Vorlage - 0227/2022  

 
 
Betreff: Vorstellung Sozialbericht 2021 und neues Förderprojekt
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Anhörung
08.12.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Kommunalbericht_2021_Wermelskirchen  

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorstellung des Sozialplanungsprozesses sowie die Ergebnisse des Sozialberichts 2021 zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:

 

Vorstellung Sozialbericht 2021 und neues Förderprojekt

 

Die Sozialplanung „Motiv Mensch Sozialen Wandel gestalten“ hat sich zum Ziel gesetzt, Politik und Verwaltung bei der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Rheinisch-Bergischen Kreis zu unterstützen. Dafür entwickelt sie aus einem integrierten und sozialräumlichen Blickwinkel Strategien für die Entwicklung passgenauer Maßnahmen und die Verbesserung der lokalen Lebensbedingungen. Grundlage für die Erarbeitung solcher ressortübergreifenden Strategien sind kleinräumige Analysen der Lebenslagen und Teilhabechancen der Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis.

Im Jahr 2017 wurde mit der Erstellung des ersten kreisweiten Sozialberichts (Sozialbericht 2017) der Grundstein für die dauerhafte Beobachtung und Beurteilung sozialer Lebenslagen im Rheinisch-Bergischen Kreis gelegt. Für neun Wohnplätze wurden besonders hohe bzw. häufige Abweichungen zum Kreismittelwert und damit ein erhöhter Handlungsbedarf nachgewiesen. Aus den neun Wohnplätzen ergaben sich fünf Handlungsräume, für die Zielgruppen und Handlungsempfehlungen definiert wurden (vgl. Abbildung 1):

  1. Gronau-Hand (Bergisch Gladbach)
  2. Stadtmitte-Heidkamp (Bergisch Gladbach)
  3. Zentrum Nord (Burscheid)
  4. Cremers Weiden (Leichlingen)
  5. Innenstadt-Ost (Wermelskirchen)

Sozialbericht 2021

Der nun vorliegende zweite kreisweite Sozialbericht (Sozialbericht 2021) führt die bewährte kleinräumige Darstellung der lokalen Lebensbedingungen fort und knüpft hinsichtlich der Analysestrategie nahtlos an den ersten Sozialbericht an. Um der umfassenden Beschreibung der Lebenssituation der Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis in noch größerem Maße gerecht zu werden, wurden die kleinräumige Gliederung und das Indikatorenset bei der Fortschreibung qualitativ und quantitativ weiterentwickelt. Auch wenn dadurch die Vergleichsmöglichkeit der Berichte leicht eingeschränkt wurde, ist das Ergebnis beider Berichte eindeutig: Die Lebenslagen und Teilhabechancen im Rheinisch-Bergischen Kreis sind sowohl zwischen als auch innerhalb der Kommunen ungleich verteilt und die räumliche Differenzierung setzt sich fort.

Inhaltlich ist der Sozialbericht 2021 in zwei Themenbereiche gegliedert. Zu Beginn erfolgt eine soziodemografische Beschreibung des Rheinisch-Bergischen Kreises und es wird ein allgemeiner Überblick über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf ausgewählte Leistungsbereiche gegeben. Die Darstellung der wissenschaftlichen Erkenntnisse wird dabei durch Daten bzw. Einschätzungen von Fachakteuren aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis ergänzt. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sind zwar noch nicht final absehbar, mit der aktuellen Fortschreibung der Sozialberichterstattung ergibt sich jedoch ein Ansatz, um frühzeitig auf die sich bereits abzeichnenden Entwicklungen zu reagieren.

Im zweiten Teil folgen die kleinräumige Analyse und die Darstellung der aktuellen Handlungsräume mit Informationen zu dem jeweils aktuellen Stand des Sozialplanungsprozesses. Seit dem Sozialbericht 2017 hat sich die Anzahl an Handlungsräume durch die Erweiterung um die Wohnplätze Untereschbach ((6) Overath), Mitte ((7) Rösrath) und Bockenberg ((8) Bergisch Gladbach) von nf auf acht erhöht (vgl. Abbildung 1). Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen ist in den Handlungsräumen unterschiedlich weit fortgeschritten. Dies hängt neben den verschiedenen Startzeitpunkten von dem Umfang der Handlungsempfehlung sowie den kommunalen Rahmenbedingungen ab. Auch die Corona-Pandemie und das Hochwasser hatten und haben einen Einfluss auf die Umsetzung des Sozialplanungsprozesses. Dank des Einsatzes der beteiligten Akteure und der guten fachübergreifenden Zusammenarbeit konnten jedoch in vielen Handlungsräumen bereits erste Maßnahmen erfolgreich umgesetzt und weitere Planungen konkretisiert werden.

Der Sozialplanungsprozess in Wermelskirchen

Die Stadt Wermelskirchen hat im Rahmen eines interdisziplinär besetzten Gremiums, der sogenannten kommunalen Fachplanungskonferenzen, die Ergebnissen der kleinräumigen Datenanalyse für die Wohnplätze Innenstadt und Ost ausgewertet und um das Erfahrungswissen der Fachakteure ergänzt (vgl. Sozialbericht 2021, S.192f.). Gemeinsam wurden auf dieser Grundlage Zielgruppen und Handlungsempfehlungen für den weiteren Prozess formuliert:

Zielgruppe 1 (seit 2017): Junge Menschen (bis 27 Jahren) mit besonderem Unterstützungsbedarf unter Berücksichtigung von Zuwanderungsgeschichten.

