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Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Thema „Erneuerung der Wartehallen und Verbesserung des ÖPNV“ (3. Bauabschnitt) zur Kenntnis und beauftragt die Bürgermeisterin auf Basis dieses Konzeptes, die Ausarbeitung des Förderantrags durchzuführen und die Maßnahme nach Eingang des Zuwendungsbescheides umzusetzen. Sachverhalt:
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, im Rahmen der ÖPNV-/SPNV-Investitionsförderung der Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR, seit 2023 „go.Rheinland“) und des Landes NRW gem. §§ 12 und 13 ÖPNVG NRW weitere Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV im Stadtgebiet durchzuführen. Konkret ist geplant, die Haltestellensituation des ÖPNV weiter zu verbessern. Es sollen 33 Haltestellen umgebaut werden. Dies soll erreicht werden, indem zum einen alte Wartehallen durch neue Wartehallen ersetzt und zum anderen weitere Haltestellen erstmalig mit einer Wartehalle versehen werden. Weiterhin sieht die Planung vor, insbesondere die Barrierefreiheit der Haltestellen mittels des Einbaus von höheren Bordsteinanlagen (sogenannte Buskapsteine) sowie weitere kleinere Maßnahmen, wie z.B. Verbesserung der Beleuchtungssituation und/oder Einbau von Fahrradbügeln neben den Wartehallen herbeizuführen. Historie: Bereits 2008/2009 wurden in einem 1. BA (Bauabschnitt) zur Verbesserung des ÖPNV 24 Wartehallen im Stadtgebiet modernisiert, in einem 2. BA wurde 2015/2016 der Busbahnhof Wermelskirchen komplett neu gebaut. I. Kosten Die Gesamtkosten für die eingeplanten Maßnahmen an den einzelnen Haltestellen belaufen sich auf gut 670.000,00 Euro (inkl. Nebenkosten wie z.B. Ingenieurleistungen). Mit einer Förderquote von 90 % beträgt die Fördersumme gut 603.000,00 Euro und der verbleibende städtische Eigenanteil rund 67.000,00 Euro. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung vorgeschätzt wurden. Aufgrund der aktuell gestiegenen Baukostensituation können zurzeit keine genauen Summen genannt werden. Dies kann erst zu gegebener Zeit ein Ausschreibungsergebnis zeigen. Falls sich durch eine Ausschreibung eine höhere Bausumme ergibt, wird sich die Verwaltung mit dem Fördergeber in Verbindung setzen, um eine entsprechende Förderanpassung zu erwirken. II. Zeitplanung Die Ausarbeitung des detaillierten oben beschriebenen Antrags soll im Frühjahr 2023 erfolgen, so dass die Vorbereitung von Ausschreibung, Vergabe und baulicher Umsetzung ab Ende 2023 bzw. Anfang 2024 erfolgen könnte.
III. Weitere Gremien
Die Planung wird darüber hinaus am 09.02.23 im Beirat für Menschen mit Behinderung und am 14.02.23 im Seniorenbeirat vorgestellt.
Zur Übersicht, an welchen Haltestellen welche Maßnahmen vorgesehen sind, wird auf die als Anlage beigefügte tabellarische Übersicht verwiesen.
Anlage/n:
Übersichtstabelle Haltestellen
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