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Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachverhalt: „Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag“ (§ 2(2) KiBiz). Bildung, Erziehung und Betreuung stellen somit drei Kernfunktionen von Kindertageseinrichtungen dar, die einander ergänzen, miteinander verknüpft werden müssen und nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen.
Auch der Ausbau der Angebote für unter Dreijährige ist im Kontext einer Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zu Angeboten früher Bildung zu betrachten. Bei der Funktion „Erziehung“ steht die familienergänzende Rolle der Kindertageseinrichtung und die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern im Mittelpunkt. In den letzten Jahren hat die Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgabe an Bedeutung gewonnen. Die Verknüpfung der Arbeit von Kindertageseinrichtungen mit der Erziehungsberatungsstelle konkretisiert sich in Wermelskirchen über die Kooperation mit den Familienzentren. Die im KiBiz vorgesehene Möglichkeit für Eltern, Plätze im Umfang von 25, 35 oder 45 Stunden zu buchen, ist grundsätzlich bedarfsgerecht, und grundsätzlich räumt das KiBiz Eltern auch das Recht ein, den zeitlichen Umfang der Betreuung ihrem Bedarf entsprechend zu wählen: Die Anzahl der Plätze pro Einrichtung mit den jeweiligen Buchungszeiten wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung jährlich mit den Trägern vereinbart, wobei eine Meldung gegenüber dem Land NRW jeweils zum 15. März erfolgt: (§ 33(4) KiBiz).
Die aktuellen Rahmenbedingungen in den kommunalen Kindertageseinrichtungen stehen einer Fortführung der absolut flexiblen 25 und 35 Stunden Buchungen massiv entgegen. Die Pandemie hat die bereits seit längerem bestehenden problematischen personellen Aspekte noch verschärft und deutlich hervorgehoben. Demnach lässt sich das sehr flexible Betreuungsangebot nicht länger mit einer adäquaten pädagogischen Betreuung vereinbaren.
Nach erfolgter Abfrage des tatsächlichen Betreuungsbedarfs der Familien mit 25- sowie 35-Stunden-Betreuungsverträgen und anschließender Auswertung der Daten können folgende Betreuungsoptionen ab dem 01.08.2023 von den Personensorgeberechtigten gewählt werden:
25 Stunden Betreuungszeit:
35 Stunden Betreuungszeit:
45 Stunden Betreuungszeit[1]:
Der Anlage ist die Tagesstruktur der jeweiligen Kindertageseinrichtung zu entnehmen. Um den individuellen Bedarfen Rechnung zu tragen, kann aus den aufgeführten Betreuungsoptionen gewählt werden. Eine Platzzusage mit dem angemeldeten Betreuungsumfang erfolgt entsprechend der Kapazitäten ab Februar für das kommende Kita Jahr.
Die Auswahloption B besteht ausschließlich in der städt. Kita Jahnstraße sowie in der städt.Kita Danziger Straße aufgrund der Öffnungszeiten bis 16:30 Uhr.
Anlage/n: Grafik der Betreuungsmodelle der städtischen Kindertageseinrichtungen
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