![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei der Haushaltsstelle 1.615.960.1.9 Projekt „Schwanenplatz“ gesamt von 995.000 € um 350.000
€ auf 1.345.000 € gemäß § 29 GemHVO zur Kenntnis. Die Mehrausgaben in Höhe von 350.000 € werden in 2005 fällig. Hierzu ist eine Neuanmeldung für den Haushalt 2005 erforderlich. Die 2004 eingeplanten Mittel in Höhe von 394.000 € (inkl. Haushaltsausgaberest) zzgl. der VE über 601.000 € sind ausreichend, um die für 2004 erforderlichen Aufträge zu erteilen. Gleichzeitig nimmt der Rat der
Stadt zur Kenntnis, dass mit einer Erhöhung der Einnahmen aus
Städtebaufördermitteln für das Projekt „Schwanenplatz“ (HHSt.
1.615.361.1.3) zu rechnen ist. gesamt von 364.000 € (lt. Investitionsprogramm 2003-2007) um 542.000 € auf 906.000 € (erwartete Einnahmen : Städtebauförderungsantrag). Sachverhalt: Nach § 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Rat der Stadt unverzüglich zu unterrichten, wenn es sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig erhöhen werden. Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der „Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)“ und in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling“ festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinnen des § 29 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 %, sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen. Die vorgenannten Wertgrenzen werden bei der Umbaumaßnahme „Schwanenplatz“ auf jeden Fall überschritten, so dass hiermit die vorgeschriebene Information des Rates gemäß § 29 GemHVO erfolgt, bevor mit der Bearbeitung des Projektes weiter fortgefahren wird. Der Baubeschluss für das Projekt „Schwanenplatz“ soll ebenfalls in der Ratssitzung am 12.07.2004 erfolgen. Beschreibung
der Maßnahme: Hinsichtlich der Beschreibung des Projektes wird auf die Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 07.06.2004 (RAT/0126/2004) verwiesen. In dieser Sitzung wurde die Planung umfassend erläutert. Der entsprechende Baubeschluss soll nach erneuter Diskussion im StuV in der Ratssitzung am 12.07.2004 gefasst werden. Begründung
für die Erhöhung: Bei Aufstellung des Haushalts 2004 bzw. des Investitionsprogramms 2003 - 2007 Mitte letzten Jahres lag noch kein Entwurf für den Umbau des Schwanenplatzes vor. Zu diesem Zeitpunkt musste daher ein Kostenüberschlag auf Grundlage von grob kalkulierten Quadratmeter-Preisen vorgenommen werden. Erst auf der Grundlage des Entwurfes konnte eine genauere Kostenberechnung vorgenommen werden. Das erklärt die Differenz zwischen dem Mitte 2003 vorgenommenen Kostenüberschlag und der nun vorliegenden Kostenberechnung (s.u.). Bei der gleichzeitigen Berechnung von zu erwartenden Einnahmen aus Städtebaufördermitteln wurde ein Fördersatz von 50 % angesetzt, da die Stadt Wermelskirchen zu diesem Zeitpunkt als Gemeinde mit überdurchschnittlicher Finanzkraft galt. Laut Runderlass des Innenministeriums vom 18.03.2004 ist dies im Haushaltsjahr 2004 nicht mehr der Fall; der für die Stadt Wermelskirchen anzuwendende Fördersatz beträgt nun 70 %. Durch den erhöhten Fördersatz sind für das Projekt „Schwanenplatz“ erheblich höhere Städtebaufördermittel zu erwarten als Mitte 2003 vorauszusehen waren. Die Gegenrechnung zeigt, dass durch die Erhöhung der Einnahmen aus Fördermitteln die Erhöhung der Gesamtkosten mehr als ausgeglichen werden können: der Eigenanteil der Stadt Wermelskirchen wird sich gegenüber dem Haushaltsansatz erheblich verringern. Kostenberechnung: Das planende Büro hat inzwischen auf Grund der Entwurfsplanung eine Kostenschätzung vorgelegt.
Unter Berücksichtigung der o.g. Gesamtkosten ist mit einer Förderung des Projektes „Schwanenplatz“ in Höhe von ca. 125 €/m² zu rechnen. Bei einer Flächengröße von ca. 7.250 m² besteht somit Aussicht auf Fördermittel in einer Gesamthöhe von ca. 906.000 €. Projektstand:
Gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling beträgt die Kostensicherheit der Stufe IV : +/- 20 %. Die Mehrausgaben führen zu einer Abweichung von 35,2 %. Belastung
der Stadt:
Trotz Erhöhung der Gesamtkosten ist also mit einer erheblichen Verringerung des städtischen Eigenanteils bei der Finanzierung des Projektes „Schwanenplatz“ zu rechnen. Zur
Verfügung stehende Mittel: Im städtischen Haushalt stehen im Haushaltsplan 2004 folgende Mittel zur Verfügung:
Diese Summe ist ausreichend für diejenigen Maßnahmen des Projektes „Schwanenplatz“, die noch im Haushaltsjahr 2004 beauftragt werden sollen. Die Berücksichtigung der fehlenden Mittel in Höhe von 350.000 € (Beauftragung erst 2005) erfolgen unter Berücksichtigung der erhöhten Einnahmen aus Städtebaufördermitteln (HHSt. 1.615.361.1.3 - „Landeszuweisungen“) durch eine Neuanmeldung für das Haushaltsjahr 2005. Deckung
der Mehrausgaben: Mehreinnahmen aus Landeszuweisungen
(s.o.)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |