Vorlage - RAT/0059/2003/2  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 50 "Unterstraße"
2. Änderung des Flächennutzungsplanes "Unterstraße"

A) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung
B) Beschluss des städtebaulichen Entwurfes, als Grundlage zur Erarbeitung des B'Planentwurfes
C) Städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme der städtebaulichen Leistungen
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
05.07.2004 
50. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
12.07.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Wiederholung der Beschlussfassung:

Wiederholung der Beschlussfassung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 01.04.2004 und der Rat der Stadt am 17.05.2004 haben den vorliegenden Beschlussvorschlag beraten und gefasst (Drucksache-Nr. RAT/0059/2003/1). Bei den Einzelbeschlüssen zur Abwägung der frühzeitigen Beteiligung fehlte in der verteilten Sitzungsvorlage die Seite 6, so dass die Einzelbeschlüsse unvollständig blieben.

Aus Gründen der allgemeinen Verfahrenssicherheit sollten alle Beschlüsse wiederholt werden, um sie alle eindeutig einem Beschlussdatum zuordnen zu können.

Im Folgenden ist die vollständige Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Beschlussvorschlag:

Zu A)

Der Rat der Stadt beschließt die Kenntnisnahme, Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen gemäß der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen Beschlussvorschläge.

Zu B)

Der Rat beschließt die im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten Veränderungen des städtebaulichen Vorentwurfes und dass auf dessen Grundlage die Fachplanung erfolgen kann und der Bebauungsplanentwurf erarbeitet wird.

Zu C)

Der Rat der Stadt beschließt, dass zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem Bauunternehmen Ch. Runkel der vorliegende städtebauliche Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen wird.

Sachverhalt:

Sachverhalt: