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Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Beschwerde zurückzuweisen. Sachverhalt:
Bereits im März 2022 initiierte Frau Hokkeler eine Online-Petition, die das Ziel hatte, die für die neue Gesamtschule notwendigen Gebäude neu zu errichten (s. Anlage). In Kenntnis dieser Anregung entschied der Rat am 28.03.2022 jedoch, hierfür die Gebäude der jetzigen Sekundarschule nach Renovierung zu nutzen, mit Anbauten zu ergänzen und die Klassenraumcontainergebäude langfristig zu nutzen. Aufgrund dieses Beschlusses hatte sich die Anregung von Frau Hokkeler erledigt, ehe sie dem zuständigen Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt werden konnte.
Frau Hokkeler entschied sich jedoch dafür, ihr Ansinnen aufrechtzuerhalten, nun in Form einer Beschwerde gegen die Ratsentscheidung vom 28.03.2022.
Auch für die Entscheidung über Beschwerden ist nach §§ 24 Gemeindeordnung NRW, 6 Abs. 4 Hauptsatzung der Haupt- und Finanzausschuss zuständig.
Die Entscheidung des Rats für die Nutzung der bestehenden Gebäude am Standort Wirtsmühler Straße ist nach wie vor zweckmäßiger als ein Neubau aller Gebäude.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Beschwerde zurückzuweisen.
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