Vorlage - 0028/2023  

 
 
Betreff: Beantwortung der Anfrage der SPD vom 31.01.2023
Umgang mit abgelehnten Kindern der Waldschule, zukünftige Organisation der Verteilung von Erstklässlern.
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
15.02.2023 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
20230131_0028-2023 SPD  

Beschluss:

 

Der Schulausschuss nimmt die Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion vom 31.01.2023 zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:

 

Die Anfrage der SPD-Fraktion vom 31.01.2023 wird wie folgt beantwortet:

 

Frage:

Bei der Anmeldung von Erstklässlern für die Grundschule „Waldschule“ im Sommer 2023 konnten mehrere Bewerbungen nicht berücksichtigt werden. Die abgelehnten Kinder sollen stattdessen die katholische Grundschule besuchen. Wie soll die Verteilung von Erstklässlern aus dem Bereich der Innenstadt (Waldschule, Kath. Grundschule ,Schwanenschule) in den kommenden Jahren organisiert werden?

 

Antwort:

Die Verteilung von Erstklässlern aus dem Bereich der Innenstadt erfolgt auf der Grundlage der vom Rat beschlossenen Schulentwicklungsplanung. Der Schulentwicklungsplan trifft für den Bereich der Waldschule folgende Aussage:

 

Die Gemeinschaftsgrundschule Waldschule (Ost) wurde vor wenigen Jahren gebaut. Sie verfügt im Bestand über 8 Klassen, 2 Mehrzweckräume und 4 Räume für den Ganztag. Außerdem gibt es 8 Differenzierungsflächen, die direkt den Klassenräumen zugeordnet sind.

 

r eine 2,0-Zügigkeit ist die Schule sehr gut konzipiert und räumlich ausreichend aufgestellt. Allerdings ist die Demografie im direkten Umfeld der Schule in Einzeljahren sehr stark und auch die Beliebtheit der Schule bei Eltern aus anderen nahegelegenen Stadtgebieten führt derzeit zu hohen Anmeldezahlen. Die Schule hat 2022/23 eine Mehrklasse gebildet, um keine Kinder ablehnen zu müssen. Räumlich bedeutet dies, dass die Schule in einer beengten Situation arbeiten muss. Bei sogar 2 Mehrklassen hätten sie nach dem Raumprogramm 3 große Räume zu wenig.

 

Deshalb ist im Rahmen der Schulentwicklungsplanung empfohlen worden, die Schule bei maximal 9 Klassen zu führen, optimal wären für das Gebäude 8 Klassen. Nach Auslaufen der nun eingeplanten Mehrklasse sollte die Schule auf 2 Züge begrenzt und somit für ihre räumlich optimalen Möglichkeiten ausgelegt werden.

 

Aufgrund der dargestellten Problematik wird im Rahmen der Schulentwicklungsplanung r die Innenstadtschulen eine Aufnahmeregelung empfohlen, die demografische Spitzen in der Innenstadt im Wechsel an den Schulen abfängt.

 

Ab dem Schuljahr 2023/24 teilen sich demnach die Innenstadtschulen in einem rollierenden System die Mehrklassen abwechselnd auf. Das grundsätzliche Ziel wäre eigentlich, die KGS St. Michael 2,0-zügig, die Gemeinschaftsgrundschule Schwanen 3,0-zügig und die Gemeinschaftsgrundschule Waldschule (Ost) 2,0-zügig zu führen. Dann hätten alle Schulen gute bis sehr gute räumliche Voraussetzungen. Die Schulen im Innenstadtbereich haben in der Prognose der nächsten Jahre jedoch Eingangszahlen zwischen 173 und 198 zu erwarten. Dies bedeutet in der Regel eher 8 oder sogar 9 Eingangsklassen anstatt der anzustrebenden 7 Eingangsklassen über die 3 Schulen. Die Gemeinschaftsgrundschule Waldschule sollte im Rahmen einer Aufnahmeregelung zukünftig aus räumlicher Sicht nicht mehr als 8 Klassen führen, die KGS St. Michael kann 10 Klassen gut vertretbar räumlich abbilden und die Schwanenschule 14 Klassen.

 

Auch der Schule nächstliegende Kinder müssen dann an der Waldschule abgelehnt werden und bekommen einen passenden Platz an einer anderen innerstädtischen Schule. Da im Innenstadtbereich ausreichend Schulraum vorhanden ist, wird im Schulentwicklungsplan von einem Zubau an einem der Standorte somit abgeraten.


Anlage/n:

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20230131_0028-2023 SPD (188 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: