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Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen des Jugendamtselternbeirats (JAEB) und der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 des Kinderbildungsgesetzes wurden am 20. Oktober 2022 die Wahlen zum Wermelskirchen Jugendamtselternbeirat (JAEB) durchgeführt. Von den 38 stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern aus den So wurde das vorgeschriebene Quorum von 15% mit einer Beteiligung von rund 26% weit überschritten. Die Verwaltung gab eine Einführung über den Wirkungskreis sowie mögliche Aufgaben des JAEBs. Die Vorsitzende der letzten Legislaturperiode eröffnete den 14 teilnehmenden Elternbeiräten einen Rückblick über die Tätigkeiten des vergangenen Kita-Jahres 2021/2022. In der Sitzung wurden aus dem Kreis der stimmberechtigten Elternbeiräte die Vorsitzende des neuen JAEB und deren Stellvertretung gewählt. Die Teilnahme am Landeselternbeirat findet in Wermelskirchen aktuell kein Interesse und wird für das Jahr 2022/2023 ausgesetzt. Besondere Schwerpunkte des JAEB sind u.a. die Netzwerkbildung der Eltern untereinander, die Unterstützung der Elternbeiräte bei allgemeinen und sehr aktuellen Fragen und Problemen in den Kitas. Die Arbeit des JAEB, der sich als Interessenvertretung der gesamten Elternschaft gegenüber den Trägern der Jugendhilfe und der Politik versteht, bestand in diesem Jahr – coronabedingt – vornehmlich aus der Sammlung und Weitergabe von Informationen, Verordnungen etc. und persönlichen Beratungen der Eltern rund um das Thema Corona sowie den Umgang damit.
Anlage/n:
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