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Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
Sachverhalt: Die Kindertagespflege leistet in Wermelskirchen einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Kindertagesbetreuungsangebote. Die Jugendhilfeplanung weist für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 in der Kindertagespflege eine Gesamtzahl von erwarteten 151 betreuten Kindern unter drei Jahren aus.
Insgesamt werden 379 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege benötigt. Die Kindertagespflege sichert entsprechend rund 43% des Platzangebotes für Kinder unter 3 Jahren in Wermelskirchen.
Die Betreuungsangebote in der Kindertagespflege werden von insgesamt 34 Kindertagespflegepersonen (30 KTPP plus 4 KTPP mit Vertretungs-Pflegeerlaubnis) durch 141 Betreuungsplätze, die bei Teilung die Möglichkeit bieten insgesamt 183 Kinder zu betreuen, erbracht. Darunter befinden sich drei Großtagespflegestellen mit 6 Kindertages-pflegepersonen plus 2 Vertretungen, die insgesamt 27 Betreuungsplätze anbieten. Derzeit befinden sich zwei Personen in der Qualifikation zur Kindertagespflegeperson.
1. Qualifizierung in der Kindertagespflege
Neben der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt der Schwerpunkt der Stadt Wermelskirchen auf einer stetigen Verbesserung der Qualität der Bildung, um so allen Kindern eine bestmögliche individuelle Förderung zu bieten. Um dies zu erreichen soll die Kindertagespflege flächendeckend professionalisiert und qualitativ weiterentwickelt werden.
In der am 09.07.2018 beschlossenen Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege der Stadt Wermelskirchen wurde bereits festgehalten, dass die Qualifizierungsmaßnahmen für die Kindertagespflege auf Grundlage des kompetenzorientieren Qualifizierungshandbuchs (QHB) angeboten werden sollen. Alternativ kann die „Qualifizierung in der Kindertagespflege“ nach dem Deutschen Jugendinstitut (DJI)“ im Umfang von 160 Unterrichtsstunden anerkannt werden. Für pädagogische Fachkräfte kann eine Anerkennung von Leistungen nach individueller Prüfung durch die Fachberatung erfolgen. Die Qualifizierung im Rahmen des QHB ist ab dem 01.08.2022 nun für neu tätig werdende Kindertagespflegepersonen in NRW gesetzlich verpflichtend In Wermelskirchen ist die Qualifizierung durch die vorzeitige Umstellung der Fortbildungsstruktur mit dem Bildungspartner VHS Bergisch Land bereits umgesetzt. Sozialpädagogische Fachkräfte können aufgrund Ihrer in der Ausbildung bereits erworbenen pädagogischen Kenntnisse einen Fortbildungsumfang von nur 80 Unterrichtseinheiten absolvieren, um Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen im Bereich der Kindertagespflege zu erwerben.
2. Erhöhung der Förderleistungen und Ausgaben für die Kindertagespflege
Die einmal jährlich pro Kind (nur vor Schuleintritt) gezahlte Landespauschale wird von 1.118,20 € auf 1.126,61 € angehoben. Dies sind unter Beachtung der aktuell bestehenden Tagespflegeverhältnisse Mehreinnahmen mit Stand 15.03.2022 von rund 1.765 €.
Diese Landespauschale wird allerdings nur gewährt, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Hier sind beispielhaft zu benennen:
Viele dieser Punkte sind in Wermelskirchen bereits geregelt. Um der Pflicht gemäß § 23 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII gerecht zu werden, erarbeitet die Stadt Wermelskirchen aktuell ein finanzierbares Vertretungsmodell.
Demgegenüber steigen die Stundensätze aufgrund des Dynamisierungszuschlages von 5,95 € auf 6,02 € für KTPP mit Qualifikation Stufe I (abgeschlossene tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung gemäß QHB) und von 6,73 auf 6,80 € für KTPP mit der Qualifikation Stufe 2 (abgeschlossene tätigkeitsbegleitende Qualifikation gemäß QHB und/oder pädagogische Fachkraft). Aufgrund dessen ergibt sich unter Beachtung der aktuellen Plätze in der Kindertagespflege eine Mehrausgabe von rund 17.500 € für das Haushaltsjahr 2022.
Anlage/n:
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