![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Stadt beschließt den Umbau des Schwanenplatzes auf der Basis der von der ARGE Kostulski-Reicher-Schittek erstellten Planung (Ausbaubeschluss). Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst durchzuführen. b) Der Rat der Stadt ermächtigt den Bürgermeister, den Auftrag zum Umbau des Schwanenplatzes nach öffentlicher Ausschreibung und Abschluss des Bürgerbegehrens zu erteilen, falls die Auftragssumme den Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel nicht übersteigt und das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe zugestimmt hat. Als Grenzwert ist hier die Regelung des § 29 GemHVO zugrunde zu legen. Sofern die entsprechende Wertgrenze (+10 %, max. jedoch 25.000.- €) überschritten wird, ist die Vergabe entweder bis Dezember dieses Jahres zu verschieben oder eine Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen. Sachverhalt: zu a) Hinsichtlich des grundsätzlichen Sachverhalts wird auf die Verwaltungsvorlage RAT/0126/2004 (StuV-Sitzung am 07.06.2004) verwiesen. In dieser Vorlage konnten jedoch noch keine konkreten Kosten genannt werden. Kostenschätzung Die ARGE Kostulski-Reicher-Schittek hat inzwischen eine detaillierte Kostenschätzung vorgelegt. In der nachfolgenden Tabelle sind die zu erwartenden Kosten nach Oberbegriffen zusammengefasst aufgelistet:
Materialien Die Vorschläge der ARGE Kostulski-Reicher-Schittek zur Materialwahl sind in der beigefügten Broschüre aufgeführt. In der StuV-Sitzung am 05.07.2004 werden hierzu noch nähere Einzelheiten erläutert. Grundsätzlich ist folgendes festzuhalten: Der Vorplatz (Entréebereich von Schwanen/Eich) soll in hochwertigen Natursteinmaterialien wie der Gehweg Untere Eich/Schwanen erstellt werden. Veranstaltungs- und Anwohnerplatz erhalten einen Belag aus Betonwerkstein. Die ARGE schlägt einen anthraztifarbenen Werkstein für den eigentlichen Platz und einen orange eingefärbten Werkstein für die Stellplätze und die übrige Platzgrafik vor. Alternativ ist ein hell- bis mittelgrauer Platz mit anthrazitfarbenen Stellplätzen denkbar. In der Sitzung werden entsprechende Farbbeispiele vorgestellt. Die Einfassungsmauer des Streifenparks wird mit einem Betonwerkstein mit Splittvorsatz ausgeführt. Die 50 cm hohen Streifen werden durch Einsatz von hell- und mittelgrauen Werksteinen erzielt. In der späteren Ausschreibung soll als Alternativposition eine Verblendung mit Natursteinen (ebenfalls in zwei Grautönen) aufgenommen werden. Diese soll jedoch nur dann zum Tragen kommen, sofern die Budjetplanung (Ansatz in der Kostenschätzung) nicht überschritten wird. Für die große Treppenanlage sowie die Stützeinfassungen der Terrassierungsanlage wird ebenfalls ein Betonwerkstein mit Splittvorsatz vorgeschlagen. Der Farbton soll dem helleren Grau der Streifenparkverblendung entsprechen. Als Alleebaum für den Streifenpark wird die heimische Hainbuche (siehe Anlage 2) vorgeschlagen. Die Hainbuche ist sehr gut schnittverträglich und kann auch als größerer Baum gut verpflanzt werden. Ihr zunächst kegelförmiger und erst später weit ausladender Wuchs kommt der Nutzung des Streifenparks während der Kirmestage (Unterbringung von Speise- und Getränkebuden) entgegen. Weiteres Vorgehen Sobald der Ausbaubeschluss vom Rat der Stadt gefasst worden ist, kann die eigentliche Ausbauplanung erstellt werden, auf deren Grundlage später eine Vergabe erfolgen kann (siehe hierzu Punkt b). Parallel zur Erstellung der
Ausbauplanung bearbeitet die Bezirksregierung Köln den Förderantrag zum Umbau
des Schwanenplatzes. zu b) Für die Realisierung der geplanten Maßnahme Schwanenplatz ist ein verhältnismäßig kleines Zeitfenster vorgesehen. Der Umbau kann frühestens nach der Herbstkirmes 2004 beginnen und soll bis zur Herbstkirmes 2005 abgeschlossen sein. Der Antrag auf Städtebauförderung für das Projekt Schwanenplatz wird fristgerecht bis zum 30.06.2004 bei der Bezirksregierung eingereicht. Mit einer entsprechenden Mittelbewilligung ist frühestens im August zu rechnen. Erwartet werden Fördermittel in Höhe von ca. 906.000 €. Die öffentliche Ausschreibung soll grundsätzlich unmittelbar nach Bewilligung der Fördermittel erfolgen. Zusätzlich ist bei dem Projekt Schwanenplatz jedoch auch der Ausgang des Bürgerbegehrens abzuwarten bzw. zu berücksichtigen. Auf Grund der vorgenannten Umstände können die Termine für öffentliche Ausschreibung, Vergabe und Baubeginn zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau vorher gesehen werden. Durch den anvisierten Fertigstellungstermin (August 2005) sollte mit der Umbaumaßnahme jedoch möglichst kurz nach der Herbstkirmes 2004 begonnen werden. Da sich der Rat der Stadt mit der Auftragsvergabe aufgrund der Kommunalwahl voraussichtlich erst im Dezember diesen Jahres befassen könnte, wird aus den vorgenannten Gründen vorgeschlagen, den Bürgermeister zur Vergabe zu ermächtigen, sofern das Ausschreibungsergebnis eine Auftragssumme ergibt, die den Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel nicht übersteigt und das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe zustimmt. Als Grenzwert ist hier die Regelung des § 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zugrunde zu legen. Das bedeutet, dass der Auftrag auch dann noch erteilt werden kann, wenn der Gesamtausgabebedarf nicht um mehr als 10 % oder um den Betrag von 25.000.- € überschritten wird. Sollte diese Wertgrenze allerdings überschritten werden, ist die Vergabe entweder bis Dezember zu verschieben oder eine Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen. Hinweis: Hinsichtlich
der zur Verfügung stehenden Mittel siehe separate Verwaltungsvorlage
(RAT/0158/2004) bezüglich Mitteilung über Mehrausgaben gemäß GemHVO (HuF 28.06.
und Rat 12.07.) Anlage/n: Anlage 1: Broschüre „Materialvorschläge“ der ARGE Kostulski-Reicher-Schittek in Kopie Anlage 2: Vorschlag Alleebaum Streifenpark : Hainbuche (Carpinus betulus L.)
*) einschließlich
Planungskosten aus dem HH2003 **) siehe hierzu auch Vorlage
RAT/0158/2004 (Mitteilung über Mehrausgaben gem. § 29 GemHVO) einschließlich
der Stellung- nahme der Kämmerei |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |