Vorlage - 0008/2023  

 
 
Betreff: Mobilstationen in Wermelskirchen
Hier: Sachstand P+R-Anlage Busbahnhof
Status:öffentlich  
Verfasser:Harald Drescher
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
30.01.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Projekt „Mobilstationen“ zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Förderantrag für die Planung und Umsetzung der P+R-Anlage am Busbahnhof beim Zweckverband „go.Rheinland“ 1) einzureichen.

 

Anm.: Die Verwaltung kommt dem Auftrag nach. Dieser wird mit der Vorlagennummer 0138/2023 weitergeführt.


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat in seiner Sitzung vom 08.03.2021 (Beschlussvorlage 0044/2021) den Sachstand zum Projekt „Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis“ zur Kenntnis genommen.

 

Die Mobilstationen Busbahnhof und Dabringhausen wurden zwischenzeitlich von der Ver­waltung erfolgreich fertiggestellt; die Errichtung der P+R-Anlage am Busbahnhof verzögert sich allerdings noch. Die vorgesehene Fläche für den P+R-Platz befindet sich im Eigentum des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW). Die Stadt möchte die erforderliche Fläche von Straßen.NRW erwerben. Da diese Fläche bereits Teil einer natur- und umweltschutz­rechtlichen Kompensationsmaßnahme für die dort entlangführende Bundestraße 51 (B51) ist, müsste die Stadt dann wiederum hierfür (ökologisch gleichwertigen) Ausgleich an anderer Stelle neu erstellen. Dieser Vorgang erfordert eine Genehmigung durch die obere als auch untere Naturschutzbehörde. Weiterhin ist die Stadt Wermelskirchen verpflichtet, diese Ausgleichspflanzungen zu pflegen und zu unterhalten. Über die gegenseitigen Ver­pflichtungen muss die Stadt zusätzlich eine Verwaltungsvereinbarung mit Straßen.NRW abschließen.

 

Die P+R-Anlage ist im Rahmen des EFRE-Förderprogramms (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) angemeldet und soll dort mit einem festen Betrag von rund 108.000,00 Euro zuzüglich einer Minimal-Pauschale für Ingenieurleistungen gefördert werden. Auf Grundlage der vorliegenden Bau­kosten­berechnung aus dem Jahre 2020 betragen die Baukosten für die Herstellung des P+R-Platzes rund 291.000,00 Euro. Da der Bausektor in der letzten Zeit durch hohe Kosten­steigerungsraten gekennzeichnet ist sowie aufgrund der allgemein starken Inflation, wird die aktuelle Kostenberechnung derzeit durch das Planungsbüro angepasst.

Die Folgekosten für die Unterhaltung und Pflege der Ersatzpflanzungen kommen noch hinzu. Diese Kosten können noch nicht beziffert werden, da der Umfang der Ersatzmaßnahmen sich an den Auflagen der Genehmigungsbehörden orientiert.

 

In Anbetracht der hohen Kostensteigerungen sowie der engen Fristen der ursprünglichen EFRE-Förderung hat die Verwaltung eine Alternativförderung geprüft. Hier bietet sich die ÖPNV-Förderung der go.Rheinland“ 1) an. Diese beinhaltet eine 90 %-rderung (rd. 270.000 Euro bezogen auf Baukosten und anteilige Planungskosten), statt wie bisher über das EFRE-Programm mit rd. 108.000,00 Euro (Festbetrag-Förderung). Die Stadt trägt einen Eigenanteil von rd. 30.000 €. Der GAB (Gesamt-Ausgabebedarf) beträgt 300.000 €.

 

Aufgrund der oben erläuterten Kostensituation im Bausektor können sich diese Kosten erhöhen. In diesem Fall würden bei der nächsten Haushaltsanmeldung die Kosten entsprechend angepasst.

 

Bei Zustimmung der vorliegenden Beschlussvorlage würde die Verwaltung den Einplanungsantrag bei der go.Rheinland einreichen. Weiterhin kann dann der Baustein „P+R-Anlage Busbahnhof“ aus der Fördermaßnahme EFRE zurückgenommen werden, ohne dass die anderen Bausteine der weiteren EFRE-Maßnahmen negativ beeinflusst würden.


 

­­__________

1) Die bisher bekannte „Nahverkehr Rheinland GmbH“ (NVR) firmiert mit Beginn des Jahres 2023 als neue Dachmarke unter dem Namen „go.Rheinland“. Go.Rheinland ist der gemeinsame Dach-Zweckverband des Zweckverbands Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) in der Region Köln/Bonn und des Zweckverbands Aachener Verkehrsverbund (AVV).

 


 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

I12041705

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    300.000 EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: