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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beschließt für
das Jahr 2004 unter Einbeziehung der Christlichen Suchtkranken- und
Angehörigenberatung in die Bezuschussung der Verbände und Vereine mit
kontinuierlicher Arbeit folgende Neuverteilung des Gesamtbetrages von 4.631
€: DRK 1.655
€ VDK, OV Wermelskirchen (incl. Dabringhausen und Dhünn) 455
€ Bund der Vertriebenen 255
€ Caritasverband 400
€ Ev. Kirchengemeinde Wermelskirchen 313
€ Ev. Kirchengemeinde Dabringhausen 125
€ Ev. Kirchengemeinde Dhünn 125
€ Verein Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind 520
€ Sozialverband Deutschland e. V., OV Wermelskirchen 243
€ (vormals Reichsbund der Kriegs- und Wehrdienstopfer) Bürgerhilfe Wermelskirchen e. V. 275
€ Christliche Suchtkranken- und Angehörigenberatung e. V.
Wermelskirchen 275
€ Gesamt: 4.631 € Gerundet: 4.640 € Ab dem Jahr 2005
wird die Zuschusszahlung eingestellt. Sachverhalt: In der 23. Öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses am 13.11.2003 (TOP 3 – Haushaltsplanberatung 2004) wurde in dieser Angelegenheit die Anregung des Vorsitzenden aufgenommen, nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung über die Verteilung der Zuschüsse erneut zu beraten. In den Erläuterungen zum Haushalt wird der Gesamtbetrag von 4.631 € gem. Beschluss des Sozialausschusses vom 04.06.1998 unter Berücksichtigung einer 15%igen Kürzung wie folgt aufgeteilt: DRK 1.767 € VDK Dabringhausen 130 € VDK Wermelskirchen + Dhünn 342 € Bund der Vertriebenen 271 € Caritasverband 425 € Ev. Kirchengemeinde Wermelskirchen 334 € Ev. Kirchengemeinde Dabringhausen 130 € Ev. Kirchengemeinde Dhünn 130 € Verein Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind 555 € Reichsbund der Kriegs- und Wehrdienstopfer 259 € Bürgerhilfe
Wermelskirchen e.V. 288 € Gesamt: 4.631 € Gerundet: 4.640 € Über diese im Haushalt veranschlagten Finanzmittel hinaus liegt der Verwaltung der beigefügte Zuschussantrag der Christlichen Suchtkranken- und Angehörigenberatung e.V. Wermelskirchen vom 09.10.2003 vor, zu dem aufgrund der dargelegten Arbeit verwaltungsseitig grundsätzlich der Standpunkt der Förderungswürdigkeit vertreten wird. Der Verein soll daher ab diesem Jahr ebenfalls einen städt. Zuschuss erhalten. Für das Jahr 2004 sollen die Zuschüsse unter Einbeziehung der Christlichen Suchtkranken- und Angehörigenberatung e.V. Wermelskirchen ohne Erhöhung des Gesamtvolumens ausgezahlt werden. Für die Festsetzung des Zuschusses für die Christliche Suchtkranken- und Angehörigenberatung e.V. Wermelskirchen wurde als Maßstab der Prozentanteil der Bürgerhilfe genommen, der gemessen am Gesamtfördervolumen 6,2% beträgt. Ohne den Haushaltsansatz zu erhöhen, ermitteln sich bei einer 6,2%igen Kürzung der vorstehenden Einzelpositionen mit geringfügigen Ab- und Zuschlägen zum Ausgleich unter Einbeziehung der Christlichen Suchtkranken- und Angehörigenberatung in die Gesamtsumme folgende neue Beträge: DRK 1.655 € VDK OV Wermelskirchen (incl. Dabringhausen u. Dhünn) 445 € Bund der Vertriebenen 255 € Caritasverband 400 € Ev. Kirchengemeinde Wermelskirchen 313 € Ev. Kirchengemeinde Dabringhausen 125 € Ev. Kirchengemeinde Dhünn 125 € Verein Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind 520 € Sozialverband Deutschland e.V. OV Wermelskirchen 243 € (vormals Reichsbund der Kriegs- und Wehrdienstopfer) Bürgerhilfe Wermelskirchen e.V. 275 € Christliche
Suchtkranken- und Angehörigenberatung e.V. Wermelskirchen
275 € Gesamt: 4.631 € Gerundet: 4.640 € Die bezuschussten Vereine sowie die Christliche Suchtkranken- und Angehörigenberatung e.V. Wermelskirchen wurden hinsichtlich Zusammenlegungen, Arbeitsinhalt, Verwendung des städt. Zuschusses etc. angeschrieben. Die Rückläufe der versandten Fragebögen sowie die Beantwortung der Fragen ließ teilweise sehr zu wünschen übrig, so dass bei Erstellung dieser Vorlage eine einheitliche und vergleichende Gegenüberstellung nicht möglich war. Teilweise hat die Auswertung der vorliegenden Fragebögen sogar ergeben, dass die wahrgenommenen Aufgaben entweder zu den gesetzlichen oder aber originären Aufträgen der vorstehenden Institutionen gehören und eine Bezuschussung fragwürdig erscheint. Gemessen an Aufgaben und Verwendung des städt. Zuschusses wird verwaltungsseitig keine Förderungswürdigkeit mehr gesehen, so dass ab 2005 die Zahlungen eingestellt werden sollten. Sofern der Ausschuss einer solchen Regelung nicht zustimmen kann und an dem bisherigen “(Gießkannen)-Prinzip” festhalten möchte, wäre aus Sicht der Verwaltung keine weitere Abfrage bei den Institutionen nach Mittelverwendung, betreuter Personenzahl, Aufgabenstellung usw. vorzunehmen. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre wird verwaltungsseitig darin nämlich keine Grundlage einer sachgerechten Mittelverteilung gesehen.
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