![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Sachverhalt: In der Jugendhilfeausschusssitzung am 04.11.2021 hat der Fachausschuss den grundsätzlichen Bedarf eines Hilfsangebotes zur Förderung der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ebenso wie die übrigen Kommunen des Rheinisch-Belgischen Kreises beschlossen. Der RBK sollte gemeinsam mit der Stadt Bergisch Gladbach die entsprechenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit den Trägern (Katholische Erziehungsberatungsstelle e.V. und Deutscher Kinderschutzbund) für zunächst zwei Jahre abschließen und eine kooperative Finanzierungsvereinbarung und anteilige Finanzierung unter Einbezug der Anbieter und aller Jugendhilfeträger im Rheinisch-Bergischen Kreis sowie des Gesundheitsamtes im Rheinisch-Bergischen Kreis anstreben. Leistungsvereinbarung Mit allen Beteiligten wurde zwischenzeitlich die Leistungs- und Qualitätsentwicklungs-beschreibung abgestimmt (siehe Anlage 1). Das Angebot soll den Namen „MehrBlick“ tragen und gemeinsam von der katholischen Erziehungsberatungsstelle e.V. (kath. EB) und dem Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) umgesetzt werden. Die Katholische Erziehungsberatungsstelle e.V. hat bereits Ende 2021 die Förderzusage durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI) erhalten, daraufhin zwei Mitarbeiterinnen mit je einer halben Stelle eingestellt und mit der Arbeit zum 01.01.2022 begonnen. Der Deutsche Kinderschutzbund hat zwischenzeitlich ebenfalls die Förderzusage des MKFFI NRW ab 2022 erhalten und beabsichtigt im Mai 2022 seine Fachkraft einzustellen. Finanzierungsvereinbarung
Für die besondere Aufgabe und zur Qualitätssicherung ist berufliche Erfahrungen des Personals erforderlich. Da für die Finanzierung der Personalkosten die Qualifikation und die tarifliche Eingruppierung der Mitarbeiterinnen maßgeblich ist, wird die Übernahme der tatsächlichen, tariflichen Personalkosten vorgeschlagen. Dem Träger ist es gelungen sehr berufserfahrene Personen einzustellen. Insgesamt bezuschusst das MKFFI die Personalkosten je nach Qualifikation mit einer Förderhöchstgrenze von max. 69.600,- € für eine Vollzeitstelle (dies entspricht ca. 80% der Personalkosten nach Maßgabe der Fördergrundsätze der Landeshaushaltsordnung NRW und der Richtlinien vom 17.12.2014). eine Kalkulation beim DKSB kann erst nach Einstellung der Fachkraft erfolgen; daher wurde bisher mit der max. möglichen Förderung kalkuliert.
In der ersten Kalkulation aus November 2021 war vorgesehen, dass die anerkannten freien Träger gemäß den gesetzlichen Vorgaben im §74 SGBVIII einen „angemessenen Eigenanteil“ einbringen. Hier war, wie bei den bisherigen Finanzierungen, von einer Übernahme der Sachkosten durch die Träger ausgegangen worden. Als Ergebnis der Leistungs- und Finanzierungsverhandlungen ist dies jedoch nicht zu realisieren. Die Träger legen dar, dass sie über keinerlei Möglichkeiten verfügen die erforderlichen Finanzmittel zur Übernahme der Sachkosten aufzubringen. Im Rahmen der Verhandlungen wurde daher eingehend über die Höhe der „angemessenen Eigenbeteiligung“ verhandelt. Als Ergebnis wird vorgeschlagen, die Übernahme von Overhead- und Gemeinkosten als „angemessener Eigenanteil“ der Träger anzuerkennen. Kalkulatorisch wären dies gemäß dem aktuellsten Bericht der „Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt): Kosten eines Arbeitsplatzes“, 20% der Personalkosten. Da für die Sachkosten keine Landeszuschüsse zur Verfügung stehen, ist geplant diese anteilig auf die kommunalen Finanziers aufzuteilen. Veränderung der kommunalen Finanzierungsbedarfe Insgesamt verändern sie die bisher geplanten Aufwendungen durch die tatsächlichen Personalkosten und die Übernahme der Sachkosten. Bei entsprechenden Beteiligungen aller Kommunen ergibt sich der in der Anlage 2 beigefügte Kosten- und Finanzierungsplan. Aufgrund der Grundsatzentscheidungen in 2021 und vorbehaltlich der Verhandlungsabschlüsse wurden bereits Finanzmittel im Haushalt 2022 (4.000 € p.a.) und für eine Laufzeit von zwei Jahren geplant. Als Ergebnis der Verhandlungen sind diese im laufenden Haushaltsjahr auf 5.600 € anzupassen. In 2023 sind die Personalkosten auch für die Fachkraft des Kinderschutzbundes für ein ganzes Haushaltsjahr zu kalkulieren. Im Haushalt sind daher 6.500 € einzuplanen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer jährlichen Pauschalzahlung. Am Ende des Bewilligungszeitraums erfolgt eine Abrechnung auf Basis der tatsächlich entstandenen, nachgewiesenen Kosten. Zuviel gezahlte Fördergelder werden zurückgefordert.
Anlage/n:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |