Vorlage - 0025/2023  

 
 
Betreff: Verknüpfung der Projekte Digitalpakt Schule und Amokplanung mit aktuellen Kosten
Vorlage durch Dringlichkeitsentscheidung am 27.02.2023 beschlossen (0063/2023).
Status:öffentlich  
Federführend:Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Amend, Sonja
Beratungsfolge:
Schulausschuss
15.02.2023 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsvorstand
Rat der Stadt Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Weiterführung der verknüpften Projekte Förderung Digitalpakt Schule (EDV- und Elektrosanierung) mit dem Projekt Amokplanung trotz der aktuellen Kalkulation mit einer Überschreitung der Gesamtkosten von rund 850.000 €.

 

Die Deckung erfolgt durch Mittelverschiebungen bei der Sanierung Altbau Grundschule Dhünn (I90110001) in Folgejahre. Dieses Gebäude wird im Zuge der OGS/SEP Entwicklung neu betrachtet werden müssen und wird im Rahmen der kommenden Haushaltsplanung in das Gesamtprojekt OGS/SEP aufgenommen und neu kalkuliert.

 
 


Sachverhalt:

 

Aktuelle Ausgangssituation


Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 folgenden Beschluss gefasst:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt das Gesamtpaket „Digitalpakt Schule“ sowie die Sanierung der Elektroversorgung in den Schulen mit einem Gesamtauftragsvolumen von rund 3.404.225,00 €. Zur Ausführung der Maßnahmen steht eine Fördersumme (ohne Eigenanteil von 10%) von rund 876.778,00 € zur Verfügung.

 

 

Um eine zeitliche Verzögerung und die Einhaltung des Förderzeitraumes bis Ende 2024 nicht zu gefährden, ist es erforderlich, die Planungsaufträge zu Beginn des Jahres 2022 zu erteilen. Der Rat der Stadt beschließt, dass die insgesamt erforderlichen Mittel in Höhe von 3.404.225,00 € im Doppelhaushalt 2022/2023 und im Finanzplanungszeitraum aufgenommen werden.“

 

 

Der Rat hat im Zuge dieses Beschlusses eine Erweiterung der Gesamtleistung beschlossen.

 

Diese umfasst im Rahmen des FörderprogrammsDigitalpakt Schule“r das Gymnasium (Haupt- und Nebenstelle) und den Grundschulen (KGS, Schwanen, Dabringhausen/ Dhünn, Hünger/ Tente) neben der Erneuerung und Instandsetzung der Infrastruktur auch die Beschaffung neuer digitaler Endgeräte.

r die Sekundarschule (zukünftig Gesamtschule) ist im Rahmen dieses Förderprogramms die Beschaffung digitaler Endgeräte geplant. Die Instandsetzung der Infrastruktur erfolgt hier in einem separaten Projekt zur Umnutzung als Gesamtschule.

 

 

Zu den zu beschaffenen Endgeräten gehören:

 

  • Access Points (Wlan)
  • Switches (Komponenten für die Netzwerkverteilung)
  • Ipads zur Steuerung der neuen Bildschirme (Displays) und als Arbeitsmittel r die Lehrerschaft
  • Apple TV zur kabellosen Steuerung / Übertragung
  • digitalen Bildschirme (Displays)

 

Zur Abrechnung der Fördermittel ist eine Fertigstellung der Leistungen bis Ende Oktober 2024 notwendig.

 

 

Integration weiterer Maßnahmen

 

Um den finanziellen wie personellen Ressourceneinsatz so gering wie möglich zu halten, nutzt das Fachamt Synergien. In diesem Fall wurde zur kompletten Ertüchtigung der EDV- und Stromversorgung auch die Sprachalarmierungs- und Amokanlagen mit den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln von insgesamt 1.929.800 € in das Gesamtpaket integriert.

 

Im ersten Bauabschnitt werden alle notwendigen Versorgungsleitungen gezogen. Die Elektro- und EDV- Versorgungen werden fertig gestellt und alle Öffnungen wieder fachgerecht verschlossen.

 

Im zweiten Bauabschnitt (im besten Fall möglichst parallel verlaufend) werden die Komponenten der Amok- und Sprachalarmierungsanlagen sowie die IT Ausstattung installiert.

 

Mit der Zusammenlegung der Leitungsführung erspart man dem laufenden Schulbetrieb eine bauliche Doppelbelastung. Der Schulbetrieb wird „nur noch“ durch eine größere Maßnahme gestört.

 

Zwei unabhängige Fachplanungsbüros betreuen diese Leistungen in enger Zusammenarbeit.

Die Montage der Verkabelung und die anschließende Fertigstellung der EDV- und Stromversorgung wird durch eine Fachfirma umgesetzt. Die Ausschreibung für dieses Gewerk soll direkt nach der Beschlussfassung veröffentlicht werden.

 

Nachfolgend wird durch eine speziell zertifizierte Fachfirma die Installation und die Abnahme der Leistungen für den Bereich Amok- und Sprachalarmierung beginnen. Die Ausschreibung für die Fachplanung ist bereits veröffentlicht.

 

 

Kostenanpassung

 

Nach mehrfachen Prüfrunden erwartet das Amt für Gebäudemanagement einen Mehraufwand, der sich erst nach der Angebotsabgabe der ausführenden Firmen konkret verifizieren lässt.

Der Mehraufwand begründet sich nicht durch die Zusammenlegung der beiden Projekte Digitalpakt Schule und Amokplanung, sondern durch:

 

 

Zustand der Haupt- und Unterverteilungen

 

Der aktuelle Zustand der Haupt- und Unterverteilungen (Strom- und EDV-Versorgung) war schlechter als erwartet. Die Versorgungsleitungen an diversen Standorten sind stark veraltet und die Haupt- und Unterverteilungen nicht mehr erweiterbar. Hier ist ein Mehrkostenanteil für die Aufarbeitung der Verteilungen und Hauptanschlüsse in der Aufstellung der Gesamtkosten enthalten.

 

Die neuen Unterverteiler werden mit einer Erweiterungsmöglichkeit aufgerüstet, so dass zukünftige Anbauten, Umbauten oder Raumänderungen abgedeckt werden können. Hier ist ebenfalls ein geringer Mehrkostenanteil enthalten.

 

 

Anpassung der Honorarkosten

 

Daraus resultierend erhöhen sich die Fachplanungshonorare (höhere anrechenbare Kosten = höhere Fachplanungskosten).

 

 

Aktuelle Entwicklung der Baukosten

 

Die aktuelle Baukostensteigerung auch in Bezug auf die derzeitige Marktentwicklung ist in die Kostenberechnung einkalkuliert worden, hierzu sind Mittelwerte aus diversen aktuellen Verfahren gebündelt worden.

Die Kostensteigerung wirkt sich auf die Planungs- und Ausführungskosten aus.

 

Die derzeit vorliegenden Kosten wurden durch die beauftragten Fachplanungsbüros im Rahmen der Ausschreibungserstellung ermittelt. Die genauen Kosten liegen erst nach der Submission (Angebotsabgabe der ausführenden Firmen) vor.

 

 

Zusätzlich abgedeckte Leistungen

 

a)      Digitale Ausstattung des Gymnasiums

 

Die ursprünglich geplante technische Ausstattung des Gymnasiums und der Grundschulen hat eine deutliche Kostenerhöhung verursacht. Erst nach einer Standardisierung der Ausstattung in den Schulen konnte eine deutliche Kosteneinsparung erfolgen.

 

Hier wurde aber ein deutliches Defizit beim Gymnasium sichtbar, die geplante Ausstattung ist nicht zukunftsfähig ausgerichtet gewesen. Im Zuge dieser Überlegungen stellte sich heraus, dass die digitale Ausstattung des Gymnasiums deutlich verbessert werden muss, um ein vergleichbares Niveau herzustellen. Hierin enthalten ist die vollständige digitale Ausstattung der Klassen- und Fachräume mit interaktiven Displays. Es werden zusätzliche Mittel von rund 480.000 €r diese Endgeräte benötigt.

 

Das Fachamt (IT) schlägt vor die Anschaffung der interaktiven Displays für das Gymnasium mit den oben genannten Kosten in Teilen über den Medienentwicklungsplan (MEP) zu kompensieren. Hier wäre ein Einsparungspotenzial von rund 50.000 € pro Jahr möglich. Im Ergebnis erhöht sich dennoch der Finanzbedarf.

 

b)      Integration der OGS Bereiche

 

Die eigenständigen „OGS- Bereiche“ sollten ursprünglich nicht mit dem schulischen Netzwerk verbunden werden und wurden bei der Planung auch nicht berücksichtigt. Im Zuge der parallel laufenden Planung für die OGS / SEP Planung hat sich jedoch eine notwendige Doppelnutzung der Räumlichkeiten und eine intensivere Mitnutzung des Schulservers zum Beispiel für die Hausaufgabenbetreuung ergeben. In diesem Zuge hat die Schulverwaltung hier eine Brücke zu den parallelen Planungen OGS / SEP vorgeschlagen. Das Amt für Gebäudemanagement hat daraufhin die wichtigsten Versorgungspunkte und eine Standardausrüstung für diese Bereiche eingeplant.

 

Sollten im Zuge der OGS/SEP Planung Raum- oder Nutzungsänderungen erfolgen, könnten diese zum aktuellen Zeitpunkt noch berücksichtigt werden.

 

c)      Sprach- und Alarmierungsanlagen

 

Die ELA- (elektroakustische Anlage) / SAA- (Sprachalarmierungsanlage) Verkabelung wird im Zuge des Digitalpakts Schule umgesetzt und erspart den Beteiligten eine zusätzliche bauliche Maßnahme.

