Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt den Antrag der CDU-Fraktion vom 27.04.2022 betreffend "Kindergeldbescheinigung für Schulbesuch U18“ und die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion hat mit Antrag vom 27.04.2022 folgende Vorgehensweise beantragt:
Dier Verwaltung wird beauftragt, Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler, die weiterführende Schulen in unserer Stadt Wermelskirchen besuchen und auch nach dem Erreichen der Volljährigkeit kindergeldberechtigt sind, umgehend nach Vollendung des 17. Lebensjahres der Schülerin bzw. des Schülers automatisch eine Bescheinigung über den Schulbesuch sowie das voraussichtliche Ende des Schulbesuchs auszustellen und diese den Eltern zu übermitteln.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Da es sich bei dem Ausstellen von Bescheinigungen über den Schulbesuch um eine alleine den Schulen obliegende Angelegenheit handelt, hat die Verwaltung keine Möglichkeit, eine automatische Ausstellung zuzusichern. Jedoch bietet die Verwaltung im Rahmen ihrer Schulträgereigenschaft an, ein solches automatisches Ausstellen bei ihren weiterführenden Schulen anzuregen. Anlage/n:
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