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Beschluss:
Der kommissarischen Bestellung von Frau Doreen Blohm zur stellvertretenden kaufmännischen Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen wird mit sofortiger Wirkung zugestimmt. Sachverhalt:
Durch den Wechsel der bisherigen stellvertretenden kaufmännischen Betriebsleitung, Herrn Rüdiger Kulartz, zu einem anderen Dienstherrn ist seine Stelle als Bereichsleitung Steuerung und Verwaltung, an welche die stellv. Betriebsleitung geknüpft war, seit dem 25.03.22 vakant.
Die Bemühungen einer Wiederbesetzung dieser Stelle waren aus Mangel an geeigneten Bewerbern nicht erfolgreich. An einer organisatorischen Lösung wird momentan gearbeitet. Allerdings kann dies noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Damit der Städtische Abwasserbetrieb in allen Bereichen handlungsfähig bleibt, ist eine Stellvertretung der kaufmännischen Betriebsleitung unabdingbar.
Darum wird vorgeschlagen kommissarisch als stellvertretende kaufmännische Betriebsleitung
Frau Doreen Blohm (Sachbearbeiterin Kämmerei – Finanzen SAW)
zu bestellen und die Anlage zur Dienstanweisung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen (SAW) vom 11.12.2018 wie folgt unter Punkt 3 – Unterzeichnung von Aufträgen - zu ergänzen:
Anlage/n:
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