Vorlage - 0007/2023  

 
 
Betreff: Kreuzung L101/Hilgener Straße K18
Verbesserung der Verkehrssituation / Errichtung einer Lichtsignalanlage
Status:öffentlich  
Verfasser:Harald Drescher
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
30.01.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.05.2022 beschlossen, die Vertragsänderung zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ mit der EDEKA Rhein-Ruhr eG abzuschließen. Diese Vertragsänderung umfasst u.a. den Verzicht auf den Bau des Kreisverkehrs. Die EDEKA Rhein-Ruhr eG verpflichtet sich bis zu einem festgelegten Gesamtbetrag zur Übernahme der Mehrkosten für die Änderung der Mobilstation und der Kosten für die Ertüchtigung des Knotenpunktarmes.

Die v.g. Vertragsänderung hat mit der beiderseitigen Unterzeichnung des Änderungsvertrages am 24.05.2022 Rechtskraft erlangt. Die EDEKA Rhein-Ruhr eG ist zur Ertüchtigung des Knotenpunktarm auf der K18 verpflichtet. Somit wird sichergestellt, dass sowohl der Fußnger- als auch Fahrzeugverkehr sicher auf das Gelände herauf- und wieder heruntergeführt werden kann (Gehweg, Abbiegespur, etc.).

 

Ganz unabhängig davon wurde zwischenzeitlich durch die Unfallkommission der Knoten­punkt L101/Hilgener Straße K18 aufgrund mehrerer Unfälle als Unfallhäufungsstelle eingestuft.In der Sitzung der Unfallkommission vom 12.10.2022 wurde daraufhin einstimmig beschlos­sen, an der hier vorliegenden Kreuzung L101/K18 eine Komplettsignalisierung durch eine Kreuzungs-Lichtsignalanlage zu installieren, um die Unfallzahlen zu reduzieren.

Die vorhandene Fußngeranlage wird in diesem Zuge berücksichtigt. Die Stadt Wermelskirchen wurde als zuständige Straßenverkehrsbehörde beauftragt, die Lichtsignalanlage gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßenbaulastträger) anzuordnen.

 

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) muss dabei die Maßnahme umsetzen, d.h. die Lichtsignalanlage errichten und die entstehenden Kosten tragen. Diese Maßnahme erfolgt unabhängig vom Umbau der K18 (Abbiegespur und Gehweg).

Eine Zeit- und Bauplanung für die Lichtsignalanlage des Landesbetriebes liegt noch nicht vor.

 


Anlage/n:
 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: