Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die Anfrage des Bürgerforums vom 20.07.2022 in Sachen "Schulprogramm Gesamtschule“ sowie die Antwort der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Das Bürgerforum hat untenstehende Fragen an die Verwaltung gerichtet, die nachstehend beantwortet werden.
1. Wird die externe Beratung zur Erarbeitung von Leitlinien für ein Schulprogramm von der Bezirksregierung Köln in Auftrag gegeben und bezahlt, da es sich ja um eine "innere Schulangelegenheit" handelt? Antwort: Nein.
2. Für welche externe Beratung wurde sich entschieden? Antwort: Prof. Dr. Heinz Günter Holtappels i. R., BBS Büro für Bildungsplanung und Schulentwicklung, Arnsberg.
3. Was waren die Entscheidungsgründe dafür? Antwort: Herr Prof. Dr. Heinz Günter Holtappels i. R. war bis zum Jahr 2020 beim Institut für Schulentwicklungsforschung der Universität Dortmund (IFS) mit den Forschungsschwerpunkten
- Schultheorie, Schul- und Lernorganisation, Sozialisation, Schulentwicklung, - Schul- und Schulentwicklungsforschung über Schulqualität und Innovationsprozesse, Bildungsplanung und Evaluation, Organisationsentwicklung und schulbezogene Beratung
tätig und hat vergleichbare Prozesse in anderen Kommunen begleitet.
Von 2002 bis 2005 war er zudem Geschäftsführender Direktor des IFS.
4. Wurden weitere Angebote eingeholt? Antwort: Die Einholung von weiteren Angeboten ist bei einer Direktvergabe unterhalb der Wertgrenze in Höhe von 25.000 € nicht erforderlich. Das Auftragsvolumen beträgt 7.985 €.
5. Welchen konkreten Auftrag hat die externe Beratung erhalten inkl. Zeit-Maßnahmen-Plan? Antwort: Im Rahmen der Errichtung einer Gesamtschule in Wermelskirchen ist das Büro biregio aus Bonn mit der Erarbeitung und Umsetzung der Schulentwicklungsplanung und eines Raumkonzeptes für eine Gesamtschule beauftragt worden. Die Schulentwicklungsplanung ist vom Rat der Stadt am 28.03.2022 beschlossen worden. Das für den Bereich der Gesamtschule erforderliche Raumkonzept steht kurz vor der Fertigstellung, so dass im August 2022 der Antrag auf Errichtung einer Gesamtschule in Wermelskirchen bei der Bezirksregierung Köln eingereicht werden kann. Die Bezirksregierung Köln wird im Herbst 2022 eine Interims-Schulleitung festlegen, die dann bis zur endgültigen Besetzung der Schulleitungsstelle das Aufnahmeverfahren für die neue Gesamtschule umsetzt. Das Aufnahmeverfahren startet im November 2022 (gemeinsame Info-Veranstaltung von Grundschulen und weiterführenden Schulen) und wird im Februar 2022 (Anmeldeverfahren) abgeschlossen sein. Insgesamt müssen im Februar 2022 100 Anmeldungen von gemeindeeigenen Kindern vorliegen, um eine endgültige Bewilligung der Gesamtschule durch die Bezirksregierung Köln erhalten zu können.
Da das pädagogische Konzept der neuen Gesamtschule erst von der endgültigen Schulleitung und dem sich aufbauenden Lehrerkollegium in 2023 erarbeitet wird, konzeptionelle Grundaussagen aber wichtig im Rahmen des Aufnahmeverfahrens sind, ist es erforderlich, den Eltern eine umfassende Information über die Schulform Gesamtschule zu geben. Somit kann die zukünftige Gesamtschule bereits zeitig vor Beginn des Aufnahmeverfahrens "beworben" werden.
Der Beratungsprozess findet in der Zeit von August 2022 bis Februar 2023 statt.
Konkrete Beschreibung des Beratungsprozesses:
- Entwicklung eines vorläufigen Schulkonzepts (Leitplanken) für die neu zu errichtende Gesamtschule im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Stadt Wermelskirchen. - Beratung der Stadt Wermelskirchen. - Sichtung und Auswertung der SEP-Materialien. - Moderation und Beratung in vier Sitzungen der Arbeitsgruppe in Wermelskirchen, einschließlich Vorbereitung. - Schriftliche Abfassung des Schulkonzepts (der Leitplanken) sowie Erstellung einer Eltern-Information (Entwürfe). - Beratung mit der Verwaltung und der Schule, ggf. Präsentation des Konzepts vor Ort, einschl. Vorbereitung.
6. Wird die externe Beratung auch bei der Entwicklung des konkreten Schulprogrammes weiter unterstützen? Antwort: Eine weitere Unterstützung über die unter Punkt 5. genannten Aufgaben hinaus ist nicht vorgesehen.
7. Wie und zu welchem Zeitpunkt wird die Politik eingebunden? Antwort: Die Einbindung der Politik erfolgt durch die Teilnahme des Schulausschussvorsitzenden an den Sitzungen der Arbeitsgruppe. Anlage/n:
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