Handlungsempfehlung 1: Die kommunale Fachplanungskonferenz empfiehlt der Steuerungsgruppe im Handlungsraum eine Verbesserung sowohl der niederschwelligen Angebote mit aufsuchendem Charakter in der offenen Kinder- und Jugendarbeit als auch der Angebote zur Vermittlung von Schlüsselkompetenzen und Alltagsstrukturierung für die Zielgruppe zu initiieren. Damit die Angebote die Zielgruppe auch erreichen, sollen zudem Maßnahmen für eine effiziente und lückenlose Vernetzung der Fachakteure angestoßen werden.

Zielgruppe 2 (seit 2021): Menschen ab 50 Jahre unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Lebensabschnitte

Handlungsempfehlung 2: Die kommunale Fachplanungskonferenz empfiehlt der Steuerungsgruppe im Handlungsraum Strukturen zu schaffen, die den Erhalt der Teilhabe und der Selbstständigkeit der Menschen ab 50 Jahren fördern und nachhaltig verbessern. Dies beinhaltet insbesondere die Aspekte Prävention, Stärkung des Ehrenamtes und Unterstützung pflegender Angehöriger. Bei der Planung von Maßnahmen sollen die Ausstrahlungseffekte aus den anderen Wohnplätzen berücksichtigt werden.

r die Zielgruppe der jungen Menschen konnten im Sinne der Handlungsempfehlung bereits erste passgenaue Maßnahmen umgesetzt werden. So wurden beispielsweise eine Streetworker-Stelle zur Stärkung der aufsuchenden Jugendarbeit eingerichtet und die Beratungsangebote für Zugewanderte ausgeweitet. Zudem hat das Jobcenter sein Beratungsangebot sowohl im Bereich der „Komm-" als auch der „Geh-Strukturen“ ausgebaut. Die Angebote aus dem u25-Bereich wurden auf unter 28-Jährige erweitert und eine niederschwellige Außensprechstunde im Waschcafé eingerichtet. Seit 2019 unterstützt eine Sozialarbeiterin Jugendliche und junge Menschen, die von den herkömmlichen sozialen Institutionen nicht mehr erreicht werden (wollen), bei ihrer Alltagsstrukturierung, der Wahrnehmung ihrer Selbstwirksamkeit und der eigenen Stärken mit dem Ziel, sie zur Aufnahme eines Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses, der Fortführung ihrer schulischen Ausbildung oder der Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu motivieren. Zusätzlich gibt es seit 2021 ein aufsuchendes Unterstützungs- und Beratungsangebot für Familien im SGB-II-Bezug, die ein Kind im Übergang Schule-Beruf haben. Die „Familiencoachs“ beraten je nach Bedarf zu familiären, beruflichen, schulischen oder gesundheitlichen Themen und erarbeiten mit allen Familienmitgliedern eine gemeinsame Zielformulierung und Lösungsansätze. So soll nicht nur die aktuelle familiäre Situation verbessert werden, sondern langfristig auch Problemen wie vererbter Arbeitslosigkeit vorgebeugt werden. Eine ausführliche Übersicht über die bisherigen Entwicklungen im Sozialplanungsprozess der Stadt Wermelskirchen erfolgt im Sozialbericht 2021 ab S.196.      

Um den Prozess zukünftig noch weiter voranzubringen und die Zusammenarbeit der verschiedenen Fachbereiche zu intensivieren, wurde dieses Jahr eine Steuerungsgruppe für die Sozialplanung in Wermelskirchen eingerichtet. Neben den Fachbereichen Soziales, Jugend und Stadtentwicklung wird dort auch das Jobcenter vertreten sein.

rderantrag zur Einrichtung einer „Fachstelle strategische Quartiersentwicklung“

Um die Kommunen bei der quartiersbezogenen Umsetzung des integrativen und partizipativen Sozialplanungsprozesses zu unterstützen, hat sich der Rheinisch-Bergische Kreis zusammen mit den Kommunen Leichlingen, Overath, Rösrath und Wermelskirchen mit einem Konzept zur Einrichtung einer „Fachstelle strategische Quartiersentwicklung“ erfolgreich auf Fördermittel aus dem NRW-Förderprogramm Zusammen im Quartier Sozialplanung initiieren, weiterentwickeln und stärken“ beworben.

Die Mitarbeitenden der Fachstelle geben zum einen Impulse und entwickeln Ideen für Partizipations- und Quartiersentwicklungsprozesse. Zum anderen beraten bzw. unterstützen sie Mitarbeitende der kommunalen Verwaltungen beispielsweise bei der Erstellung von Projekt- und Zeitplänen, der Konzeption zielgruppenspezifischer Maßnahmen im Quartier oder dem Aufbau und der Stärkung der Vernetzungs- und Ehrenamtsstruktur. Das Projekt ist zunächst auf den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 befristet.

Frau Dr. Hörstermann, Mitarbeiterin des Rheinisch-Bergischen Kreises und Koordinatorin des kreisweiten Sozialplanungsprozesses, wird dem Ausschuss den Sozialplanungsprozess sowie die Ergebnisse des Sozialbericht 2021 für die Stadt Wermelskirchen näher erläutern.


 


Anlage/n:

 

Kommunalbericht Wermelskirchen 2021
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kommunalbericht_2021_Wermelskirchen (2507 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: