Vorlage - RAT/0158/2004  

 
 
Betreff: Umbau des Schwanenplatzes (HHSt 1.615.960.1.9)
hier: Mitteilung über Mehrausgaben gemäß § 29 GemHVO
Status:öffentlich  
Verfasser:Röthling, Bernd
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.06.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
12.07.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei der Haushaltsstelle

1.615.960.1.9   Projekt „Schwanenplatz“

 

gesamt            von         995.000 €

                        um          350.000 €

                        auf       1.345.000 €

 

gemäß § 29 GemHVO zur Kenntnis.

 

Die Mehrausgaben in Höhe von 350.000 € werden in 2005 fällig. Hierzu ist eine Neuanmeldung für den Haushalt 2005 erforderlich.

 

Die 2004 eingeplanten Mittel in Höhe von 394.000 € (inkl. Haushaltsausgaberest) zzgl. der VE über 601.000 € sind ausreichend, um die für 2004 erforderlichen Aufträge zu erteilen.

 

 

Gleichzeitig nimmt der Rat der Stadt zur Kenntnis, dass mit einer Erhöhung der Einnahmen aus Städtebaufördermitteln für das Projekt „Schwanenplatz“ (HHSt. 1.615.361.1.3) zu rechnen ist.

 

gesamt            von        364.000 €      (lt. Investitionsprogramm 2003-2007)

                        um        542.000 €

                        auf         906.000 €      (erwartete Einnahmen : Städtebauförderungsantrag).

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach § 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Rat der Stadt unverzüglich zu unterrichten, wenn es sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig erhöhen werden.

 

Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der „Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)“ und in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling“ festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinnen des § 29 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 %, sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen.

 

Die vorgenannten Wertgrenzen werden bei der Umbaumaßnahme „Schwanenplatz“ auf jeden Fall überschritten, so dass hiermit die vorgeschriebene Information des Rates gemäß § 29 GemHVO erfolgt, bevor mit der Bearbeitung des Projektes weiter fortgefahren wird.

 

Der Baubeschluss für das Projekt „Schwanenplatz“ soll ebenfalls in der Ratssitzung am 12.07.2004 erfolgen.

 

 

Beschreibung der Maßnahme:

 

Hinsichtlich der Beschreibung des Projektes wird auf die Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 07.06.2004 (RAT/0126/2004) verwiesen. In dieser Sitzung wurde die Planung umfassend erläutert. Der entsprechende Baubeschluss soll nach erneuter Diskussion im StuV in der Ratssitzung am 12.07.2004 gefasst werden.

 

 

Begründung für die Erhöhung:

 

Bei Aufstellung des Haushalts 2004 bzw. des Investitionsprogramms 2003 - 2007 Mitte letzten Jahres lag noch kein Entwurf für den Umbau des Schwanenplatzes vor. Zu diesem Zeitpunkt musste daher ein Kostenüberschlag auf Grundlage von grob kalkulierten Quadratmeter-Preisen vorgenommen werden.

Erst auf der Grundlage des Entwurfes konnte eine genauere Kostenberechnung vorgenommen werden. Das erklärt die Differenz zwischen dem Mitte 2003 vorgenommenen Kostenüberschlag und der nun vorliegenden Kostenberechnung (s.u.).

 

Bei der gleichzeitigen Berechnung von zu erwartenden Einnahmen aus Städtebaufördermitteln wurde ein Fördersatz von 50 % angesetzt, da die Stadt Wermelskirchen zu diesem Zeitpunkt als Gemeinde mit überdurchschnittlicher Finanzkraft galt.

Laut Runderlass des Innenministeriums vom 18.03.2004 ist dies im Haushaltsjahr 2004 nicht mehr der Fall; der für die Stadt Wermelskirchen anzuwendende Fördersatz beträgt nun 70 %.

 

Durch den erhöhten Fördersatz sind für das Projekt „Schwanenplatz“ erheblich höhere Städtebaufördermittel zu erwarten als Mitte 2003 vorauszusehen waren.

 

Die Gegenrechnung zeigt, dass durch die Erhöhung der Einnahmen aus Fördermitteln die Erhöhung der Gesamtkosten mehr als ausgeglichen werden können: der Eigenanteil der Stadt Wermelskirchen wird sich gegenüber dem Haushaltsansatz erheblich verringern.

 

 

 

Kostenberechnung:

 

 

Das planende Büro hat inzwischen auf Grund der Entwurfsplanung eine Kostenschätzung vorgelegt.

 

 

Gesamtkosten

 

 

- Abbrucharbeiten, Geländemodellierung, Herrichten der Geländeoberfläche

97.000 €

 

- Erstellung der Außenanlagen

870.000 €

 

- Baukonstruktion (Streifenpark)

194.000 €

 

- Planungs- und Ingenieurkosten

184.000 €

 

1.345.000 €

 

 

 

Unter Berücksichtigung der o.g. Gesamtkosten ist mit einer Förderung des Projektes „Schwanenplatz“ in Höhe von ca. 125 €/m² zu rechnen. Bei einer Flächengröße von ca. 7.250 m² besteht somit Aussicht auf Fördermittel in einer Gesamthöhe von ca. 906.000 €.

 

 

Projektstand:

 

 

 

Gesamtausgaben

 

Projektstufe

bisher

neu

Mehrausgaben

 

 

 

 

      IV

995.000 €

1.345.000 €

350.000 €

 

 

Gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling beträgt die Kostensicherheit der Stufe IV :  +/- 20 %.

 

Die Mehrausgaben führen zu einer Abweichung von 35,2 %.

 

 

 

Belastung der Stadt:

 

 

 

Berechnung des städtischen Eigenanteils

 

 

bisheriger Ansatz

(HH 2004 / IVP)

 

neuer Ansatz

 

Differenz

 

Gesamtkosten

 

995.000 €

 

1.345.000 €

 

 (+ 350.000 €)

 

Einnahmen aus Städtebauförderung

 

364.000 €

 

906.000 €

 

(+ 542.000 €)

 

Städtischer Eigenanteil

 

631.000 €

 

439.000 €

 

(- 192.000 €)

 

 

Trotz Erhöhung der Gesamtkosten ist also mit einer erheblichen Verringerung des städtischen Eigenanteils bei der Finanzierung des Projektes „Schwanenplatz“ zu rechnen.

 

 

 

Zur Verfügung stehende Mittel:

 

 

Im städtischen Haushalt stehen im Haushaltsplan 2004 folgende Mittel zur Verfügung:

 

 

Haushaltsstelle 1.615.960.1.9  (Projekt „Schwanenplatz“)

 

 

 

 

- Restübertragung aus HH-Jahr 2003

 

44.000 €

 

- HH-Jahr 2004 (laufende Mittel)

 

350.000 €

 

- HH-Jahr 2004 (VE, fällig 2005)

 

601.000 €

 

gesamt:

 

995.000 €

 

Diese Summe ist ausreichend für diejenigen Maßnahmen des Projektes „Schwanenplatz“, die noch im Haushaltsjahr 2004 beauftragt werden sollen. Die Berücksichtigung der fehlenden Mittel in Höhe von 350.000 € (Beauftragung erst 2005) erfolgen  unter Berücksichtigung der erhöhten Einnahmen aus Städtebaufördermitteln (HHSt. 1.615.361.1.3 - „Landeszuweisungen“) durch eine Neuanmeldung für das Haushaltsjahr 2005.

 

 

 

Deckung der Mehrausgaben:

 

 

Mehreinnahmen aus Landeszuweisungen (s.o.)

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

394.000

EUR

601.000

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift