Vorlage - 0166/2022  

 
 
Betreff: Vorstellung der Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche "MehrBlick" im Rheinisch Bergischen Kreis (RBK)
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Anhörung
15.09.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Faltblatt_AK gegen sexualisierte Gewalt_2021  

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Präsentation der Fachberatungsstelle „MehrBlick“ zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:

 

Im JHA am 04.11.2021 wurde gemäß der Vorlage 0246/2021 folgender Beschluss einmütig mit zwei Enthaltungen gefasst:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass das beim Landesministerium beantragte Fachberatungsangebot bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche als Teil der Prävention- und Jugendhilfeplanung in Wermelskirchen angesehen wird.

Das geplante Beratungs- und Präventionsangebot deckt den Bedarf in der örtlichen Jugendhilfelandschaft und erweitert die regionalen Maßnahmen im Kinderschutz nach § 8a SGB VIII.

Dafür werden ab 2022 im Haushalt jährlich insgesamt maximal Fördermittel in Höhe von 4.000 € zur Verfügung gestellt:

Es wird eine kooperative Finanzierungsvereinbarung und anteilige Finanzierung unter Einbeziehung der Anbieter und aller Jugendhilfeträger im Rheinisch-Bergischen Kreis angestrebt.

Der Rheinisch-Bergische-Kreis soll vorbehaltlich der Zusage der Landesförderung gemeinsam mit der Stadt Bergisch Gladbach die entsprechenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit den Trägern für zunächst zwei Jahre abschließen.

Die Verwaltung und die Träger machen auf ihren Homepages auf das Angebot aufmerksam und bereiten es medial auf.

 

Im JHA am 03.05.2022 wurde gemäß der Vorlage 0104/2022 folgender Beschluss einstimmig gefasst:

Als Ergebnis der Leistungs- und Finanzierungsverhandlungen werden die bisher im Haushalt eingeplanten Finanzmittel erhöht. Die Stadt Wermelskirchen stellt zur Realisierung des Angebotes ab 2022 im Haushalt jährlich max. Fördermittel in Höhe von 6.500 € zur Verfügung.

 

Das Angebot „MehrBlick“ wurde zwischenzeitlich in einer Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung differenziert beschrieben, wobei die Träger (Katholische Erziehungsberatungsstelle e.V. und Deutscher Kinderschutzbund) den beteiligten Jugendämtern des RBK die Möglichkeit zum Dialog über genaue Bedarfe und Anpassung der Leistungsbeschreibung gegeben haben. Im Rahmen der Verhandlungen wurde sich darauf verständigt, die Leistungen bis zum ersten Wirksamkeitsdialog noch konkreter zu beschreiben und hinsichtlich der verwendeten Methoden zu ergänzen. Die freien Träger sind zudem der Anregung gefolgt, auch das Kreisgesundheitsamt in den Dialog über Bedarfe und Leistungen einzubinden.

Die Kooperationsvereinbarungen liegen aktuell im Entwurf vor und befinden sich in der Abstimmung. Geplant sind die Kooperationsvereinbarungen für die Dauer von zwei Jahren für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 zu schließen. Beide Träger verpflichten sich untereinander zur Kooperation und Zusammenarbeit. Die Leistung und Qualität wird jährlich auf Grundlage der Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung in einem Wirksamkeitsdialog evaluiert. Der bevorstehende Verhandlungsabschluss besiegelt die konkrete Maßnahme als professionellen Baustein im Handlungsfeld Kinderschutz in Wermelskirchen und erweitert somit die vorhandenen Strukturen um ein wirksames und sichtbares Angebot.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Kath. Erziehungsberatung e.V. Der Kinderschutzbund
Rhein.-Berg. Kreis

Paffrather Str. 7-9      Bensberger Str. 133

51465 Bergisch Gladbach      51469 Bergisch Gladbach

 

MehrBlick
 

Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt

gegen Kinder und Jugendliche

im Rheinisch-Bergischen Kreis

 

Leistungs- und Qualitätsbeschreibung

 

Datum: 10.03.22

 

  1. Präambel

 

Nachfolgende Leistungs-und Qualitätsbeschreibung beschreibt das Kooperationsprojekt zwischen zwei kreisweit arbeitenden Fachstellen: der Kath. Erziehungsberatung e.V. und dem Kinderschutzbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V.

 

Der Deutsche Kinderschutzbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. und die Kath. Erziehungsberatung e.V. haben sich auf Grundlage der entsprechenden Fachspezifika an den Bedarfen orientiert und ein Konzept einer gemeinsamen Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Rheinisch-Bergischen Kreis mit dem Namen MehrBlick entwickelt.

 

Im Vorfeld der Leistungsbeschreibung sind die Bedarfe mit den Jugendämtern der Kommunen Bergisch Gladbach, Overath, Rösrath, Wermelskirchen, Leichlingen und des Rheinisch-Bergischen Kreises mit den Kommunen Burscheid, Odenthal Kürten abgestimmt worden. Diese wurden in die nachfolgende Leistungsbeschreibung weitestgehend eingepflegt.

 

Grundsätzlich werden die beiden Fachstellen in gemeinsamer Haltung und Abstimmung zusammenarbeiten. Es werden Fachschwerpunkte der jeweiligen Stellen gesetzt und Synergien genutzt. Aufgrund des Themenfeldes muss Flexibilität gewährleistet sein.


 

Folgende Punkte sind vorab geklärt:
 

  • Erreichbarkeit: eine E-Mailadresse (info@MehrBlick-rheinberg.de) und Telefonnummer, d.h. innerhalb von 48 Stunden gibt es eine Reaktion.
  • Alle Angebote stehen selbstverständlich allen Menschen mit Beeinträchtigung zur Verfügung.
  • Persönliche Termine werden je nach Bedarf zeitnah und barrierefrei in örtlichen Beratungsstellen, Familienzentren etc. ermöglicht. Eine anlasslose „offene“ Sprechstunde vor Ort ist aufgrund der fehlenden zeitlichen und personellen Ressourcen nicht möglich.
  • Das Team wird seine Arbeit in den Fallteams der Jugendämter und in den verschiedenen politischen Gremien der Kommunen vorstellen.
  • Beratungen werden mit einer gemeinsamen Datenschutzvereinbarung rechtlich gesichert.
  • Grundsätzlich bilden die in der Fachberatungsstelle MehrBlicktigen Fachkräfte ein gemeinsames Team mit den unterschiedlichen nachfolgend beschriebenen Schwerpunkten, sind aber auch in den Fachteams der jeweiligen Institutionen eingebunden und können dort vorhandene Ressourcen nutzen. Das ergibt eine größtmögliche und bedarfsgerechte Umsetzung des Auftrags.

 

 

  1. Ort der Leistungserbringung

 

Ort der Leistungserbringung ist der Rheinisch-Bergische Kreis.

 

 

  1. Bezeichnung des Leistungsangebotes

 

MehrBlick - Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Rheinisch-Bergischen Kreis

Kurzbeschreibung der Angebote:


Das Angebot der Beratung und Therapie wird primär von der Erziehungsberatungsstelle bedient.

Das Angebot der Prävention von sexualisierter Gewalt wird primär vom Kinderschutzbund bedient.

 

Gemeinsam von beiden Trägern werden die Angebote der Fachberatung und Fortbildung und die Information und Öffentlichkeitsarbeit geplant und durchgeführt.

 


3.1 Arbeit mit Betroffenen und Angehörigen bei vermuteter oder realer
                sexueller Gewalt

 

  • Ambulante Beratung von betroffenen Kindern/Jugendlichen: Alltagsstabilisierung.
  • Therapie von betroffenen Kindern/Jugendlichen (wenn indiziert).
  • Gruppenangebote für betroffene Kinder und Jugendliche: Ressourcenaktivierung/ Stabilisierung.
  • Beratung und Begleitung von Angehörigen.
  • Gruppenangebote für Angehörige.


 

3.2 Arbeit mit Fachkräften/ Institutionen

 

  • Spezialisierte Fall- und Fachberatung von Personen, die beruflich und ehrenamtlich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, sowohl aus der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, als auch aus dem Gesundheits- und Bildungswesen.
  • Initiierung, Organisation und Koordination von interdisziplinären Reflexionsgruppen.
  • Vernetzungsarbeit: Teilnahme/Initiierung von Arbeitskreisen/Netzwerken, multiprofessioneller regelmäßiger Austausch.
  • Entwicklung von Qualitätsstandards in der Arbeit mit Betroffenen/Institutionen.
  • Entwicklung und Anbieten von Fortbildungen für Fachkräfte zum Thema sexualisierte Gewalt.

 

 

3.3 Prävention von sexualisierter Gewalt in Kindertageseinrichtung, Schule, OGS, offene Jugendarbeit, Verein, Sport und im Gesundheitsbereich

 

  • Präventionsprojekte (z.B. Bücher- und Materialboxen, Methodenkoffer, begleitende Präventionstheaterarbeit, Literaturempfehlungen).
  • Sexualerziehung als ein Baustein der Prävention von sexueller Gewalt (u.a. unter besonderer Berücksichtigung kultureller Hintergründe und besondere Berücksichtigung von Beeinträchtigung, bzw. Behinderung, sexuelle Entwicklung von Kindern, was ist entwicklungsentsprechend? Wann wird ein Verhalten auffällig? Hintergründe und Regeln zu Körper- und Doktorspiele, kindgerechte Nähe-Distanz-Regulation)
  • Thema Machtmissbrauch in Institutionen (Übergriffe durch Mitarbeiter:innen, Übergriffe durch Kinder und Jugendliche, „Prima Klima“-Rückmeldekultur im Team).
  • Elternbildung, z.B. das Schweigen beenden, wie kann ich mein Kind stärken und vor sexueller Gewalt schützen, Kindliche Sexualität und Sexualerziehung in der Kita.
  • Die Kita/die Schule/der Verein, ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche (Unterstützung bei der Erstellung von Präventions- und Interventionsschutzkonzepten, auch sexualpädagogischen Konzepte).
  • Präventionsmaterialien entwickeln, zusammenstellen und veröffentlichen (auch digital, barrierefrei und unter Berücksichtigung unterschiedlicher kultureller Hintergründe). (Öffentlichkeitsarbeit)

 

 

3.4 Information und Öffentlichkeitsarbeit der Fachberatungsstelle MehrBlick“

 

  • Breite Information der Öffentlichkeit zu Hilfeeinrichtungen und Ansprechstellen (Infoflyer).
  • Erstellen einer barrierefreien Webseiter Interessierte, Fachkräfte, Betroffene und Angehörige, Kinder und Jugendliche (Darstellung des Angebotes und Kontakt, Informationen zum Thema, Downloadbereich für Materialien, evtl. interner Bereich für AK gegen sexualisierte Gewalt u.a.).
  • Übersicht der „Beratungs- und Therapielandschaft“.
  • Regelmäßige Veröffentlichungen in der Tagespresse.
  • Institutionsübergreifende Fachtage/ Fachveranstaltungen im Rheinisch-Bergischen Kreis, bzw. in einzelnen Kommunen.

 

  1. Selbstverständnis / Fachliche Leitlinien

 

In dieser spezialisierten Fachberatungsstelle wird aufgrund der Kooperation zwischen der Erziehungsberatungsstelle und dem Kinderschutzbund ein breites Angebot für die Beratung und Begleitung betroffener Familien und ihrer Angehörigen geschaffen.

r Personen, die beruflich und ehrenamtlich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, sowohl aus der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, als auch aus dem Bildungs- und Gesundheitswesen steht ein passgenaues Angebot zur Verfügung, sei es in Form von Kurzberatung, Reflexion, Fachaustausch bis hin zu Informationsveranstaltungen und Fortbildungen.

Im Rahmen der intervenierenden Prävention können Angebote in o.g. Einrichtungen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen beitragen.

 

 

  1. Ziele
     

In folgenden Einzugsgebieten
- Stadt Bergisch Gladbach
- Stadt Overath
- Stadt Rösrath
- Stadt Wermelskirchen
- Stadt Leichlingen
- Kommunen Burscheid, Odenthal, Kürten
 

sollen nachstehende Zielgruppen von der Fachberatungsstelle erreicht werden

  • Unabhängig von der sozialen Herkunft, Migrationshintergrund oder Beeinträchtigungen soll allen Menschen ein Zugang zu dem Beratungsangebot ermöglicht werden (Barrierefreiheit durch Aufzug in die Beratungsräume; Arbeitsmittel in einfacher Sprache; Möglichkeit eines Sprachübersetzers bzw. sprachliche Kompetenz der Berater:innen).
  • Zentrale Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche des Rhein.-Berg. Kreises, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind oder waren.
  • Betroffene Elternteile, ihre Partner und/oder sonstige Bezugspersonen (Großeltern, Geschwister) werden ebenfalls beraten.
  • Anonymisierte fallbezogene Beratung, Fachberatung, Information, Fortbildung und Unterstützung von Personen, die beruflich und ehrenamtlich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, sowohl aus der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, als auch aus dem Bildungs- und Gesundheitswesen.
  • Im Rahmen der intervenierenden Prävention sollen Präventionsangebote und -schulungen in Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, für die unterschiedlichen Zielgruppen bis hin zu Elternbildung angeboten werden.
     
  1. Ausschlusskriterien
     
  • ter-Opfer-Trennung steht an erster Stelle.
  • Nur im Einzelfall wird mit übergriffigen Kindern (im Alter unter 10 Jahren) gearbeitet.
  • Gerichtsverwertbare Stellungnahmen und Diagnosen werden nicht gestellt.

 

 

  1. Leistungsumfang und Dauer

 

Rahmenbedingungen

 

MehrBlick“ ist der Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder, (Träger: Kath. Erziehungsberatung e.V., Bergisch Gladbach) Paffrather Str. 7-9 in Bergisch Gladbach und der Fachberatungsstelle Kinderschutz des Kinderschutzbundes Rheinisch-Bergischer Kreis (=Träger), Bensberger Str. 133 in Bergisch Gladbach angegliedert.
Die zuständigen Fachkräfte sind in das multiprofessionelle Team der Beratungsstelle und des Kinderschutzbundes eingebettet und können somit die Ressourcen der Verwaltung sowie die Räumlichkeiten und Strukturen der jeweiligen Anstellungsträger nutzen.

 

Darüber hinaus ist die Möglichkeit geplant, niedrigschwellige und dezentrale persönliche Termine vor Ort zeitnah anzubieten. Die Möglichkeit der Online-Beratung für ein erstes Clearing ist gegeben.

Die Erreichbarkeit der Fachberatungsstelle MehrBlick ist über eine gemeinsame Telefonnummer, Emailadresse und Homepage gewährleistet. Die Reaktion wird in den regulären Bürostunden (Anrufbeantworter, Reaktion in 48 Stunden, zeitnahe Terminvereinbarung) erfolgen.

 

Stellenumfang

 

Kath. Beratungsstelle

Psychologische Fachkraft

0,5 Stellenanteil

 

Psychologische Fachkraft

0,5 Stellenanteil

Der Kinderschutzbund

dagogische Fachkraft

1,0 Stelle (Plan)

 

Kath. Beratungsstelle:

Der Stellenplan umfasst 39 Stunden für die psychologischen Fachkräfte und ist aktuell auf zwei halbe Stellen mit jeweils 19,5 Stunden aufgegliedert. Die zuständigen Fachkräfte verfügen über therapeutische Zusatzqualifikationen (Kinder- & Jugendlichenpsychotherapeutin und Psychologische Psychotherapeutin).

Aufgrund der inhaltlichen Komplexität der Thematik und der Verwobenheit von beraterischer und therapeutischer Arbeit in der Fallarbeit ist die therapeutische Kompetenz Voraussetzung für die Beratungs- und Therapietätigkeit in der spezialisierten Fachstelle.

 

Der Kinderschutzbund:

Der Stellenplan umfasst 39 Stunden. Es wird ein/e staatlich anerkannte/r Sozialpädogog:in (oder vergleichbarer Abschluss) mit einer therapeutischen und/oder beraterischen Zusatzausbildung gesucht. Aufgrund der Komplexität des Themenfeldes sind Erfahrungen in der sexuellen Bildungsarbeit und Fachkompetenz im Umgang mit sexualisierter Gewalt, sowie eine Zertifizierung zur insoweit erfahrenen Fachkraft (Kinderschutzfachkraft) erwartete Voraussetzungen an die zu beschäftigende Person.

 

 

  1.  Sozialraumbezogene Aktivitäten/ Vernetzung

 

  • Das Team der Fachberatungsstelle MehrBlick stellt sich in allen Gremien vor, die für eine gute Netzwerkarbeit relevant sind. Nach Bedarf ist ein fachlicher Input möglich.
  • Die Fachberatungsstelle arbeitet in enger Kooperation mit den Netzwerkpartnern vor Ort.
  • Eine Kinder- und Jugendärztin unterstützt das Team der Fachberatungsstelle
  • Der Arbeitskreis gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Rheinisch-Bergischen Kreis ist für die Mitarbeiter:innen der Fachberatungsstelle zentraler Ansprechpartner für inhaltliche Abstimmung und Kooperation.

 

 

  1. Leitung/ Verwaltung: konzeptioneller, organisatorischer Bereich, Personalbereich

 

  • Verwaltungsstrukturen der Anstellungsträger werden genutzt
  • Die Dienst- und Fachaufsicht liegt beim jeweiligen Anstellungsträger

 

 

  1. Qualitätsmanagement

 

  • Teilnahme an qualitätssichernden Maßnahmen der Anstellungsträger.
  • Gemeinsame Teamgespräche und Supervision für die Mitarbeitenden der Fachberatungsstelle MehrBlick.
  • Fachspezifische Fort- und Weiterbildung.
  • hrlicher Qualitätsdialog mit den Jugendämtern im Rheinisch-Bergischen Kreis.

 

chste Umsetzungsschritte

  • Fachlicher Austausch unter den Kooperationspartnern/ Entwicklung von fachlichen Standards und einer gemeinsamen Haltung
  • Vorstellung des Angebots in den kommunal relevanten Gremien
  • Übernahme der ersten Beratungsanfragen
  • Konzeptentwicklung für regionale Austauschgruppen
  • Entwicklung von Materialen für die Öffentlichkeitsarbeit

 

Sachstand DKSB: Der Kinderschutzbund Rheinisch-Bergischer Kreis hat Anfang März den Antrag an das Land gestellt. Der Beginn der Maßnahme ist im Mai geplant.


 


Anlage/n:

 

Flyer des Arbeitskreises gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen im RBK
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Faltblatt_AK gegen sexualisierte Gewalt_2021 (1659 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: