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Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Sachverhalt:
In der Sitzung am 25.02.2021 hat der Jugendhilfeausschuss den Antrag vom 11.02.2021 von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Diese sah vor, dass
- die Stadtverwaltung prüft, welche bestehenden und gegebenenfalls neuen Spielplatzstandorte sich für eine Umwandlung / einen Neubau als inklusiver Spielplatz anbieten
- des Weiteren die Verwaltung die Lebenshilfe Bergisches Land in ihrem Vorhaben unterstützt, einen Antrag bei der Aktion Mensch e. V. für einen inklusiven Spielplatz in Wermelskirchen zu stellen.
Mit Datum vom 07.01.2022 hat die Werkstatt Lebenshilfe Bergisches Land GmbH erste Vorschläge für möglichen Flächen gemacht. Das Dezernat II führe daraufhin am 20.04.2022, am 10.06.2022 und am 21.11.2022 Abstimmungsgespräche mit Vertretern der Werkstatt Lebenshilfe Bergisches Land GmbH. Aktuell steht noch die Einbindung des Dezernaten III sowie des Beirates für Menschen mit Behinderungen aus.
Folgende Aspekte sind aus Sicht von Dezernat II zu berücksichtigen:
- topographische Verhältnisse
- Fußwege zum Gelände
- Parkplatzmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe
- öffentliche Verkehrsanbindung
- Bei der Umsetzung eines solches Projektes, sollte Ziel sein, nicht nur einen inklusiven Spielplatz zu schaffen, sondern einen Ort der Begegnung im bestehen Falle für unterschiedliche Generationen. Deshalb ist es wichtig, dass vorhandene Spielflächen:
- zentral gelegen sind
- in unmittelbarer Nähe von anderen Einrichtungen sind, wo "das Leben tobt"
- eine gute bis hohe Frequenz haben
- bestenfalls Erweiterungsmöglichkeiten haben
Im Abstimmungsgespräch vom 21.11.2022 wurde von den Vertretern der Lebenshilfe mit Blick auf die möglichen Fördermittel darauf hingewiesen, dass maximal ein inklusives Spielgerät beschafft werden kann. Darüber hinaus werden vom Fördermittelgeber sehr hohe Ansprüche an das einzureichende Konzept gestellt und darauf geachtet, dass sich das beantragte Projekt sehr von einer Standardspielfäche abhebt. Die Möglichkeit einer Bezuschussung eines Spielgerätes auf einer Spielfläche ohne Besonderheiten werden von der Lebenshilfe als eher gering eingeschätzt. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Umgestaltung vorhandener Spielflächen nur schwer mit den geplanten Fördermitteln umgesetzt werden kann.
Freie Flächen im ständischen Besitz, die die beschriebenen Anforderungen von Dezernat II sowie die hohen Anforderungen des Fördermittelgebers erfüllen, stehen aktuell nicht zur Verfügung.
Die Verwaltung und die Lebenshilfe haben vor diesem Hintergrund vereinbart, im Zusammenhang mit der Suche nach einer geeigneten Fläche weiter im Gespräch zu bleiben. In Kürze wird eine verwaltungsinterne Abstimmung mit Dezernat III stattfinden, um die möglichen Optionen für Erweiterungen bei vorhandenen Spielplatzflächen auszuloten. Anschließend wird der Beirat für Menschen mit Behinderungen eingebunden. Anlage/n:
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