Vorlage - RAT/0171/2004  

 
 
Betreff: Umbau des Schwanenplatzes;
a) Baubeschluss
b) Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe nach Ausschreibung
(Vorratsbeschluss)
Status:öffentlich  
Verfasser:Röthling, Bernd
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
05.07.2004 
50. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
12.07.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

a)         Der Rat der Stadt beschließt den Umbau des Schwanenplatzes auf der Basis der von      der ARGE Kostulski-Reicher-Schittek erstellten Planung (Ausbaubeschluss).

            Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst             durchzuführen.

 

b)         Der Rat der Stadt ermächtigt den Bürgermeister, den Auftrag zum Umbau des      Schwanenplatzes nach öffentlicher Ausschreibung und Abschluss des Bürgerbegehrens    zu erteilen, falls die Auftragssumme den Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel             nicht übersteigt und das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe zugestimmt hat.

            Als Grenzwert ist hier die Regelung des § 29 GemHVO zugrunde zu legen. Sofern die      entsprechende Wertgrenze (+10 %, max. jedoch 25.000.- €) überschritten wird, ist die      Vergabe entweder bis Dezember dieses Jahres zu verschieben oder eine       Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

zu a)

 

Hinsichtlich des grundsätzlichen Sachverhalts wird auf die Verwaltungsvorlage RAT/0126/2004 (StuV-Sitzung am 07.06.2004) verwiesen. In dieser Vorlage konnten jedoch noch keine konkreten Kosten genannt werden.

 

Kostenschätzung

 

Die ARGE Kostulski-Reicher-Schittek hat inzwischen eine detaillierte Kostenschätzung vorgelegt. In der nachfolgenden Tabelle sind die zu erwartenden Kosten nach Oberbegriffen zusammengefasst aufgelistet:

 

Vorarbeiten (netto)

 

83.230 €

- Abbrucharbeiten Deckbelag

21.270 €

 

- Herrichten der Geländeoberfläche

28.360 €

 

- Erdarbeiten Geländemodellierung

33.600 €

 

 

 

 

Baukonstruktion Streifenpark (netto)

 

167.300 €

- Gründung

4.700 €

 

- Außenwände

161.400 €

 

- Gerüste

1.200 €

 

 

 

 

Außenanlagen (netto)

 

739.000 €

- Begrünung Außenanlagen

44.350 €

 

- Befestigte Flächen

539.550 €

 

- Baukonstruktion Außenanlagen

61.430 €

 

- Technische Anlagen

51.130 €

 

- Möblierung

42.540 €

 

 

 

 

Baunebenkosten (netto)

 

170.000 €

 

 

 

Gesamtkosten (netto)

netto gesamt:

1.159.530 €

 

+ 16 % MWSt:

185.525 €

 

zur Rundung:

- 55 €

 

 

 

Gesamtkosten

brutto gesamt:

1.345.000 €

 

 

Materialien

 

Die Vorschläge der ARGE Kostulski-Reicher-Schittek zur Materialwahl sind in der beigefügten Broschüre aufgeführt. In der StuV-Sitzung am 05.07.2004 werden hierzu noch nähere Einzelheiten erläutert.

 

Grundsätzlich ist folgendes festzuhalten:

 

Der Vorplatz (Entréebereich von Schwanen/Eich) soll in hochwertigen Natursteinmaterialien wie der Gehweg Untere Eich/Schwanen erstellt werden.

 

Veranstaltungs- und Anwohnerplatz erhalten einen Belag aus Betonwerkstein. Die ARGE schlägt einen anthraztifarbenen Werkstein für den eigentlichen Platz und einen orange eingefärbten Werkstein für die Stellplätze und die übrige Platzgrafik vor. Alternativ ist ein hell- bis mittelgrauer Platz mit anthrazitfarbenen Stellplätzen denkbar. In der Sitzung werden entsprechende Farbbeispiele vorgestellt.

 

Die Einfassungsmauer des Streifenparks wird mit einem Betonwerkstein mit Splittvorsatz ausgeführt. Die 50 cm hohen Streifen werden durch Einsatz von hell- und mittelgrauen Werksteinen erzielt.

In der späteren Ausschreibung soll als Alternativposition eine Verblendung mit Natursteinen (ebenfalls in zwei Grautönen) aufgenommen werden. Diese soll jedoch nur dann zum Tragen kommen, sofern die Budjetplanung (Ansatz in der Kostenschätzung) nicht überschritten wird.

