Vorlage - 0269/2022  

 
 
Betreff: Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW gegen die Entscheidung, die Gesamtschule am Standort Wirtsmühler Straße zu errichten.
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
05.12.2022 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
vonHokkeler_Beschwerde - 25.04.2022 - AllgemeinAllgemeiner Schriftverkehr  

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Beschwerde zurückzuweisen.
 


Sachverhalt:

 

Bereits im März 2022 initiierte Frau Hokkeler eine Online-Petition, die das Ziel hatte, die für die neue Gesamtschule notwendigen Gebäude neu zu errichten (s. Anlage).

In Kenntnis dieser Anregung entschied der Rat am 28.03.2022 jedoch, hierfür die Gebäude der jetzigen Sekundarschule nach Renovierung zu nutzen, mit Anbauten zu ergänzen und die Klassenraumcontainergebäude langfristig zu nutzen.

Aufgrund dieses Beschlusses hatte sich die Anregung von Frau Hokkeler erledigt, ehe sie dem zuständigen Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt werden konnte.

 

Frau Hokkeler entschied sich jedoch dafür, ihr Ansinnen aufrechtzuerhalten, nun in Form einer Beschwerde gegen die Ratsentscheidung vom 28.03.2022.

 

Auch für die Entscheidung über Beschwerden ist nach §§ 24 Gemeindeordnung NRW, 6 Abs. 4 Hauptsatzung der Haupt- und Finanzausschuss zuständig.

 

Die Entscheidung des Rats für die Nutzung der bestehenden Gebäude am Standort Wirtsmühler Straße ist nach wie vor zweckmäßiger als ein Neubau aller Gebäude.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Beschwerde zurückzuweisen.
 


Anlage/n:

 

Beschwerde vom 24.03.2022
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 vonHokkeler_Beschwerde - 25.04.2022 - AllgemeinAllgemeiner Schriftverkehr (717 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: