Vorlage - 0100/2022  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht Kindertagespflege mit Ausblick auf das Kitajahr 2022/2023
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Anhörung
03.05.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

 


Sachverhalt:

Die Kindertagespflege leistet in Wermelskirchen einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Kindertagesbetreuungsangebote. Die Jugendhilfeplanung weist für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 in der Kindertagespflege eine Gesamtzahl von erwarteten 151 betreuten Kindern unter drei Jahren aus.

 

Insgesamt werden 379 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege benötigt.

Die Kindertagespflege sichert entsprechend rund 43% des Platzangebotes r Kinder unter 3 Jahren in Wermelskirchen.

 

Die Betreuungsangebote in der Kindertagespflege werden von insgesamt 34 Kindertagespflegepersonen (30 KTPP plus 4 KTPP mit Vertretungs-Pflegeerlaubnis) durch 141 Betreuungsplätze, die bei Teilung die Möglichkeit bieten insgesamt 183 Kinder zu betreuen, erbracht. Darunter befinden sich drei Großtagespflegestellen mit 6 Kindertages-pflegepersonen plus 2 Vertretungen, die insgesamt 27 Betreuungsplätze anbieten. Derzeit befinden sich zwei Personen in der Qualifikation zur Kindertagespflegeperson.

 

 

1. Qualifizierung in der Kindertagespflege

 

Neben der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt der Schwerpunkt der Stadt Wermelskirchen auf einer stetigen Verbesserung der Qualität der Bildung, um so allen Kindern eine bestmögliche individuelle Förderung zu bieten. Um dies zu erreichen soll die Kindertagespflege flächendeckend professionalisiert und qualitativ weiterentwickelt werden.

 

In der am 09.07.2018 beschlossenen Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege der Stadt Wermelskirchen wurde bereits festgehalten, dass die Qualifizierungsmaßnahmen für die Kindertagespflege auf Grundlage des kompetenzorientieren Qualifizierungshandbuchs (QHB) angeboten werden sollen. Alternativ kann die „Qualifizierung in der Kindertagespflege“ nach dem Deutschen Jugendinstitut (DJI)“ im Umfang von 160 Unterrichtsstunden anerkannt werden. r pädagogische Fachkräfte kann eine Anerkennung von Leistungen nach individueller Prüfung durch die Fachberatung erfolgen.

Die Qualifizierung im Rahmen des QHB ist ab dem 01.08.2022 nun r neu tätig werdende Kindertagespflegepersonen in NRW gesetzlich verpflichtend

In Wermelskirchen ist die Qualifizierung durch die vorzeitige Umstellung der Fortbildungsstruktur mit dem Bildungspartner VHS Bergisch Land bereits umgesetzt.

Sozialpädagogische Fachkräfte nnen aufgrund Ihrer in der Ausbildung bereits erworbenen pädagogischen Kenntnisse einen Fortbildungsumfang von nur 80 Unterrichtseinheiten absolvieren, um Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen im Bereich der Kindertagespflege zu erwerben.

 

 

2. Erhöhung der Förderleistungen und Ausgabenr die Kindertagespflege

 

Die einmal jährlich pro Kind (nur vor Schuleintritt) gezahlte Landespauschale wird von 1.118,20 € auf 1.126,61 € angehoben. Dies sind unter Beachtung der aktuell bestehenden Tagespflegeverhältnisse Mehreinnahmen mit Stand 15.03.2022 von rund 1.765 €.

 

Diese Landespauschale wird allerdings nur gewährt, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Hier sind beispielhaft zu benennen:

 

  • Sicherung der Finanzierung für mittelbare pädagogische Arbeit
  • Sicherung der Finanzierung der Eingewöhnungsphase der Kinder
  • Bezahlung der Kindertagespflegeperson bei Krankheit des Tageskindes
  • Vergütung auf Grundlage des Betreuungsvertrages
  • Finanzierung von verpflichtenden jährlichen Fortbildungen mit fünf Stunden
  • Verpflichtende kompetenzorientierte Qualifizierung nach dem QHB für alle neuen Kindertagespflegepersonen ab dem Kindergartenjahr 2022/2023
  • r Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson muss eine gleichermaßen geeignete Betreuung durch eine Vertretung bereitstehen

 

Viele dieser Punkte sind in Wermelskirchen bereits geregelt. Um der Pflicht gemäß § 23 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII gerecht zu werden, erarbeitet die Stadt Wermelskirchen aktuell ein finanzierbares Vertretungsmodell.

 

Demgegenüber steigen die Stundensätze aufgrund des Dynamisierungszuschlages von 5,95 € auf 6,02 € r KTPP mit Qualifikation Stufe I (abgeschlossene tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung gemäß QHB) und von 6,73 auf 6,80 € r KTPP mit der Qualifikation Stufe 2 (abgeschlossene tätigkeitsbegleitende Qualifikation gemäß QHB und/oder pädagogische Fachkraft). Aufgrund dessen ergibt sich unter Beachtung der aktuellen Plätze in der Kindertagespflege eine Mehrausgabe von rund 17.500 r das Haushaltsjahr 2022.

 

 

 


 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche: