Vorlage - 0264/2022  

 
 
Betreff: Auswahl der Betreuungsoptionen bei 25, 35 und 45 Stunden Betreuungsverträgen in städtischen Kindertageseinrichtungen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Anhörung
08.12.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Grafik Betreuungsmodelle  

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag“ 2(2) KiBiz). Bildung, Erziehung und Betreuung stellen somit drei Kernfunktionen von Kindertageseinrichtungen dar, die einander ergänzen, miteinander verknüpft werden müssen und nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen.


Im Hinblick auf die Funktion „Bildung“ wurden in den letzten Jahren im Rahmen der Revisionen des KiBiz erhebliche Anstrengungen unternommen. Zu nennen sind bspw. die Anforderung einer pädagogischen Konzeption, die sich an den Grundsätzen zur Bildungsförderungr Kinder orientiert (§ 17 KiBiz), die Vorgaben zur Beobachtung und Dokumentation und zur Führung von Entwicklungsgesprächen mit den Eltern (§ 18 KiBiz), die Weiterentwicklung der Sprachbildung (§ 19 KiBiz) und die Einführung der plusKITA Förderung für Einrichtungen „mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses“ 44 und § 45 KiBiz).

Auch der Ausbau der Angebote für unter Dreijährige ist im Kontext einer Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zu Angeboten fher Bildung zu betrachten.

Bei der Funktion „Erziehung“ steht die familienergänzende Rolle der Kindertageseinrichtung und die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern im Mittelpunkt. In den letzten Jahren hat die Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgabe an Bedeutung gewonnen. Die Verknüpfung der Arbeit von Kindertageseinrichtungen mit der Erziehungsberatungsstelle konkretisiert sich in Wermelskirchen über die Kooperation mit den Familienzentren.

Die im KiBiz vorgesehene Möglichkeit für Eltern, Plätze im Umfang von 25, 35 oder 45 Stunden zu buchen, ist grundsätzlich bedarfsgerecht, und grundsätzlich räumt das KiBiz Eltern auch das Recht ein, den zeitlichen Umfang der Betreuung ihrem Bedarf entsprechend zu wählen:
Der zeitliche Umfang des Betreuungsanspruchs richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Die Eltern haben das Recht, die Betreuungszeit für ihre Kinder entsprechend ihrem Bedarf und im Rahmen dieses Gesetzes zu wählen“ 3(3) KiBiz).
Das KiBiz räumt grundsätzlich den Eltern ein Wahlrecht, jedoch keinen Anspruch auf die gewünschte Betreuungszeit ein und bindet die Realisierbarkeit deren Wünsche an die kommunale Jugendhilfeplanung:
Eltern können beim Abschluss des Vertrages zwischen den genannten wöchentlichen Betreuungszeiten wählen, soweit diese als Ergebnis der kommunalen Jugendhilfeplanung von der Einrichtung als bedarfsgerecht angeboten werden.

Die Anzahl der Plätze pro Einrichtung mit den jeweiligen Buchungszeiten wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung jährlich mit den Trägern vereinbart, wobei eine Meldung gegenüber dem Land NRW jeweils zum 15. März erfolgt:
Aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung ergeben sich bis zum 15. März Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen (Kindpauschalenbudget)

33(4) KiBiz).
Der Anstieg der Anzahl der 45-Stunden-Plätze ist gedeckelt, so dass einem erhöhten Bedarf nicht unbedingt entsprochen werden kann:
Die Jugendhilfeplanung hat sicher zu stellen, dass der Anteil der Pauschalen für über dreijährige Kinder, die in den Gruppenformen I und III nach der Anlage mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, den Anteil, den das Jugendamt in der verbindlichen Mitteilung zum 15.März des Vorjahres angemeldet hat, nicht um mehr als vier Prozentpunkte übersteigt“ 33 (3) KiBiz).
Einer erhöhten Nachfrage nach 45-Stunden-Plätzen kann also nur bedingt entsprochen werden. Die Wahlfreiheit der Eltern im Hinblick auf bestimmte Buchungszeiten ist somit in der Praxis begrenzt.

 

Die aktuellen Rahmenbedingungen in den kommunalen Kindertageseinrichtungen stehen einer Fortführung der absolut flexiblen 25 und 35 Stunden Buchungen massiv entgegen. Die Pandemie hat die bereits seit längerem bestehenden problematischen personellen Aspekte noch verschärft und deutlich hervorgehoben. Demnach lässt sich das sehr flexible Betreuungsangebot nicht länger mit einer adäquaten pädagogischen Betreuung vereinbaren. 

 

Nach erfolgter Abfrage des tatsächlichen Betreuungsbedarfs der Familien mit 25- sowie 35-Stunden-Betreuungsverträgen und anschließender Auswertung der Daten können folgende Betreuungsoptionen ab dem 01.08.2023 von den Personensorgeberechtigten gewählt werden:

 

25 Stunden Betreuungszeit:

 

  • Option A: 7:00-12:00 Uhr
  • Option B: 7:30-12:30 Uhr

 

35 Stunden Betreuungszeit:

 

  • Option A: 7:00-14:00 Uhr
  • Option B: 7:30-14:30 Uhr
  • Option C: 8:00-15:00 Uhr

 

45 Stunden Betreuungszeit[1]:

 

  • Option A: 7:00-16:00 Uhr
  • Option B: 7:30-16:30 Uhr

 

Der Anlage ist die Tagesstruktur der jeweiligen Kindertageseinrichtung zu entnehmen.

Um den individuellen Bedarfen Rechnung zu tragen, kann aus den aufgeführten Betreuungsoptionen gewählt werden. Eine Platzzusage mit dem angemeldeten Betreuungsumfang erfolgt entsprechend der Kapazitäten ab Februar für das kommende Kita Jahr.

 

 Die Auswahloption B besteht ausschließlich in der städt. Kita Jahnstraße sowie in der städt.Kita Danziger Straße aufgrund der Öffnungszeiten bis 16:30 Uhr.

 


 


Anlage/n:

Grafik der Betreuungsmodelle der städtischen Kindertageseinrichtungen
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grafik Betreuungsmodelle (42 KB)      

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: