Vorlage - RAT/0155/2004  

 
 
Betreff: PCB-Sanierung Realschule
Unterrichtung des Rates gem. § 29 GemHVO
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Symanzik, Gisela
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.06.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
12.07.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei der Haushaltsstelle

1.230.503.0.0 PCB-Sanierung Realschule

 

                        von 280.000 €

                        um   71.000 €

 

                        auf  351.000 €

 

gem. § 29 GemHVO zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Mehrausgaben in Höhe von 71.000 € im Haushaltsplan 2005 zu berücksichtigen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Rat der Stadt unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme nicht nur geringfügig erhöhen.

 

Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der GemHVO und in den “Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling” festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme um mehr als 10% sofern sie den Betrag von 25.000€ übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000€ sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen.

 

Da bei der Maßnahme PCB-Sanierung Realschule diese Wertgrenzen überschritten werden, erfolgt mit dieser Sitzungsvorlage eine Information des Rates nach § 29 GemHVO

 

Gem. den “Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling” ist nachstehender Projektstand gegeben:

 

Projektstufe Vorentwurfsplanung                    Gesamtausgaben 280.000€

Kostensicherheit +/- 50%

Projektstufe Entwurfsplanung             Gesamtausgaben 351.000€

Kostensicherheit +/- 20%

 

Die Mehrausgaben führen zu einer Abweichung von 25,36%

 

Begründung der Mehrausgaben

 

Grundlage der Veranschlagung war eine Kostenschätzung zur Umsetzung der Maßnahme in einem Bauabschnitt. Die Kostenschätzung für den 4. Sanierungsabschnitt wies Gesamtbaukosten in Höhe von 280.000€ aus. Diese Kostenschätzung bezog sich auf die Maßnahmen, die im Haushaltsjahr 2003 in Höhe von 105.000€ veranschlagt waren und im Haushaltsjahr in Höhe von 175.000€ veranschlagt sind. Hierbei war berücksichtigt, dass die Umsetzung der PCB-Sanierung in Teilen parallel mit Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz und zum Umbau der Naturwissenschaftlichen Fachräume erfolgen musste.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenschätzung war das Sanierungskonzept mit der Schule auf der Grundlage einer Vorentwurfsplanung abgestimmt. Die Kostenschätzung bezog sich auf die Situation, dass wegen des laufenden Schulbetriebes das Treppenhaus nicht innerhalb des 4. Sanierungsabschnitts saniert werden kann und hierfür ein eigenständiger Bauabschnitt erforderlich ist.

Nunmehr ist die Entwurfsplanung fertiggestellt und mit der Schule abgestimmt. Somit konnte auch die Kostenberechnung erstellt werden. Die Entwurfsplanung  zur konzeptionellen Umsetzung der Maßnahme in 6 Bauabschnitten hat ergeben, dass eine Sanierung auch des Haupttreppenhauses innerhalb des geplanten Sanierungsabschnitts möglich ist. Da hierdurch die Sanierung des Haupttreppenhauses innerhalb des 4.Sanierungsabschnitts kostengünstiger erstellt werden kann als die Durchführung als Einzelmaßnahme, sollte das Haupttreppenhaus innerhalb des 4, Sanierungsabschnitts saniert werden. Mit der nunmehr geplanten Sanierung des Haupttreppenhauses kann die PCB-Sanierung abschließend fertiggestellt werden. Einschließlich des Haupttreppenhauses belaufen sich die Sanierungskosten auf 351.000€

 

Der ab Juli 2004 geplante Sanierungsabschnitt sieht eine Fertigstellung im Oktober 2005 vor. Die für die Fertigstellung des gesamten Sanierungsabschnitts sich ergebenden Mehrausgaben werden erst im Jahr 2005 kassenwirksam, so dass für das Haushaltsjahr 2004 (Haushaltsansatz 175.000€) keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden müssen. Die zur Zeit nicht zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 71.000€ sind im Haushalt 2005 zu veranschlagen.

 

Im Jahr 2004 reichen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aus. Da die Ausschreibungen der nunmehr zu vergebenden Sanierungsleistungen jedoch alle geplanten Maßnahmen berücksichtigen, das heißt auch die Sanierung des Haupttreppenhauses, ist zur Vergabe dieser Leistungen ein Grundsatzbeschluss des Rates zur Mittelbereitstellung für das Jahr 2005 erforderlich, dass die Mittel in Höhe von 71.000€ in den Haushalt 2005 eingestellt werden sollen, um die Aufträge vergeben zu können.

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.230.503.0.0

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

351.000

EUR

280.000

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

x

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift