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Beschluss:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung Köln mitzuteilen, dass die Stadt Wermelskirchen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Regionalplans keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche vorbringt.
Sachverhalt:
Der Regionalrat Köln hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2021 auf Grundlage der von der Regionalplanungsbehörde vorgelegten Planunterlagen beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen. Mit dem Aufstellungsbeschluss hat der Regionalrat die Regionalplanungsbehörde beauftragt, die öffentliche Auslegung zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln einzuleiten.
Die öffentliche Auslegung des Regionalplanentwurfs läuft seit dem 07.02.2022 und endet am 31.08.2022. Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (zeichnerische und textliche Festsetzungen, Umweltprüfung und Begründung) können auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln heruntergeladen werden:
https://url.nrw/bet_rpk (https://url.nrw/bet_rpk)
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 07.02.2022 die wesentlichen Aspekte des neuen Regionalplans vorgestellt und die Auswirkungen für die Stadt Wermelskirchen ausführlich erläutert (siehe hierzu auch die Vorlage 0299/2021).
Der Arbeitskreis Stadtentwicklung hat sich in seiner Sitzung am 23.03.2022 ebenfalls mit den Auswirkungen des neuen Regionalplans befasst.
Hinsichtlich der städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten im Stadtgebiet bleibt festzuhalten, dass von den 20 in der StuV-Sitzung am 20.09.2021 vorgestellten potenziellen Entwicklungsbereichen (Wohnbaulandkonzept; Vorlage 0176/2021) im Regionalplan künftig 18 im Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) liegen werden, eine Fläche grenzt unmittelbar an einen ASB an. Für das einzige Gebiet, das komplett außerhalb eines ASB liegen wird (Wickhausen; ehem. Geranienmarkt), liegt bereits eine positive landesplanerische Stellungnahme vor.
Der neue Regionalplan entspricht mit den geplanten Festsetzungen der Allgemeinen Siedlungsbereiche insofern den im Wohnbaulandkonzept aufgeführten Potenzialflächen. Der Stadt wird in den nächsten 10 bis 15 Jahren somit hinreichend Entwicklungsspielraum zur Verfügung stehen.
Die von der Stadt Wermelskirchen im informellen Verfahren vorgebrachten Anregungen wurden von der Bezirksregierung bis zur öffentlichen Auslegung weitestgehend eingearbeitet; seitens der Verwaltung bestehen keine weiteren Änderungsvorschläge.
Die Bezirksregierung Köln hat die Kommunen in ihrem Anschreiben vom 25.01.2022 gebeten, ihre Stellungnahmen durch die Vertretungsorgane beschließen zu lassen. Da die Frist zur Stellungnahme mit dem letzten Tag der öffentlichen Auslegung (31.08.2022) endet, bietet die Sitzung am 20.06.2022 die letzte reguläre Möglichkeit für einen entsprechenden Ratsbeschluss.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Rat der Stadt die Verwaltung in seiner Sitzung am 20.06.2022 beauftragt, der Bezirksregierung Köln mitzuteilen, dass die Stadt Wermelskirchen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Regionalplans keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche vorbringt.
Stellungnahme des Rheinisch-Bergischen Kreises
Im Rahmen der Offenlage des Regionalplanentwurfs werden nicht nur die zum Regierungsbezirk gehörigen Kommunen, sondern auch die entsprechenden Kreisbehörden beteiligt.
Die Kreisverwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises (RBK) hat zur Neuaufstellung des Regionalplans eine umfangreiche Vorlage erstellt. Vor der Sitzung des Kreistags am 23.06.2022 finden noch Beratungen im Ausschuss für Umwelt und Planung sowie dem Kreisausschuss statt.