 

Die Kosteneinsparungen ergibt sich zum Beispiel durch eine einmalige Bauteilöffnung, überwiegend identischen Leitungswegen und einer Verlegung aller Leitungen durch eine Fachfirma.

Die Sprach- und Alarmierungsanlage in der Kombination mit der Amokalarmierungsanlage ermöglicht eine interne Kommunikation, aber übernimmt auch andere Funktionen zum Beispiel den Pausengong, interne Durchsagen in Teilbereichen der Schule und Rücksprachen aus dem Klassenraum heraus zur Sprechstelle um Hilfe zu holen.

 

Die Verkabelung wird im ersten Abschnitt mitverlegt und nur die Endgeräte (Sprechstellen, Kommunikationspads, Lautsprecher usw.) werden anschließend installiert.

 

 

 

Die aktuellen Zahlen zur Darstellung der Mehrkosten

 

In den Kostenanschlägen des Fachplanungsbüros aus Januar 2023 sind die oben genannten zusätzlichen Maßnahmen (Amok- und Sprachalarmierungsanlagen, Integration der OGS Bereiche, Ausstattung der Fach- und Klassenräume im Gymnasium und auch der Zustand der Unterverteilungen mit Erweiterungslösung) sowie die Baukostensteigerung enthalten.

 

 

 

Standort

Ausführung Verkabelung

IT Ausstattung

Fachplanung

Gesamtkosten

 

Mai 2022

Jan. 2023 (gerundet)

Mai 2022

Jan.2023 (gerundet)

Mai 2022

Jan. 2023

(gerundet)

Stand Jan. 2023 (aufgerundet)

Gymnasium

1.393.600 €

1.757.000 €

145.500 €

513.000 €

385.000 €

254.000 €

2.524.000 €

GS Dhünn

129.800 €

311.000 €

6.500 €

7.000 €

35.000 €

63.000 €

381.000 €

GS Dabringhausen

215.000 €

407.000 €

6.500 €

7.000 €

56.000 €

78.000 €

492.000 €

GS Tente

115.000 €

440.000 €

4.500 €

5.000 €

30.000 €

78.000 €

523.000 €

GS Hünger

98.000 €

245.000 €

5.500 €

6.000 €

26.000 €

55.000 €

306.000 €

GS Schwanen

261.000 €

770.000 €

6.500 €

7.000 €

67.000 €

121.000 €

898.000 €

Katholische GS

262.000 €

445.000 €

7.000 €

8.000 €

67.000 €

84.000 €

537.000 €

Sekundarschule

0 €

0 €

86.000 €

86.000 €

0 €

0 €

86.000 €

Gesamtkosten

 

2.474.400 €

4.375.000 €

268.000 €

639.000 €

666.000 €

733.000 €

5.747.000 (aufgerundet)

Gesamtkosten Stand Jan. 2023

5.747.000  

Erweiterung

Komplette Verkabelung (EDV, Strom, Amok, Sprachalarmierung), zusätzlich Verkabelung der OGS Bereiche, digitale Ausstattung der Endgeräte Gymnasium, Vorrüstung Verkabelung Sprachalarmierungs- und Amokanlagen – Achtung die Zahlen sind aufgerundet!

 

 

 

 

Vorhandene Mittel im Haushalt 2022/ 2023

 

Digitalpakt Schule

 (bis 2024 Umsetzung)

Amokplanung

(bis 2025 Umsetzung)

Projekte, die mit dem Digitalpaket verknüpfbar sind *

Gesamtsumme, haushaltstechnisch zur Verfügung gestellt

3.405.000 €

1.929.800 €

755.000 €

6.089.800 €

 

* angemeldete Projekte: Gymnasium Haupt- und Nebenstelle Sanierung der ELA Anlage, GS Dhünn Altbausanierung (Reduzierung der Elektro, EDV und SAA Verkabelung), sowie die Reduzierung des MEP´s um jeweils 50.000 €r zwei Jahre)

 

 

Aktuelle Kostenaufstellung

 

5.747.000 €  (Gesamtkosten Digitalpakt Schule mit Verkabelung Amok)

1.116.000 €  (Gesamtkosten Amok - Fachplanung / Installation der Anlage)

_________________

6.863.000 €   (Gesamtkosten für beide Projekte - Förderung nicht eingerechnet)

 

Die Differenz zwischen dem Digitalpakt Schule / Amok und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln beträgt 773.200 €.  Da aktuell keinerlei Risikopuffer enthalten ist, wird der benötigte Mehrbedarf um knapp 10 % auf 850.000 € erhöht.

 

Deckungsvorschlag: Grundschule Dhünn Altbausanierung mit 2.980.000 €



 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: