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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei der Haushaltsstelle 1.230.503.0.0 PCB-Sanierung Realschule von 280.000 € um 71.000 € auf 351.000 € gem. § 29 GemHVO zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt, die Mehrausgaben in Höhe von 71.000 € im Haushaltsplan 2005 zu berücksichtigen. Sachverhalt: Nach § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Rat der Stadt unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme nicht nur geringfügig erhöhen. Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der GemHVO und in den “Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling” festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme um mehr als 10% sofern sie den Betrag von 25.000€ übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000€ sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen. Da bei der Maßnahme PCB-Sanierung Realschule diese Wertgrenzen überschritten werden, erfolgt mit dieser Sitzungsvorlage eine Information des Rates nach § 29 GemHVO Gem. den “Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling” ist nachstehender Projektstand gegeben: Projektstufe Vorentwurfsplanung Gesamtausgaben 280.000€ Kostensicherheit +/- 50% Projektstufe Entwurfsplanung Gesamtausgaben 351.000€ Kostensicherheit +/- 20% Die Mehrausgaben führen zu einer Abweichung von 25,36% Begründung der MehrausgabenGrundlage der Veranschlagung war eine Kostenschätzung zur Umsetzung der Maßnahme in einem Bauabschnitt. Die Kostenschätzung für den 4. Sanierungsabschnitt wies Gesamtbaukosten in Höhe von 280.000€ aus. Diese Kostenschätzung bezog sich auf die Maßnahmen, die im Haushaltsjahr 2003 in Höhe von 105.000€ veranschlagt waren und im Haushaltsjahr in Höhe von 175.000€ veranschlagt sind. Hierbei war berücksichtigt, dass die Umsetzung der PCB-Sanierung in Teilen parallel mit Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz und zum Umbau der Naturwissenschaftlichen Fachräume erfolgen musste. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenschätzung war das Sanierungskonzept mit der Schule auf der Grundlage einer Vorentwurfsplanung abgestimmt. Die Kostenschätzung bezog sich auf die Situation, dass wegen des laufenden Schulbetriebes das Treppenhaus nicht innerhalb des 4. Sanierungsabschnitts saniert werden kann und hierfür ein eigenständiger Bauabschnitt erforderlich ist. Nunmehr ist die Entwurfsplanung fertiggestellt und mit der Schule abgestimmt. Somit konnte auch die Kostenberechnung erstellt werden. Die Entwurfsplanung zur konzeptionellen Umsetzung der Maßnahme in 6 Bauabschnitten hat ergeben, dass eine Sanierung auch des Haupttreppenhauses innerhalb des geplanten Sanierungsabschnitts möglich ist. Da hierdurch die Sanierung des Haupttreppenhauses innerhalb des 4.Sanierungsabschnitts kostengünstiger erstellt werden kann als die Durchführung als Einzelmaßnahme, sollte das Haupttreppenhaus innerhalb des 4, Sanierungsabschnitts saniert werden. Mit der nunmehr geplanten Sanierung des Haupttreppenhauses kann die PCB-Sanierung abschließend fertiggestellt werden. Einschließlich des Haupttreppenhauses belaufen sich die Sanierungskosten auf 351.000€ Der ab Juli 2004 geplante Sanierungsabschnitt sieht eine Fertigstellung im Oktober 2005 vor. Die für die Fertigstellung des gesamten Sanierungsabschnitts sich ergebenden Mehrausgaben werden erst im Jahr 2005 kassenwirksam, so dass für das Haushaltsjahr 2004 (Haushaltsansatz 175.000€) keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden müssen. Die zur Zeit nicht zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 71.000€ sind im Haushalt 2005 zu veranschlagen. Im Jahr 2004 reichen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aus. Da die Ausschreibungen der nunmehr zu vergebenden Sanierungsleistungen jedoch alle geplanten Maßnahmen berücksichtigen, das heißt auch die Sanierung des Haupttreppenhauses, ist zur Vergabe dieser Leistungen ein Grundsatzbeschluss des Rates zur Mittelbereitstellung für das Jahr 2005 erforderlich, dass die Mittel in Höhe von 71.000€ in den Haushalt 2005 eingestellt werden sollen, um die Aufträge vergeben zu können.
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