 

Für die große Treppenanlage sowie die Stützeinfassungen der Terrassierungsanlage wird ebenfalls ein Betonwerkstein mit Splittvorsatz vorgeschlagen. Der Farbton soll dem helleren Grau der Streifenparkverblendung entsprechen.

 

Als Alleebaum für den Streifenpark wird die heimische Hainbuche (siehe Anlage 2) vorgeschlagen. Die Hainbuche ist sehr gut schnittverträglich und kann auch als größerer Baum gut verpflanzt werden. Ihr zunächst kegelförmiger und erst später weit ausladender Wuchs kommt der Nutzung des Streifenparks während der Kirmestage (Unterbringung von Speise- und Getränkebuden) entgegen.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Sobald der Ausbaubeschluss vom Rat der Stadt gefasst worden ist, kann die eigentliche Ausbauplanung erstellt werden, auf deren Grundlage später eine Vergabe erfolgen kann (siehe hierzu Punkt b).

 

Parallel zur Erstellung der Ausbauplanung bearbeitet die Bezirksregierung Köln den Förderantrag zum Umbau des Schwanenplatzes.

 

 

zu b)

 

Für die Realisierung der geplanten Maßnahme Schwanenplatz ist ein verhältnismäßig kleines Zeitfenster vorgesehen. Der Umbau kann frühestens nach der Herbstkirmes 2004 beginnen und soll bis zur Herbstkirmes 2005 abgeschlossen sein.

 

Der Antrag auf Städtebauförderung für das Projekt Schwanenplatz wird fristgerecht bis zum 30.06.2004 bei der Bezirksregierung eingereicht. Mit einer entsprechenden Mittelbewilligung ist frühestens im August zu rechnen. Erwartet werden Fördermittel in Höhe von ca. 906.000 €.

Die öffentliche Ausschreibung soll grundsätzlich unmittelbar nach Bewilligung der Fördermittel erfolgen. Zusätzlich ist bei dem Projekt Schwanenplatz jedoch auch der Ausgang des Bürgerbegehrens abzuwarten bzw. zu berücksichtigen.

 

Auf Grund der vorgenannten Umstände können die Termine für öffentliche Ausschreibung, Vergabe und Baubeginn zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau vorher gesehen werden. Durch den anvisierten Fertigstellungstermin (August 2005) sollte mit der Umbaumaßnahme jedoch möglichst kurz nach der Herbstkirmes 2004 begonnen werden.

 

Da sich der Rat der Stadt mit der Auftragsvergabe aufgrund der Kommunalwahl voraussichtlich erst im Dezember diesen Jahres befassen könnte, wird aus den vorgenannten Gründen vorgeschlagen, den Bürgermeister zur Vergabe zu ermächtigen, sofern das Ausschreibungsergebnis eine Auftragssumme ergibt, die den Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel nicht übersteigt und das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe zustimmt.

 

Als Grenzwert ist hier die Regelung des § 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zugrunde zu legen. Das bedeutet, dass der Auftrag auch dann noch erteilt werden kann, wenn der Gesamtausgabebedarf nicht um mehr als 10 % oder um den Betrag von 25.000.- € überschritten wird.

 

Sollte diese Wertgrenze allerdings überschritten werden, ist die Vergabe entweder bis Dezember zu verschieben oder eine Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen.

 

Hinweis:

 

Hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Mittel siehe separate Verwaltungsvorlage (RAT/0158/2004) bezüglich Mitteilung über Mehrausgaben gemäß GemHVO (HuF 28.06. und Rat 12.07.)

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Anlage 1:  Broschüre „Materialvorschläge“ der ARGE Kostulski-Reicher-Schittek in Kopie

Anlage 2:  Vorschlag Alleebaum Streifenpark : Hainbuche (Carpinus betulus L.)

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.615.960.1.9

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

1.345.000 **)

EUR

394.000 *)

EUR

601.000 **)

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

X

Nein **)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

*)     einschließlich Planungskosten aus dem HH2003

**)    siehe hierzu auch Vorlage RAT/0158/2004 (Mitteilung über Mehrausgaben gem. § 29 GemHVO) einschließlich der Stellung-

          nahme der Kämmerei