Diejenigen Passagen aus der Stellungnahmen des Kreises, die sich mit den Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Gewerbe- und Industriebereichen (GIB) in Wermelskirchen befassen, sind aus Anlage 1 zu ersehen (Seiten 16, 17, 28 und 29 der vorgenannten Stellungnahme). Die vollständige Verwaltungsvorlage (KT-10/0185) kann über den nachfolgenden Link aufgerufen werden:
https://rbk4.rbkdv.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZeLsvNByxuKgjH6TJPRLgyM
Im Großen und Ganzen werden in der Verwaltungsvorlage des RBK nur wenige Bedenken vorgetragen, viele Änderungen im neuen Regionalplan werden sogar ausdrücklich begrüßt. Die Bedenken betreffen die Darstellung von ASB in folgenden Bereichen:
- WK_9 Sellscheid / Neuenflügel
Hier wird angeregt, den ASB auf den im Flächennutzungsplan bereits als Baufläche dargestellten Bereich an der L 157 zu beschränken ( Anlage 2).
Seitens der Stadtverwaltung werden in dem Bereich zwischen geplanter Klimaschutzsiedlung und Sellscheid grundsätzlich noch Entwicklungsmöglichkeiten gesehen. Deshalb wird die geplante ASB-Darstellung des Regionalrats befürwortet.
- WK_19 Kenkhausen
Die Verwaltungsvorlage des RBK regt an, den Quellbereich des Höllenbachs aus dem ASB herauszunehmen.
Der betreffende Bereich ist im Flächennutzungsplan als Wald dargestellt ( Anlage 3). Eine bauliche Nutzung ist seitens der Stadt Wermelskirchen nicht angedacht. Insofern würde eine Rücknahme des ASB, wie vom Kreis vorgeschlagen, an dieser Stelle nicht den Planvorstellungen der Stadt widersprechen.
- WK_22 Lüffringhausen / Wüstenhof
Hier wird angeregt, die ASB-Darstellung im nördlichen Bereich deutlich zu reduzieren; auf die dort befindlichen Ökokontoflächen der Stadt hingewiesen.
Wie aus Anlage 4 ersichtlich, grenzen die Ökökontoflächen lediglich an den geplanten ASB an; eine Entwicklung der Ökokontoflächen zu Bauland ist seitens der Stadt Wermelskirchen nicht vorgesehen. Eine Verkleinerung des geplanten Allgemeinen Siedlungsbereichs um die im Landschaftsschutzgebiet gelegene Teilfläche (in Anlage 4 gelb dargestellt) ist seitens der Stadtverwaltung nachvollziehbar.
- WK_41 Arnzhäuschen
In der Verwaltungsvorlage wird die Ausgrenzung des Quellbereichs des Schürholzer Baches aus dem ASB angeregt ( Anlage 5).
Eine Bebauung dieses Bereichs wird seitens der Stadt Wermelskirchen nicht angestrebt.
- WK_44 Asterweg Süd
Die Untere Naturschutzbehörde beim RBK macht Bedenken hinsichtlich der Einbeziehung der südlichen, im Landschaftsschutzgebiet gelegenen Flächen in den ASB geltend. Auf das unmittelbar angrenzende Naturschutzgebiet sowie die Lage in der Wirkzone des FFH-Gebiets Eifgenbachtal wird hingewiesen.
Aus städtebaulicher Sicht könnte eine Bebauung dieses Bereichs eine sinnvolle städtebauliche Abrundung des Ortsteils Dabringhausen darstellen, sofern ein ausreichender Abstand zum südlich angrenzenden Wald / Naturschutzgebiet eingehalten wird. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist ein Beibehalten der ASB-Darstellung - ggfs. unter Flächenrücknahme im Süden - daher angeraten.
Die vom Regionalrat vorgesehene Erweiterung des ASB im Bereich Asterweg Süd ist aus Anlage 6 ersichtlich.
Anlage/n:
Anlage 1 - Auszüge aus Stellungnahme des RBK zur Neuaufstellung des Regionalplans Anlage 2 - Bereich Sellscheid – Neuenflügel Anlage 3 - Bereich Kenkhausen Anlage 4 - Bereich Lüffringhausen – Wüstenhof Anlage 5 - Bereich Arnzhäuschen Anlage 6 - Bereich Asterweg Süd
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