![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wiederholung der Beschlussfassung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 01.04.2004 und der Rat der Stadt am 17.05.2004 haben den vorliegenden Beschlussvorschlag beraten und gefasst (Drucksache-Nr. RAT/0059/2003/1). Bei den Einzelbeschlüssen zur Abwägung der frühzeitigen Beteiligung fehlte in der verteilten Sitzungsvorlage die Seite 6, so dass die Einzelbeschlüsse unvollständig blieben. Aus Gründen der allgemeinen Verfahrenssicherheit sollten alle Beschlüsse wiederholt werden, um sie alle eindeutig einem Beschlussdatum zuordnen zu können. Im Folgenden ist die vollständige Sitzungsvorlage
beigefügt. Beschlussvorschlag: Zu A) Der Rat der Stadt beschließt die Kenntnisnahme, Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen gemäß der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen Beschlussvorschläge. Zu B) Der Rat beschließt die im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten Veränderungen des städtebaulichen Vorentwurfes und dass auf dessen Grundlage die Fachplanung erfolgen kann und der Bebauungsplanentwurf erarbeitet wird. Zu C) Der Rat der Stadt beschließt, dass zwischen der Stadt
Wermelskirchen und dem Bauunternehmen Ch. Runkel der vorliegende städtebauliche
Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen wird. Sachverhalt: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |