Beschlussvorschlag: Sachverhalt:
Die Information erfolgt aufgrund des Standes der Ergebnisrechnung 2021 zum Buchungsdatum 31.12.2021. Für noch nicht erfolgte Buchungen wie z. B. Rückstellungen, Abschreibungen, Wertberichtigungen, ausstehende Rechnungen etc. wurden überschlägige Annahmen getroffen.
Besonderheiten: 01 Steuern und ähnliche Abgaben Bei der Gewerbesteuer gab es in 2021 deutliche Mehrerträge gegenüber dem Ansatz in Höhe von mehr als 12 Mio. €. Allerdings ist dieses überwiegend nur auf einmalige Effekte bei den Gewerbesteuerzahlern zurück zu führen, die nicht dauerhaft zu einer Erhöhung des Gewerbesteueraufkommens führen.
03 Sonstige Transfererträge Diese Position unterliegt grundsätzlich starken Schwankungen.
04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 Privatrechtliche Leistungsentgelte Mindererträge u. a. aufgrund coronabedingter Schließung (z. B. Kindergärten, OGS, Hallenbad, Kattwinkelsche Fabrik).
11 Personalaufwendungen Minderaufwand u. a. aufgrund von Stellenvakanzen.
15 Transferaufwendungen Aufgrund der höheren Gewerbesteuerzahlungen kam es zu Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage in Höhe von rd. 960.000 €.
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Diese hohen Steuereinzahlungen führen zu einer deutlichen Erhöhung der Kreisumlage für 2022. Dafür wird eine Rückstellung im Jahresabschluss 2021 in Höhe von 3,3 Mio. € berücksichtigt.
19 Finanzerträge Mehrerträge aufgrund höherer Gewinnabführung SAW und BEW.
20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Geringerer Zinsaufwand aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung.
23 Außerordentlicher Ertrag Dieser bedarf noch einer genaueren Ermittlung.
Insgesamt wird insbesondere aufgrund der hohen Gewerbesteuerzahlungen mit einem deutlich positiven Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit von zurzeit ca. 3,8 Mio. € ausgegangen. Aufgrund der geschilderten Unsicherheiten kann dies aber keinesfalls auf die Folgejahre fortgeschrieben werden.
Weiterhin ist eine Übersicht über die Entwicklung der Liquiditätskredite beigefügt. Anlage/n:
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