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Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt per Grundsatzbeschluss die interkommunale Zusammenarbeit mit der Blütenstadt Leichlingen (Rhld.).
Es wird mit dem Grundsatzbeschluss eine Förderung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) angestrebt, welche beide Städte in die Lage versetzt, eine interkommunale Zusammenarbeit zu starten und Kompetenzzentren zu implementieren.
Sachverhalt:
Ausgangslage
Wir Städte stehen vor großen Herausforderungen. Die Bandbreite der Themen reicht von der Digitalisierung über die Stärkung der Innenstädte bis zur Neuausrichtung der Klimastrategie/Mobilität. Hinzu kommt der Erhalt zahlreicher Einrichtungen und Angebote der (sozialen) Daseinsvorsorge, die unsere Stadt attraktiv halten. Mit den zusätzlichen Herausforderungen aus Corona, Hochwasserkatastrophe und Ukrainekrieg, reiht sich die Stadt Wermelskirchen neben vielen Kommunen ein und steht vor dem Spagat, einer Fülle zu bewältigender Aufgaben gerecht zu werden.
In gemeinsamen anspruchsvollen Zeiten wächst auf kommunaler Ebene zunehmend die Bereitschaft, partnerschaftlich nach Lösungen zu suchen.
So kann für uns Städte die interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) eine Chance sein, um Doppelstrukturen zu vermeiden und strategische Gewichte zu erhöhen. Die Erfolgsformel (lt. MHKBG) für die Zukunft könnte heißen: "Kooperieren statt konkurrieren"- und das nicht nur zum Vorteil der Städte und Gemeinden, sondern vor allem auch zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger. Dabei sind viele Formen von Zusammenarbeit möglich.
Vorhaben
Die Stadt Wermelskirchen und die Blütenstadt Leichlingen (Rhld.) planen die interkommunale Zusammenarbeit und somit die Implementierung nachfolgender Kompetenzzentren:
Dokument-Management-System (DMS) / E-Government / Online-Zugangs-Gesetz (OZG) Arbeitssicherheit Personalentwicklung Bürgerbeteiligung
Aufgabenbereiche, in denen zusammengearbeitet werden soll, sind in Übereinstimmung mit der Förderrichtlinie (FRL) insbesondere:
Gem. FRL Pkt. 2.2 a) Die verwaltungsmäßige Erledigung aller Geschäfte der laufenden Verwaltung der Kommunen. Hierzu zählen vor allem Aufgaben im Bereich der Haupt- und Personalverwaltung, der Informations- und Kommunikationstechnologien, des E-Governments.
Die Förderung von neuen interkommunalen Kooperationsprojekten in anderen Aufgabenbereichen ist möglich.
Richtlinie für Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit - (FRL) 301- 43.02.05/04
In diesem Sinne gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen für neue interkommunale Kooperationsprojekte. Ziel ist die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung gem. Art. 28 Abs. II GG und der Erhalt der kommunalen Handlungsfähigkeit durch interkommunale Kooperationen. Durch interkommunale Zusammenarbeit kann die Effizienz und Effektivität des öffentlichen Handelns gesteigert und gleichzeitig ein hohes Versorgungsniveau in den Regionen gewährleistet werden. Entsprechende Handlungsansätze dienen - auch mit Blick auf die demografische Entwicklung - dem Erhalt und Ausbau lokaler wie regionaler Gestaltungsspielräume.
Zuwendungsvoraussetzungen
1.) Gem. FRL Pkt. 4.2 Abs. I ist das interkommunale Kooperationsprojekt dauerhaft einzurichten, mindestens jedoch auf 5 Jahre.
2.) Durch die Zusammenarbeit soll eine Einsparung der personellen und sachlichen Aufwendungen in den kooperierenden Aufgabenbereichen von mindestens 15 Prozent pro Jahr erzielt werden (Effizienzgewinn).
3.) Gem. FRL Pkt. 4.3 erfolgt eine Förderung nur, wenn ein entsprechender Beschluss der Entscheidungsgremien der beteiligten Kommunen vorliegt, in dem die Aufgaben, die Gegenstand der Kooperation sein sollen, und die mit dem Kooperationsprojekt angestrebten Ziele festgelegt werden.
Die Städte Wermelskirchen und Leichlingen werden vier Kompetenzzentren im Rahmen ihrer IKZ implementieren. Die detaillierte Zusammenarbeit und Verteilung der Aufgabenerfüllung wird in "Workshops" der beteiligten Fachämter und Instanzen erarbeitet, die sich im Wesentlichen aus Stelleninhaberinnen und Stelleninhabern zusammensetzen, die mit der Aufgabenwahrnehmung in ihrer jeweiligen Kommune originär betraut sind. Bereits heute ist vereinbart, dass Gegenstand der Kooperation die gegenseitige Personalgestellung sein soll, damit Doppelanstellungen in gleichen Bereichen zukünftig vermieden werden. So können bereits jetzt die Ziele der Förderrichtlinie hinsichtlich der prognostizierten Einsparpotenziale erfüllt werden.
Die Arbeitsergebnisse der "Workshops" sowie die jeweiligen gefassten Ratsbeschlüsse beider Städte (Leichlingen im 23.05.2022) münden in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag und berechtigen zur Antragstellung hinsichtlich der Förderkulisse "Interkommunale-Zusammenarbeit" des MHKBG.
Der Förderantrag soll durch das Förderungs- und Projektmanagement der Blütenstadt Leichlingen im Sommer 2022 gestellt werden.
Anlage/n:
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