![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass im Jahr 2021 keine Sponsoring-Leistungen erbracht wurden. Sachverhalt:
Gemäß § 4 der Rahmenregelung zum Sponsoring ist dem Haupt- und Finanzausschuss regelmäßig über die Sponsoring-Leistungen zu berichten.
Im Jahr 2021 wurden zugunsten der Stadt Wermelskirchen keine Sponsoring-Leistungen erbracht. Dies liegt insbesondere daran, dass die Kinderstadt in der Katt pandemiebedingt nicht stattgefunden hat. Die Werbung der Gastronomie im Rahmen des Wanderbusses wurde pandemiebedingt nicht abgerechnet. Weitere Sponsoringmaßnahmen sind nicht angefallen. Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |