Vorlage - RAT/0054/2003  

 
 
Betreff: Erschließung im Bereich Arnzhäuschen
hier: erneuter Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:III/60
Federführend:Bauverwaltungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
24.03.2003 
36. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr stimmt der Vorgehensweise der Verwaltung unter Berücksichtigung der aktuellen Darstellung des Sachverhaltes zu. Der Beschluss vom 09.12.2002 ist damit gegenstandslos.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Stadtentwicklung entgegen der bisherigen Beschlusslage vor, die neue Erschließung vom Gewerbegebiet Großfeld nach Arnzhäuschen unabhängig von einer vorherigen Einigung über eine Kostenbeteiligung der Fa. Decker an dieser Maßnahme unverzüglich zu realisieren.

 

Dass eine Änderung des Sachverhaltes, so wie er aus der Sitzungsvorlage für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 09.12.2002 hervorging, stattgefunden hat, beruht auf zwei Tatsachen:

 

1.                  Gefahrenbrennpunkt an der L 101/ Ecke Stichstraße Arnzhäuschen

 

Bezüglich der Einmündung der L 101 in Arnzhäuschen in Höhe der Häuser 31 und 61 liegt nunmehr eine Stellungnahme der Kreispolizeibehörde vor. Die Gemeindestraße “Arnzhäuschen” wird aus Fahrtrichtung “Dabringhausen” durch LKW angefahren. Vor der Einmündung in die Gemeindestraße befindet sich auf der L 101 ein Fahrbahnteiler.

 

Abbiegende LKW umfahren den Fahrbahnteiler in Fahrtrichtung links, um in die Gemeindestraße abbiegen zu können. Parkende Fahrzeuge im Einmündungsbereich der Gemeindestraße verhindern regelmäßig ein Abbiegen von der rechten Fahrspur aus Richtung Dabringhausen.

 

Durch die Polizei wird einer derartigen Verkehrsführung und -praxis nicht zugestimmt. Die Verkehrsregelung im Zuge der L 101 muss von allen Verkehrsteilnehmern beachtet werden. Wenn parkende Fahrzeuge in der untergeordneten Straße “Arnzhäuschen” für Abbieger aus Fahrtrichtung Dabringhausen die Verkehrsführung behindern, sind Park- und Halteverbotszeichen anzuordnen.

 

Würde man die neue Anbindung durch das Gewerbegebiet “Großfeld” nicht bauen, also weiterhin untätig bleiben, wäre der Einmündungsbereich baulich so umzugestalten, dass alle Verkehrsbeziehungen “normal” möglich sind. Durch Linksvorbeifahren aus Richtung Dabringhausen an dem Fahrbahnteiler sind Verkehrsgefährdungen gegeben und nicht hinzunehmen.

 

Aufgrund dieser Gefährdung drängt die Zeit, so dass die Verwaltung vorschlägt, die Verbreiterung des Fußweges von Großfeld nach Arnzhäuschen nun zeitnah vorzunehmen. Die Verwaltung hält es für unabdinbar, vertragliche Regelung mit der Fa. Decker zu erreichen, wobei seitens der Verwaltung (unter Verweis auf die Vorlage für die Sitzung am 09.12.2002) eine Kostenbeteiligung von 50 % durch die Fa. Decker angestrebt wird.

 

Sobald die angeforderte zusätzliche Stellungnahme des StuA zum schalltechnischen Gutachten vorliegt, kann entschieden werden, ob die nächtliche Andienung des Gewerbegrundstücks Decker auf nur eine LKW Zu- und Abfahrt über die bisherige Strecke beschränkt werden kann.

 

Spätestens dann wird eindeutig dargestellt werden können, dass die Fa. Decker rechtlich auf diese Zufahrt angewiesen wäre. Die Verwaltung wird die Kostenbeteiligung durch die Fa. Decker weiterhin mit  mindestens 50 % verhandeln.

 

 

Hieran haben sowohl die Fa. Decker als auch die Stadt Wermelskirchen ein Interesse, um endlich eine rechtssichere und nicht gefährdende Lösung im Interesse aller Beteiligten herzustellen.

 

2.                  Veräußerung eines Baugrundstückes hinter dem Betrieb “Decker” zur L 101 hin

 

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt zudem, ein Baugrundstück hinter dem Betriebsgrundstück Decker an einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb zu veräußern. Die Erschließung dieses hinterliegenden Grundstücks könnte auch über die neu zu schaffende Zufahrt erfolgen. Die anteiligen Kosten der Erschließung für dieses Grundstück sollen mit dem Kaufpreis abgelöst werden. Der Betreiber dieses Betriebes ist auf die neue Zufahrt ebenfalls angewiesen. Außerdem hat die Stadt Wermelskirchen an dem Grundstücksverkauf ein “wirtschaftliches Interesse”, der nur in Verbindung mit einer erfolgten ausreichenden Erschließung dieses Grundstückes umgesetzt werden kann.

 


 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

25.000

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

x

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift