen Standort der Sekundarschule in der Wirtsmühler Straße 12 zum Schuljahr 2023/2024.
2. Der Rat der Stadt beschließt die auflösende Schließung der Sekundarschule Wermelskirchen bei entsprechender Genehmigung zur Errichtung einer Gesamtschule zum Schuljahr 2023/2024.
3. Der Rat der Stadt beschließt, die Gesamtschule auf der Grundlage von § 20 Schulgesetz NRW als "Schule des Gemeinsamen Lernens" zu führen.
Sachverhalt:
Um die für die Beantragung der Einrichtung einer Gesamtschule notwendigen Beschlusslage des Rates der Stadt herzustellen, sind folgende Schritte erforderlich:
1. Schritt: Empfehlender Grundsatzbeschluss des Schulausschusses am 24.02.2022 für die Sitzung des Rates am 28.03.2022
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 24.02.2022 zu Ziffer 1. einstimmig und zu Ziffer 2 mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen (CDU) folgende Empfehlung an den Rat der Stadt für einen Grundsatzbeschluss zur Schulentwicklungsplanung und zur Einrichtung einer Gesamtschule gefasst:
Der Rat der Stadt
1. beschließt die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung in der vorgelegten Fassung
und
2. beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die formellen Voraussetzungen für die Einrichtung einer (mindestens) 4-zügigen Gesamtschule ab dem Schuljahr 2023/2024 zu erarbeiten und die Einrichtung bei der Bezirksregierung Köln entsprechend zu beantragen.
2. Schritt: Empfehlende Ergänzungsbeschlüsse des Schulausschusses am 10.03.2022 für die Sitzung des Rates am 28.03.2022
Um die in der in Schritt 1 beschriebenen Beschlussempfehlung unter Ziffer 2 genannte Beantragung für die Einrichtung einer (mindestens) 4-zügigen Gesamtschule vorbereiten zu können, sind in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln ergänzende Beschlüsse in folgenden Bereichen erforderlich:
- Standortentscheidung Als Alternativen stehen gegenüber der Neubau einer Gesamtschule oder die Nutzung des Gebäudekomplexes der bisherigen Sekundarschule in der Wirtsmühler Straße 12. Die Schulentwicklungsplanung empfiehlt den Standort der jetzigen Sekundarschule für eine Gesamtschule weiterzuentwickeln, da ein Großteil der Räumlichkeiten vorhanden ist und die finanziellen Auswirkungen einer Sanierung plus Zubau erwartbar geringer ausfallen als diejenigen für einen Neubau. Hierzu wird auf die baulichen Möglichkeiten der am 10.01.2022 in der Sitzung des Schulausschusses vorgestellten „Konzeptstudie einer Gesamtschule auf dem Gelände an der Wirtsmühler Straße in Wermelskirchen vom 02.06.2021 / 10.01.2022“ verwiesen.
- Einrichtung der Gesamtschule durch „Umwandlung“ oder „Neugründung“ Im Falle einer Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule bleiben Schulleitung und Lehrerkollegium erhalten. Die Sekundarschüler/innen werden Gesamtschüler/innen.
Bei einer Neugründung (Errichtung) würde die Sekundarschule auslaufend aufgelöst und die Gesamtschule aufbauend errichtet. Demnach bestehen über fünf Jahre zwei Schulleitungen, zwei Lehrerkollegien und zwei Schülerschaften. Hierfür werden zwei Verwaltungsbereiche (zwei Schulleitungsbüros und zwei Lehrerzimmer) benötigt. Der jetzige Sekundarschulstandort verfügt über die entsprechende Infrastruktur, da bereits mit der Auflösung der Hauptschule und dem gleichzeitigen Aufbau der Sekundarschule zwei organisatorisch voneinander getrennten Schulen am Standort Wirtsmühler Straße 12 untergebracht waren.
Unabhängig von einer Umwandlung oder einer Neugründung (Errichtung) werden beim ersten Anmeldeverfahren 100 Anmeldungen benötigt, da die Gesamtschule mindestens 4-zügig sein muss. Diese 100 Anmeldungen müssen durch gemeindeeigene Kinder erfolgen, damit auch der Bedarf für die Schulform gesichert ist. Werden 100 Anmeldungen nicht erreicht, bleibt die Schule zunächst weiter eine Sekundarschule.
Mit Blick auf die aktuell in der Sekundarschule weit unter 100 liegenden Aufnahmezahlen in der Klasse 5 erscheint es aus Sicht der Verwaltung erfolgversprechender, die Mindestanzahl von 100 Anmeldungen mit der Errichtung einer neuen Gesamtschule und nicht durch eine Umwandlung der bestehenden Sekundarschule in eine Gesamtschule zu erreichen.
- Gesamtschule mit Ganztagsbetrieb Gemäß Bestätigung der Bezirksregierung Köln können Gesamtschulen ohne einen Ganztagsbetrieb nicht genehmigt werden, da der Ganztag einen wesentlichen Bestandteil des Gesamtschulkonzeptes als Schulform darstellt.
- Gemeinsames Lernen (Inklusive Beschulung) Der Beschluss muss auf der Grundlage von § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW auch die Bestätigung des Schulträgers für das „Gemeinsame Lernen“ für alle Förderschwerpunkte beinhalten. Die hierzu in § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW genannten Ausnahmen (keine personelle und sächliche Ausstattung vorhanden und keine personelle und sächliche Ausstattung mit vertretbarem Aufwand möglich) sind vorliegend nicht gegeben. Die notwendige personelle Ausstattung wird vom Land NRW im Rahmen der Lehrerstellenzuweisung für Gesamtschulen sichergestellt. Die baulichen Voraussetzungen für das „Gemeinsame Lernen“ müssen z. B. bei einem Neubau berücksichtigt werden. Am jetzigen Standort der Sekundarschule in der Wirtsmühler Straße konnten die Voraussetzungen durch bauliche Maßnahmen und technische Unterstützungen bereits in der Vergangenheit im Einzelfall immer wieder erfüllt werden.
Die Verwaltung schlägt daher dem Schulausschuss vor, dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung für die Sitzung am 28.03.2022 zu empfehlen:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Neugründung einer mindestens 4-zügigen Gesamtschule mit Ganztagsbetrieb am jetzigen Standort der Sekundarschule in der Wirtsmühler Straße 12 zum Schuljahr 2023/2024.
2. Der Rat der Stadt beschließt die auflösende Schließung der Sekundarschule Wermelskirchen bei entsprechender Genehmigung zur Errichtung einer Gesamtschule zum Schuljahr 2023/2024.
3. Der Rat der Stadt beschließt, die Gesamtschule auf der Grundlage von § 20 Schulgesetz NRW als „Schule des Gemeinsamen Lernens“ zu führen.
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Nach Vorliegen der Beschlüsse des Rates am 28.03.2022
- gem. vorstehendem Schritt 1 (Schulentwicklungsplanung sowie Beauftragung der Verwaltung, die Einrichtung einer Gesamtschule vorzubereiten und bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen)
und
- gemäß vorstehendem Schritt 2 (Ergänzungen zur Standortentscheidung, Neugründung, Ganztagsbetrieb und Gemeinsames Lernen),
werden die Nachbarkommunen sowie die Schulkonferenz der Sekundarschule am Prozess beteiligt und die Stellungnahmen der Kommunen und der Schulkonferenz im Rahmen der Beantragung für die Errichtung einer Gesamtschule bei der Bezirksregierung Köln beigefügt.
Zusammenfassung der weiteren Vorgehensweise:
Anlage/n:
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