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Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.05.2022 beschlossen, die Vertragsänderung zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ mit der EDEKA Rhein-Ruhr eG abzuschließen. Diese Vertragsänderung umfasst u.a. den Verzicht auf den Bau des Kreisverkehrs. Die EDEKA Rhein-Ruhr eG verpflichtet sich bis zu einem festgelegten Gesamtbetrag zur Übernahme der Mehrkosten für die Änderung der Mobilstation und der Kosten für die Ertüchtigung des Knotenpunktarmes. Die v.g. Vertragsänderung hat mit der beiderseitigen Unterzeichnung des Änderungsvertrages am 24.05.2022 Rechtskraft erlangt. Die EDEKA Rhein-Ruhr eG ist zur Ertüchtigung des Knotenpunktarm auf der K18 verpflichtet. Somit wird sichergestellt, dass sowohl der Fußgänger- als auch Fahrzeugverkehr sicher auf das Gelände herauf- und wieder heruntergeführt werden kann (Gehweg, Abbiegespur, etc.).
Ganz unabhängig davon wurde zwischenzeitlich durch die Unfallkommission der Knotenpunkt L101/Hilgener Straße K18 aufgrund mehrerer Unfälle als Unfallhäufungsstelle eingestuft.In der Sitzung der Unfallkommission vom 12.10.2022 wurde daraufhin einstimmig beschlossen, an der hier vorliegenden Kreuzung L101/K18 eine Komplettsignalisierung durch eine Kreuzungs-Lichtsignalanlage zu installieren, um die Unfallzahlen zu reduzieren. Die vorhandene Fußgängeranlage wird in diesem Zuge berücksichtigt. Die Stadt Wermelskirchen wurde als zuständige Straßenverkehrsbehörde beauftragt, die Lichtsignalanlage gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßenbaulastträger) anzuordnen.
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) muss dabei die Maßnahme umsetzen, d.h. die Lichtsignalanlage errichten und die entstehenden Kosten tragen. Diese Maßnahme erfolgt unabhängig vom Umbau der K18 (Abbiegespur und Gehweg). Eine Zeit- und Bauplanung für die Lichtsignalanlage des Landesbetriebes liegt noch nicht vor.
Anlage/n:
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