Vorlage - 0245/2022  

 
 
Betreff: Kreisweite Einführung und Nutzung der Software FeriPro
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss: Der Jugendhilfeausschluss beschließt die Einführung und Nutzung der Software FeriPro mit einer Finanzierung über das Bündnis für Familie für die Laufzeit 2023 bis 2026. 


Sachverhalt:

 

Feripro ist eine Software, mit der freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe Ferienfahrten, Stadtranderholungen und sonstige Aktionen in den Schulferien für Kinder und Jugendliche veröffentlichen können. Über diese Software können diese Angebote jedoch auch gebucht und abgerechnet werden. Des Weiteren gibt es dieglichkeit, Statistiken zu führen oder Erinnerungsnachrichten zu schreiben.

Feripro soll die Arbeit der Jugendämter erleichtern und als kreisweites Angebot über das Bündnis für Familie familienfreundlich und zugleich einheitlich den öffentlichen Auftritt der Bündnismitglieder präsentieren. Die Software Feripro liefert maximale Transparenz bei der Bewerbung von Ferienfahrten.

 

Wermelskirchen strebt lediglich das Anpinnen der Angebote an, d.h. dass die freien Träger eingeschränkte Zugangsberechtigungen erhalten, um ihre Ferienangebote zu platzieren. Die Anmeldung und Bezahlung wickeln die Träger weiterhin mit den Familien selber ab. So werden keine Personen bezogenen Daten über die Software erfasst, was wiederum die Umsetzung der Datenschutzrichtlinien laut Anbieter gewährleistet.

 

Jede Kommune kann auf die Angebote der anderen Kommunen des Kreises verlinken. Des Weiteren soll Feripro im Familienportal als neues und verlässliches Angebot für alle Familien im RBK erscheinen. Feripro kann als gemeinsamer Auftakt dienen, sodass eine Teilnahme junger Menschen an Ferienangeboten auch außerhalb ihrer Kommune im Kreisgebiet niederschwellig möglich ist.

Die Software kostet 4 Cent pro EW (für Wermelskirchen ca. 1.400 €), für den ganzen Kreis belaufen sich die Gebühren pro Jahr auf 2.250. Diese Kosten können über Projektgelder des Bündnisses zumindest für die ersten Jahre getragen werden.

 

Bei der Anschaffung der Software Feripro haben sich die Jugendamtsleitungen im Rheinisch Bergischen Kreis für den Abschluss eines Rahmenvertrags durch den RBK (Modell A) ausgesprochen, da sich dieser im Vergleich zu sechs Einzelverträgen im Preis deutlich unterscheidet.

 

(Modell A)

Der Preis bei Abschluss eines Rahmenvertrages für den ganzen Kreis beträgt pro Jahr: 2.250 €.

Eine Finanzierung für die Laufzeit über das Bündnis für Familie ist r die gesamte Dauer des KiJuFöP bis 2026 i.H.v. insg. 9.000 € ist in 2023 möglich. Hierzu wird vom RBK mit dem Anbieter eine Vereinbarung abgeschlossen.

Bei diesem Modell sind keine zusätzlichen kommunalen Mittel erforderlich.

Es kann eine gemeinsame Startseite inklusive Begrüßung durch das Bündnis für Familie und Logos aller Kommunen hinterlegt werden.

Der Kreis verfügt nach Abschluss der Vereinbarung mit dem Anbieter über Administratorenrechte und legt weitere Nutzer/Administratoren fest und vergibt Zugangsberechtigungen für jede Kommune. Hierzu wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kreis als Administrator und den Kommunen getroffen, welche die kostenlose Nutzung der Software bis 2026, die gemeinsame Begrüßung, die Zugangsdaten, sowie Unteradministratorenrechte u.a.regelt.

 

(Modell B)

Preis bei Abschluss von Einzelverträgen pro Jahr: 8.565,12 € Aufteilung wie folgt:

Bergisch Gladbach (112.812 Einwohner*innen) => 2.000 €

Leichlingen (28.638) => 1.145,52 €

Overath (27.426) => 1.097,04 €

srath (29.182) => 1.167,28 €

Wermelskirchen (35.132) => 1.405,28 €

Burscheid, Kürten, Odenthal (55.314) => 1.750 €

 

Eine Finanzierung über das Bündnis für Familie ist nur für 2023glich.

Jede Kommune verfügt über eine eigene Startseite, welche eine individuelle Begrüßung mit dem Bündnislogo sowie der Verlinkung auf die Seiten der anderen Kreisangehörigen Kommunen ermöglicht. Hierbei verfügt jede Kommune über eigene Administratorenrechte.

Bei Modell B könnte die Software rechnerisch nur für das Jahr 2023 durch das Bündnis für

Familie finanziert werden, was allerdings von der Laufzeit und auch finanziell nicht

wirtschaftlich erscheint. Eine Weiterfinanzierung durch Bündnismittel über 2023 hinaus ist

nichtglich.


 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: