Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Verkehr stimmt der Vorgehensweise der Verwaltung unter Berücksichtigung der
aktuellen Darstellung des Sachverhaltes zu. Der Beschluss vom 09.12.2002 ist
damit gegenstandslos. Sachverhalt: Die Verwaltung
schlägt dem Ausschuss für Stadtentwicklung entgegen der bisherigen
Beschlusslage vor, die neue Erschließung vom Gewerbegebiet Großfeld nach
Arnzhäuschen unabhängig von einer vorherigen Einigung über eine
Kostenbeteiligung der Fa. Decker an dieser Maßnahme unverzüglich zu realisieren. Dass eine
Änderung des Sachverhaltes, so wie er aus der Sitzungsvorlage für die Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 09.12.2002 hervorging,
stattgefunden hat, beruht auf zwei Tatsachen: 1.
Gefahrenbrennpunkt an der L 101/ Ecke Stichstraße
Arnzhäuschen Bezüglich
der Einmündung der L 101 in Arnzhäuschen in Höhe der Häuser 31 und 61 liegt
nunmehr eine Stellungnahme der Kreispolizeibehörde vor. Die Gemeindestraße
“Arnzhäuschen” wird aus Fahrtrichtung “Dabringhausen”
durch LKW angefahren. Vor der Einmündung in die Gemeindestraße befindet sich
auf der L 101 ein Fahrbahnteiler. Abbiegende LKW umfahren den Fahrbahnteiler in Fahrtrichtung links, um in die Gemeindestraße abbiegen zu können. Parkende Fahrzeuge im Einmündungsbereich der Gemeindestraße verhindern regelmäßig ein Abbiegen von der rechten Fahrspur aus Richtung Dabringhausen. Durch die Polizei wird einer derartigen Verkehrsführung und -praxis nicht zugestimmt. Die Verkehrsregelung im Zuge der L 101 muss von allen Verkehrsteilnehmern beachtet werden. Wenn parkende Fahrzeuge in der untergeordneten Straße “Arnzhäuschen” für Abbieger aus Fahrtrichtung Dabringhausen die Verkehrsführung behindern, sind Park- und Halteverbotszeichen anzuordnen. Würde
man die neue Anbindung durch das Gewerbegebiet “Großfeld” nicht
bauen, also weiterhin untätig bleiben, wäre der Einmündungsbereich baulich so
umzugestalten, dass alle Verkehrsbeziehungen “normal” möglich sind.
Durch Linksvorbeifahren aus Richtung Dabringhausen an dem Fahrbahnteiler sind
Verkehrsgefährdungen gegeben und nicht hinzunehmen. Aufgrund
dieser Gefährdung drängt die Zeit, so dass die Verwaltung vorschlägt, die
Verbreiterung des Fußweges von Großfeld nach Arnzhäuschen nun zeitnah
vorzunehmen. Die Verwaltung hält es für unabdinbar, vertragliche Regelung mit
der Fa. Decker zu erreichen, wobei seitens der Verwaltung (unter Verweis auf
die Vorlage für die Sitzung am 09.12.2002) eine Kostenbeteiligung von 50 %
durch die Fa. Decker angestrebt wird. Sobald
die angeforderte zusätzliche Stellungnahme des StuA zum schalltechnischen
Gutachten vorliegt, kann entschieden werden, ob die nächtliche Andienung des
Gewerbegrundstücks Decker auf nur eine LKW Zu- und Abfahrt über die
bisherige Strecke beschränkt werden kann. Spätestens
dann wird eindeutig dargestellt werden können, dass die Fa. Decker rechtlich
auf diese Zufahrt angewiesen wäre. Die Verwaltung wird die Kostenbeteiligung
durch die Fa. Decker weiterhin mit
mindestens 50 % verhandeln. Hieran
haben sowohl die Fa. Decker als auch die Stadt Wermelskirchen ein Interesse, um
endlich eine rechtssichere und nicht gefährdende Lösung im Interesse aller
Beteiligten herzustellen. 2.
Veräußerung eines Baugrundstückes hinter dem
Betrieb “Decker” zur L 101 hin Die
Stadt Wermelskirchen beabsichtigt zudem, ein Baugrundstück hinter dem
Betriebsgrundstück Decker an einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb zu
veräußern. Die Erschließung dieses hinterliegenden Grundstücks könnte auch über
die neu zu schaffende Zufahrt erfolgen. Die anteiligen Kosten der Erschließung
für dieses Grundstück sollen mit dem Kaufpreis abgelöst werden. Der Betreiber
dieses Betriebes ist auf die neue Zufahrt ebenfalls angewiesen. Außerdem hat
die Stadt Wermelskirchen an dem Grundstücksverkauf ein “wirtschaftliches
Interesse”, der nur in Verbindung mit einer erfolgten ausreichenden
Erschließung dieses Grundstückes umgesetzt werden kann.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||