Vorlage - 0232/2022  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2023 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
05.12.2022 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Kalkulation Wochenmärkte 2023  
Anlage 2 - Kalkulation Jahrmärkte 2023  

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“r das Jahr 2023 zur Kenntnis und beschließt die beigefügten Gebührenkalkulationen.

 

Danach können die Gebühren unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.  


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2023 r die Kostenrechnenden Einrichtungen „Wochenmärkte“ (Kostenträger 020202) und "Jahrmärkte" (Kostenträger 020203) vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Jahrmärkte bilden das Kommunalabgabengesetz r das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Gewerbeordnung (GewO) und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Jahrmärkte abgegolten:

 

  • Bereitstellung und Herrichtung geeigneter Flächen für Wochen- und Jahrmärkte,
  • Organisation und Durchführung der Kirmesveranstaltungen.

 

 

Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen:

 

Wochenmärkte:

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes Wochenmärkte“ kann ohne eine Veränderung der seit dem 01.01.2002 festgesetzten Gebührensätze nicht erreicht werden.

 

Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:

 

 

Gesamt     

 

 

    Ergebnis lt. BAB 2018

-17.978 €

    Verzicht auf das Defizit 2014 in Kalkulation 2018

10.967 €

    Ergebnis 2018 (Ausgleich spätestens in 2022)

-7.011 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

    verbleiben aus 2018

-7.011 €

 

 

    Ergebnis lt. BAB 2019

-17.688 €

    Verzicht auf das Defizit 2015 in Kalkulation 2019

12.096 €

    Ergebnis 2019 (Ausgleich spätestens in 2023)

-5.592 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

5.090 €

    verbleiben aus 2019

-502 €

 

 

    Ergebnis lt. BAB 2020

-16.745

    Verzicht auf das Defizit 2016 in Kalkulation 2020

13.986

    Ergebnis 2020 (Ausgleich spätestens in 2024)

-2.759

    Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

    verbleiben aus 2020

-2.759

 

 

    Ergebnis lt. BAB 2021

-10.480

    Verzicht auf das Defizit 2017 in Kalkulation 2021

15.570

    Ergebnis 2021 (Ausgleich spätestens in 2025)

5.090

    Verrechnung mit Ergebnissen

-5.090

    verbleiben aus 2020

0

 

 


    Zwischensumme

-10.272

    Verzicht auf das Defizit 2018 in Kalkulation 2022

7.011

    Vortrag in Kalkulation 2023

502

    Restliche Ausgleichsverpflichtung

-2.759

 

 

Auf die nachstehenden Unterdeckungen wurde im Haupt- und Finanzausschuss verzichtet:

 

  • aus dem Jahr 2014 stammende Unterdeckung i.H.v. 10.967 € am 04.12.2017,
  • aus dem Jahr 2015 stammende Unterdeckung i.H.v. 12.096 € am 03.12.2018,
  • aus dem Jahr 2016 stammende Unterdeckung i.H.v. 13.986 € am 09.12.2019,
  • aus dem Jahr 2017 stammende Unterdeckung i.H.v. 15.570 € am 14.12.2020,
  • aus dem Jahr 2018 stammende Unterdeckung i.H.v.   7.011 € am 06.12.2021.

 

Eine Berücksichtigung der Fehlbeträge in den jeweiligen Kalkulationen hätte eine Gebührenerhöhung zur Folge gehabt. Da auf die genannten Beträge verzichtet worden ist und damit auf eine kostendeckende Gebühr, ist der jeweilige Betrag als „Zuschuss“r das Abrechnungsjahr zu sehen.

 

Die Gebührenkalkulation 2023 sieht einen Vortrag von einem Defizit aus dem Jahr 2019 in Höhe von 502 € vor. Das Defizit aus 2020 ist spätestens 2024 auszugleichen.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2023 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

Aufgrund einer Neuberechnung steigt die kalkulatorische Miete im Vergleich zum Vorjahr. Der Standort in der Telegrafenstraße wird gut angenommen, so dass mehr Fläche für die Stände benötigt wird. Die Verwaltungskostenerstattung kann aufgrund der Durchschnittsbetrachtung der letzten 5 Jahre und unter Berücksichtigung der Ist-Kosten 2021 gesenkt werden. Alle anderen Kostenpositionen sind nahezu unverändert.

 

Danach können die Gebühren unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze unverändert bleiben.

 

 

Jahrmärkte:

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" nnte ebenfalls ohne eine Veränderung der Gebühren nicht erreicht werden.

 

Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:

 

 

Gesamt

 

 

    Ergebnis lt. BAB 2018

-23.284 €

    Verzicht auf das Defizit 2014 in Kalkulation 2018

9.406 €

    Ergebnis 2018 (Ausgleich spätestens in 2022)

-13.878 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

2.000

    verbleiben aus 2018

-11.878 €

 

    Ergebnis lt. BAB 2019

-10.334

    Verzicht auf das Defizit 2015 in Kalkulation 2019

12.334 €

    Ergebnis 2019 (Ausgleich spätestens in 2023)

2.000

    Verrechnung mit Ergebnissen

-2.000

    verbleiben aus 2019

0

 

 

    Ergebnis lt. BAB 2020

0

    Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

    verbleiben aus 2020

0 €

 

 

    Ergebnis lt. BAB 2021

0

    Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

    verbleiben aus 2021

0 €

 

 

    Zwischensumme

-11.878

    Verzicht auf das Defizit 2018 in Kalkulation 2022

11.878

    Vortrag in Kalkulation 2023

0

    Restliche Ausgleichsverpflichtung

0

 

 

Auf die nachstehenden Unterdeckungen wurde im Haupt- und Finanzausschuss verzichtet:

 

  • aus dem Jahr 2014 stammende Unterdeckung i.H.v.   9.406 € am 04.12.2017,
  • aus dem Jahr 2015 stammende Unterdeckung i.H.v. 12.334 € am 03.12.2018,
  • aus dem Jahr 2016 stammende Unterdeckung i.H.v. 10.197 € am 09.12.2019,
  • aus dem Jahr 2017 stammende Unterdeckung i.H.v. 19.419 am 14.12.2020,
  • aus dem Jahr 2018 stammende Unterdeckung i.H.v. 11.878 € am 06.12.2021.

 

Eine Berücksichtigung der Fehlbeträge in den jeweiligen Kalkulationen hätte eine Gebührenerhöhung zur Folge gehabt. Da auf die genannten Beträge verzichtet worden ist und damit auf eine kostendeckende Gebühr, ist der jeweilige Betrag als „Zuschuss“r das Abrechnungsjahr zu sehen.

 

In 2020 konnten coronabedingt keine Jahrmärkte stattfinden, so dass keine Kosten im Sinne des KAG angefallen sind. In 2021 hat coronabedingt nur die Herbstkirmes in verkleinerter Form stattgefunden. Eine Berücksichtigung würde das Betriebsergebnis verfälschen.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2023 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden mit dem Netto-Betrag ausgewiesen.

 

Aufgrund einer Neuberechnung steigt die kalkulatorische Miete im Vergleich zum Vorjahr. Es wurden Straßenbereiche hinzugerechnet, die bisher keine Berücksichtigung gefunden haben. Die Kosten für die Bewirtschaftung der Kirmesplätze steigen aufgrund der Durchschnittsbetrachtung der letzten 3 Jahre sowie unter Berücksichtigung der Ist-Kosten 2021 und der bisherigen Kosten für 2022. Alle anderen Kostenpositionen bleiben unverändert.

 

Die seit dem 01.01.2016 festgesetzten Gebührensätze nnen nur unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze konstant bleiben.

 

 


Zusammenfassung:

 

Die Verwaltung schgt vor, die Gebührensätze in beiden Gebührenhaushalten auf dem derzeitigen Stand zu belassen und auf eine kostendeckende Gebühr zu verzichten.

 

In Anbetracht des noch nicht beendeten Umbaus des Loches-Platzes ist eine Erhöhung der Gebühren nicht vermittelbar. Zudem stellt die bestehende Energiekrise, deren weitere Entwicklung derzeit nicht absehbar ist, eine zusätzliche Belastung für die Marktbeschicker dar.

 

Unter Berücksichtigung der geplanten Fertigstellung des Loches-Platzes im Frühjahr 2023 ist eine genauere Überprüfung in der Kalkulation 2024 vorgesehen. Dann ist auch die Entwicklung der Energiekrise besser abschätzbar.

 

 


Anlage/n:

Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 „Wochenmärkte“ (Anlage 1)

Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 „Jahrmärkte“ (Anlage 2)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kalkulation Wochenmärkte 2023 (203 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Kalkulation Jahrmärkte 2023 (205 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift