Vorlage - 0033/2023  

 
 
Betreff: Landesprogramm "kinderstark - NRW schafft Chancen"
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
Beratungsfolge:
Verwaltungsvorstand
Jugendhilfeausschuss
23.02.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss
08.05.2023 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.05.2023 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Förderaufruf kinderstark 2023  
Fördergrundsätze kinderstark 2023  
Zuwendungsbescheid Wermelskirchen  

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass das Amt für Jugend, Bildung und Sport Strukturen im Bereich kommunaler Präventionsketten mit Fördermitteln des Landesprogramms „kinderstark NRW schafft Chancen“ aufbaut und eine befristet für den Zeitraum der Förderung 50%Stelle „Netzwerkkoordination Präventionskette“ auf Grundlage der Fördergrundsätze vom 09.07.2021 einrichtet. Die Landesmittel werden für den Strukturaufbau sowie Maßnahmen im Bereich kommunaler Präventionsketten eingesetzt.


 


Sachverhalt:

rderaufruf ‚kinderstark - NRW schafft Chancen

Mit dem Aufruf „kinderstark NRW schafft Chancen“rdert das Land seit 2020 den flächendeckenden Ausbau von Präventionsketten. Das Landesprogramm dient der dauerhaften Stärkung kommunaler Prävention. Die Kommunen sollen vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers für künftige Haushaltsjahre dauerhaft dabei unterstützt werden, die Chancen von Kindern und Jugendlichen auf ein gelingendes Aufwachsen sowie ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.

 Das Ministerium für Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) fördert den Auf- und Ausbau kommunaler Präventionsketten. Die Stärkung der lokalen Präventionsangebote und Kooperationen soll der Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien zu Gute kommen. Das primäre Ziel im Landesprojekt „kinderstark NRW
schafft Chancen“, allen Kindern und Jugendlichen ein chancengerechtes, gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen, ist nur durch enge Zusammenarbeit aller Akteure zu erreichen.  Somit soll ein bereichsübergreifendes Netzwerk aufgebaut werden, um Kindern, Jugendlichen und Familien durch passgenaue und aufeinander abgestimmte Angebote wirksame Unterstützung anbieten zu können.

Um das gemeinsame Ziel zu erreichen, müssen alle beteiligten Institutionen, Träger und Einrichtungen lernen, gemeinsam „vom Kind her zu denken“ und noch besser koordiniert zusammenzuarbeiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es ungeachtet übergreifender
Entwicklungsherausforderungen und institutioneller Regulierungen (z.B. Schulpflicht) keine einheitlich geprägte „Lebensphase Kindheit“ gibt. Die Startchancen und Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen sind durch gesellschaftliche Ungleichheiten geprägt.

Über die bereitgestellten Landesmittel kann eine Netzwerkkoordinierung in der kommunalen Verwaltung sowie weitere Präventionsmaßnahmen gefördert werden. Die geförderten Maßnahmen für Kinder ab vier Jahren bis zum Übergangssystem Schule - Beruf/Studium sollen gesamtstädtisch eingebunden werden. Sie sollen in Sozialräumen durchgeführt werden, in denen überdurchschnittlich viele Kinder und Jugendliche im SGB II-Bezug leben.

 

Aktuelle Situation in Wermelskirchen

In Wermelskirchen gibt es zahlreiche Informations- und Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien in unterschiedlichsten Lebensbereichen wie z. B. Gesundheit, Freizeit, etc. Anbieter sind, neben den kommunalen und kreisangehörigen Einrichtungen, verschiedene freie Träger und nichtöffentliche Organisationen. Sie alle haben das Ziel, Kindern, Jugendlichen und Familien in den verschiedenen Lebensphasen Informationen, Austausch, Beratung oder auch ganz praktische Unterstützung zukommen zu lassen. Allerdings fehlt noch die Vernetzung der Angebote sowohl auf der Ebene der freien Träger als auch auf der Ebene des kommunalen Trägers. Nur durch den Aufbau eines örtlichen Netzwerkes kann es gelingen, dass alle Akteure in gegenseitiger Abstimmung die eigenen Angebote in Bezug auf Wirksamkeit überprüfen, gegebenenfalls anpassen, optimieren oder gar neu ausrichten können. Erst mit diesem Schritt kann eine Präventionskette ihre volle Wirksamkeit entfalten und bedarfsgerechte Steuerung gelingen. Hier ist die Kommune in der Verantwortung entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

Programmumsetzung durch das Amt für Jugend, Bildung und Sport

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, soll mit Landesmitteln eine Stelle Netzwerkkoordination Präventionsketten im Umfang von 19,5 Std. eingerichtet werden. Diese 50% Stelle wird im Amt für Jugend, Bildung und Sport als Stabsstelle angesiedelt.

Das Anforderungsprofil der neuen netzwerkkoordinierenden Person soll neben einer sozialpädagogischen Ausbildung umfangreiche Kenntnisse und fachübergreifende Erfahrungen aus den Bereichen der Jugendförderung und der Beratung von Multiplikatoren in Netzwerken erfüllen.

Qualifizierungsmaßnahmen im Sinne der Fördervoraussetzungen zu diesem Programm sowie die Teilnahme an interkommunalen Netzwerktreffen zum Austausch der Netzwerkkoordinierenden sind selbstverständlicher Teil des Aufgabenbereichs der Netzwerkkoordination Präventionskette.

Ziele hinter der Einrichtung einer Stelle Netzwerkkoordination Präventionskette sind nicht nur eine deutlich bessere Informationslage für Familien vorzuhalten, sondern auch der Zielgruppe durch eine transparente Angebotsvielfalt frühzeitig bedarfsgerechte und effiziente Beratung und Hilfe zukommen zu lassen. Mit der Teilnahme am Landesprogramm beabsichtigt das Amt für Jugend, Bildung und Sport „vom Kind aus gedachte“ Angebote zu koordinieren und eine transparente Präventionskette aufzubauen. Damit wird angestrebt, dass Zuständigkeitsbarrieren überwunden, Armutsrisiken reduziert und gesellschaftliche Teilhabe in der Stadt Wermelskirchen gefördert wird.

Eine funktionierende Präventionskette hrt langfristig zu einer Entlastung des Haushalts, indem durch rechtzeitige Unterstützungsangebote spätere, kostenintensive Maßnahmen vermieden werden können.

Die Entwicklung und der Aufbau eines neuen „Netzwerks Präventionskette“, in dem neben allen freien Trägern als Anbieter von Unterstützungsangeboten für Kinder, Jugendliche und Familien in Wermelskirchen auch kommunale und kreisweite Schnittstellen (Stadtentwicklung, Sozialamt, Job-Center, RBK) eingebunden werden sollen, wird die vordringliche Aufgabe der neuen Netzwerkkoordination sein. Dieses Netzwerk Präventionskette soll ab dem Jahr 2023 entwickelt und aufgebaut werden.

Darüber hinaus soll die Netzwerkkoordination die Bildung einer Steuerungsgruppe initiieren. Diese Steuerungsgruppe soll im Austausch mit den örtlichen und kreisangehörigen Akteuren eine Strategie und ein entsprechendes Leitbild entwickeln sowie den weiteren Entwicklungsprozess der Präventionskette in Wermelskirchen begleiten.

Eine Anbindung in Form eines regelmäßigen Berichtswesens im kommunalen Jugendhilfeausschuss ist ebenfalls vorgesehen.

 

Ämter- und dezernatsübergreifende Netzwerkkoordinierung

Zentraler Arbeitsauftrag an die Netzwerkkoordinierung ist es die kommunale Präventionskette auf- bzw. auszubauen. Dabei ergeben sich folgende Schwerpunkte:

  • Konzeptionierung und strategischer Strukturaufbau der kommunalen Präventionskette
  • Kontaktaufnahme und Vernetzung mit örtlichen Akteuren/Netzwerken mit dem Ziel, alle bestehenden Angebote zu erfassen und Bedarfe festzustellen, um ggfs. neue Angebote zu initiieren
  • Kooperation mit der Netzwerkkoordination „Frühe Hilfen“
  • Teilnahme an Fachveranstaltungen, Fortbildungen und Evaluation
  • Öffentlichkeitsarbeit

 

Bedeutung des Sozialberichts Motiv-Mensch von 2021 im Zusammenhang mit der Netzwerkkoordination Präventionskette

Der Sozialbericht 2021 stellt für Wermelskirchen heraus, dass in der Innenstadt Mitte/Ost die Lebenssituation durch einen höheren Unterstützungsbedarf gekennzeichnet ist. Hier leben viele junge Familien, die über ein geringeres Einkommen verfügen, in Erwerbslosigkeit leben und/oder einen Flucht-/Migrationshintergrund aufweisen. In diesem Quartier liegt die Inanspruchnahme der Präventionsangebote wie die Schuleingangsuntersuchungen im kreisweiten Vergleich unter dem Mittelwert. Zudem wurde ein deutlicher Anstieg seit 2018 beim Anteil der Einschulungskinder mit einem Defizit im sprachlichen und/oder körperlichen Entwicklung verzeichnet, wobei die sprachlichen Defizite überwiegen. Daraus ergeben sich erhöhte familiäre Bedarfe und Herausforderungen an das Helfersystem.

 

Als Handlungsempfehlung hat sich die Fachplanungskonferenz dafür ausgesprochen, Maßnahmen für eine effiziente und lückenlose Vernetzung der Fachakteure anzustoßen und auszubauen.

Mit der Einrichtung der 50%-Stelle Netzwerkkoordination Präventionskette auf der Grundlage des Förderaufrufs „Kinderstark-NRW schafft Chancen“ folgt die Stadt Wermelskirchen den Handlungsempfehlungen der Fachplanungskonferenz aus dem Sozialbericht 2021 und übernimmt ihre Verantwortung Strukturen zu schaffen, die eine Präventionskette sowohl gesamtkommunal als auch quartiersbezogen, effizient und bedarfsgerecht ermöglichen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Stadt Wermelskirchen erhält im Rahmen des Landesprogramms eine Förderung für Personal- und Sachkosten zum Auf-/Ausbau kommunaler Präventionsketten durch den Landschaftsverband Rheinland. Eine Fördervoraussetzung ist, dass der antragstellende Kreis/die Kommune über eine hauptamtliche örtliche Netzwerkkoordination verfügt, die die ämter-/dezernatsübergreifende Zusammenarbeit für Kinder, Jugendliche und Familien koordiniert. Weiterhin sehen die Fördergrundsätze einen Eigenanteil von mindestens 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben vor.

Das Amt für Jugend, Bildung und Sport Familie hat die Gewährung einer Fördersumme von 25.000,00 € (Maximalförderung für Personal- und Sachkosten) beantragt, so dass ein kommunaler Eigenanteil über 6.250,00 € zu erbringen ist. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 10.01.2023 vom LVR positiv beschieden.

Deckungsvorschlag:

Der kommunale Eigenanteil von 6.250,00 Euro ist in 2023 durch das laufende Personal- und Sachkostenbudget des Amtes für Jugend, Bildung und Sport abgedeckt.

Die Stadt Wermelskirchen erhält durch die Gewährung von Fördermitteln des Landschaftsverbands Rheinland eine Refinanzierung über 25.000,00 €r die Netzwerkkoordinierung und für den Aufbau der kommunalen Präventionskette.


 


Anlage/n:

rderaufruf kinderstark 2023

rdergrundsätze kinderstark 2023

Zuwendungsbescheid Wermelskirchen 2023


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderaufruf kinderstark 2023 (470 KB)      
Anlage 2 2 Fördergrundsätze kinderstark 2023 (175 KB)      
Anlage 3 3 Zuwendungsbescheid Wermelskirchen (276 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

  6250  EUR

  6250  EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

  6250  EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche: