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Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die angepasste Entwurfsplanung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die im Rahmen des Öffentlichkeitsbeteiligungsprozesses im November 2021 vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden tabellarisch erfasst und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 07.02.2022 vorgelegt (Drucksache – Nr.: 0002/2022).
Der planerische Abwägungsprozess zum Umgang mit den vorgebrachten Anregungen und Hinweisen ist noch nicht abgeschlossen. Die fachliche Bewertung der einzelnen Stellungnahmen ist derzeit in Bearbeitung. Nach Durchsicht und Prüfung der in der Abwägungstabelle aufgeführten Inhalte ist deutlich geworden, dass ein Teil der Ideen maßgebliche Abstimmungsprozesse mit Dritten erforderlich gemacht hat. Erste Abstimmungen dazu haben daher im März und April stattgefunden.
Die erarbeiteten Ergebnisse wurden in der Entwurfsplanung aufgenommen und werden in der Sitzung von dem Büro „urbanegestalt PartGmbH, Landschaftsarchitektur I Architektur I Stadtplanung“ vorgestellt.
Da die Entwicklung des „Hüpptals“ eine Maßnahme des „Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Wermelskirchen Innenstadt 2030“ und somit eine Maßnahme der Städtebauförderung ist, ist das Einreichen eines Förderantrages zum 30.09.2022 geplant.
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