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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2023 zur Kenntnis und beschließt die beigefügten Gebührenkalkulationen.
Danach können die Gebühren unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2023 für die Kostenrechnenden Einrichtungen „Wochenmärkte“ (Kostenträger 020202) und "Jahrmärkte" (Kostenträger 020203) vor.
Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Jahrmärkte bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Gewerbeordnung (GewO) und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Jahrmärkte abgegolten:
Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen:
Wochenmärkte:
Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes „Wochenmärkte“ kann ohne eine Veränderung der seit dem 01.01.2002 festgesetzten Gebührensätze nicht erreicht werden.
Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:
Auf die nachstehenden Unterdeckungen wurde im Haupt- und Finanzausschuss verzichtet:
Eine Berücksichtigung der Fehlbeträge in den jeweiligen Kalkulationen hätte eine Gebührenerhöhung zur Folge gehabt. Da auf die genannten Beträge verzichtet worden ist und damit auf eine kostendeckende Gebühr, ist der jeweilige Betrag als „Zuschuss“ für das Abrechnungsjahr zu sehen.
Die Gebührenkalkulation 2023 sieht einen Vortrag von einem Defizit aus dem Jahr 2019 in Höhe von 502 € vor. Das Defizit aus 2020 ist spätestens 2024 auszugleichen.
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2023 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Aufgrund einer Neuberechnung steigt die kalkulatorische Miete im Vergleich zum Vorjahr. Der Standort in der Telegrafenstraße wird gut angenommen, so dass mehr Fläche für die Stände benötigt wird. Die Verwaltungskostenerstattung kann aufgrund der Durchschnittsbetrachtung der letzten 5 Jahre und unter Berücksichtigung der Ist-Kosten 2021 gesenkt werden. Alle anderen Kostenpositionen sind nahezu unverändert.
Danach können die Gebühren unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze unverändert bleiben.
Jahrmärkte:
Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" könnte ebenfalls ohne eine Veränderung der Gebühren nicht erreicht werden.
Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:
Auf die nachstehenden Unterdeckungen wurde im Haupt- und Finanzausschuss verzichtet:
Eine Berücksichtigung der Fehlbeträge in den jeweiligen Kalkulationen hätte eine Gebührenerhöhung zur Folge gehabt. Da auf die genannten Beträge verzichtet worden ist und damit auf eine kostendeckende Gebühr, ist der jeweilige Betrag als „Zuschuss“ für das Abrechnungsjahr zu sehen.
In 2020 konnten coronabedingt keine Jahrmärkte stattfinden, so dass keine Kosten im Sinne des KAG angefallen sind. In 2021 hat coronabedingt nur die Herbstkirmes in verkleinerter Form stattgefunden. Eine Berücksichtigung würde das Betriebsergebnis verfälschen.
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2023 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden mit dem Netto-Betrag ausgewiesen.
Aufgrund einer Neuberechnung steigt die kalkulatorische Miete im Vergleich zum Vorjahr. Es wurden Straßenbereiche hinzugerechnet, die bisher keine Berücksichtigung gefunden haben. Die Kosten für die Bewirtschaftung der Kirmesplätze steigen aufgrund der Durchschnittsbetrachtung der letzten 3 Jahre sowie unter Berücksichtigung der Ist-Kosten 2021 und der bisherigen Kosten für 2022. Alle anderen Kostenpositionen bleiben unverändert.
Die seit dem 01.01.2016 festgesetzten Gebührensätze können nur unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze konstant bleiben.
Zusammenfassung:
Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührensätze in beiden Gebührenhaushalten auf dem derzeitigen Stand zu belassen und auf eine kostendeckende Gebühr zu verzichten.
In Anbetracht des noch nicht beendeten Umbaus des Loches-Platzes ist eine Erhöhung der Gebühren nicht vermittelbar. Zudem stellt die bestehende Energiekrise, deren weitere Entwicklung derzeit nicht absehbar ist, eine zusätzliche Belastung für die Marktbeschicker dar.
Unter Berücksichtigung der geplanten Fertigstellung des Loches-Platzes im Frühjahr 2023 ist eine genauere Überprüfung in der Kalkulation 2024 vorgesehen. Dann ist auch die Entwicklung der Energiekrise besser abschätzbar.
Anlage/n: Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 „Wochenmärkte“ (Anlage 1)Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 „Jahrmärkte“ (Anlage 2)
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