Vorlage - 0199/2022  

 
 
Betreff: Antwort auf die Anfrage der FDP-Fraktion vom 08.07.2022; Teilfinanzplan 37.01 Brandschutz/Feuerwehr
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Bubenzer, Kirstin
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
19.09.2022 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Zu 1

 

Die Satzung über den Kostenersatz und die Gebühren und Leistungen der Feuerwehr der Stadt Wermelskirchen vom 12.10.2009 wird derzeit in allen möglichen Fällen angewendet. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2002 findet im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes Verwendung. Die von Ihnen angesprochene Diskrepanz zwischen Ansatz und Ergebnis ist im Ausbleiben von Brandverhütungsschauen bedingt durch die Corona-Pandemie begründet.

 

Zu 2

 

Momentan befinden sich die zuständigen Fachämter im Anpassungsprozess beider Satzungen. Hierfür ist es erforderlich, im ersten Schritt eine neue Gebührenkalkulation zu erstellen. Die beiden Fachämter sind diesbezüglich im Austausch.
 


Sachverhalt:

 


 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: