Vorlage - 0039/2023  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht zum "Aufholprogramm nach Corona für Kinder und Jugendliche in 2021 und 2022"
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Anhörung
23.02.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 


Sachverhalt:

Ankommen und Aufholen nach Corona, die Umsetzung der beiden Förderprogramme des Landschaftsverbands NRW und der Bezirksregierung mit dem Ziel pandemiebedingte Defizite bei Kindern und Jugendlichen auszugleichen.

 

Teil 1: Aufholen nach Corona, Fördermittel vom Landschaftsverband NRW

AnC LVR NRW 2021: 47.255,13 €

 

LVR 2021

47.255,13 €

 

 

 

Budget 2021

verausgabt

Übertrag

Schulen / OGS (70%)

33.078,59 €

11.222,94 €

21.855,65 €

Jugendförderung (30%)

14.176,54 €

6.643,68 €

7.532,86 €

 

 

 

29.388,51 €

 

Das Förderprogramm Aufholen nach Corona vom Landschaftsverband NRW wurde im August 2021 aufgelegt. Noch mitten in der Pandemie mit allen damit einhergehenden Einschränkungen war die Umsetzung eine extreme Herausforderung für alle Akteure. Sowohl die Schulen und die Träger der OGS, die Träger der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe als auch die Anbieter von Projekten zum Abbau von pandemiebedingten Defiziten hatten enorme Schwierigkeiten, geeignete Maßnahmen auf die Beine zu stellen und auf den Weg zu bringen. Die ganze Gesellschaft war noch im „Corona-Modus“. Es mussten Wege gefunden werden, Angebote zu schaffen, die den bestehenden hygienischen Bestimmungen genügten. Diese mussten die Akteure neben dem „Normalbetrieb“ umsetzen. Hinzu kam, dass alle Kommunen zeitgleich auf der Suche nach geeigneten Projekten und Personal waren, das heißt, Personalressourcen und Zeitkapazitäten waren vollständig ausgeschöpft. Daher erklärt sich auch die zahlenmäßig geringe Inanspruchnahme der Fördermittel für das erste Jahr des Förderprogrammes.

 

r den Bereich der Schulen/OGS wurden 2021 von den zur Verfügung stehenden Mitteln (33.078,59 €) annähernd 34% (11.222,94 €) verausgabt, was aufgrund der beschriebenen Rahmenbedingungen einen beachtlichen Erfolg darstellt. Mit diesen Mitteln wurden insgesamt 7 Projekte an 5 verschiedenen Schulen/OGS umgesetzt und 714 Schülerinnen und Schüler erreicht. Bei diesen Projekten lag der Fokus auf gemeinsamen Erlebnissen, um das Wir-Gefühl in den Klassen und die Solidarität untereinander zu stärken. Beispielhaft seien hier Exkursionen in eine Kletterhalle, ein gemeinsamer Trommelworkshop oder ein Projekt mit dem Verein Alpha, welches sich insbesondere mit der Gefühlswelt von Kindern und Jugendlichen während der Pandemie und den Aufbau von Zukunftsperspektiven auseinandergesetzt hat, genannt.

 

r den Bereich der Jugendförderung wurden von den zur Verfügung stehenden Mitteln in 2021 (14.176,54 €) annähernd 47% (6.643,68 €) verausgabt. Träger der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe beantragten für insgesamt 11 Aktionen und Projekte Fördermittel in Höhe von 13.113,44 €. Ein Projekt konnte pandemiebedingt nicht durchgeführt werden. Drei Projektanträge konnten nicht bewilligt werden, da die Anträge bzw. die Verwendungsnachweise nicht gemäß den kommunalen Richtlinien für die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des Aktionsprogrammes gestellt bzw. eingereicht wurden. Somit ergab sich ein Übertrag in das Jahr 2022 von 7.532,86 €. An den sieben stattgefundenen Aktionen und Projekten nahmen insgesamt 125 Kinder und Jugendliche teil. Bei fünf Angeboten handelte es sich bei der Zielgruppe um Jugendliche (80 Teilnehmende). Zwei Projekte erreichten 45 Kinder. Inhaltlich lag der Fokus bei den Themen darauf,  gemeinsame Erlebnisse außerhalb der eigenen Wohnung zu schaffen sowie Zeit miteinander zu verbringen und die Stärkung der Gruppenzusammengehörigkeit. Dazu fanden beispielsweise einmalige actionreiche Angebote wie der Besuch eines Escape Rooms oder einer Trampolinhalle, regelmäßige Outdoor-Angebote oder das gemeinsame Erstellen von Weihnachtsdekoration und Geschenken statt.

 

AnC LVR NRW 2022: 94.510,25 € (mit übertragenen Mitteln aus 2021)

 

LVR

2022

Übertrag 2021

Summe

 

94.510,25 €

29.388,51 €

123.898,76 €

Schulen / OGS (70%)

66.157,18 €

20.571,96 €*

86.729,13 €

Jugendförderung (30%)

28.353,08 €

8.816,55 €*

37.169,63 €

*Der Übertrag aus 2021 wurde erneut in 70% Schulen/OGS und 30% Jugendförderung geteilt.

 

LVR 2022

Budget

verausgabt

Ergebnis

Schulen / OGS (70%)

86.729,13 €

39.130,75 €

47.598,38 €

Jugendförderung (30%)

37.169,63 €

30.288,95 €

6.880,68 €

 

 

 

54.479,06 €

 

Grundsätzlich ist zu betonen, dass erst im Jahr 2022 das Förderprogramm Fahrt aufnehmen konnte, da sich inzwischen Schulen/OGS, die Jugendförderung und die Maßnahmenanbieter ausreichend auf die Umsetzung des Förderprogrammes einstellen konnten. Man muss bedenken, dass das ganze Förderprogramm von allen Akteuren neben des ohnehin durch die Pandemie immer noch beeinflussten „Tagesgeschäftes“ zusätzlich gestemmt werden musste.

 

r den Bereich der Schulen/OGS ist es gelungen, den Prozentsatz der verausgabten Mittel von 34% auf 45% (inklusive der Restmittel aus 2021) zu erhöhen. Dabei wurden insgesamt an allen Schulen/OGS 21 Projekte umgesetzt und dabei 2.084 Schülerinnen und Schüler erreicht. Bei den Projekten ist die gesamte Bandbreite von Angeboten mit Fokus auf dem sozialen Lernen von Zirkusprojekten, Besuch außerschulischer Lernorte wie Theater, NaturGut Ophoven, musikalische Workshops, Team-Building-Projekte, etc. abgedeckt worden.

 

Aufgrund der zur Verfügung stehenden längeren Planungszeit konnten Träger der freien und öffentlichen Kinder und Jugendhilfe in dem Jahr 2022 insgesamt 14 zusätzliche Angebote durchführen. Es wurden Fördermittel in Höhe von 30.288,95 € verausgabt. Dies sind 82 % der für die Jugendförderung zur Verfügung stehenden Mittel. Von den 16 Anträgen musste ein unvollständiger Antrag abgelehnt werden und ein Antrag wurde seitens des Trägers aufgrund fehlender Räumlichkeiten und Personal zurückgezogen. Es nahmen insgesamt 643 Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsenen an den Aktionen und Projekten teil. Hinzu kommt eine nicht eindeutig zu benennende Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den offenen Angeboten Eröffnungsfeier Jugendfreizeitpark und Sommer- sowie Winterfestival Kattfabrik.

Im zweiten Durchhrungsjahr des Förderprogramms wurden Themen wie Bildung und Stärkung der Kompetenzen von jungen Menschen, Partizipation als auch Bewegungs- und Gesundheitsförderung, um pandemiebedingte Nachteile aufzuholen, vermehrt in den Fokus genommen. Hierzu fanden beispielsweise ein Theaterprojekt, ein Wellnessangebot mit Schwimmkurs, gemeinsam organisierte und durchgeführte Konzerte sowie Kochworkshops statt. Auch das Thema Umweltschutz wurde in einem Upcycling Nähprojekt bearbeitet.

 

 

Zusammenfassung:

Vor dem Hintergrund, dass die Planung und Realisierung von geeigneten Maßnahmen einen enormen zusätzlichen Aufwand neben dem „Alltagsgeschäft“ aller betreffenden Einrichtungen und beteiligten Akteuren darstellt, lässt sich nachvollziehen, dass nicht alle zur Verfügung gestellten Fördermittel in Maßnahmen umgesetzt werden konnten. Durch die Pandemie entstanden neue Bedarfe und daraus resultierend mussten neue Schwerpunkte in der pädagogischen Arbeit entwickelt und gesetzt werden. Nur durch das besondere Engagement und die Leistung aller beteiligter Akteure konnten die Maßnahmen, welche unter einem enormen zeitlichen wie auch organisatorischen Druck standen, in der Praxis umgesetzt werden. Für eine Inhaltliche Auswertung der Förderprogramme kann zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Einschätzung auf der Basis der Rückmeldungen der Kooperationspartner zu den einzelnen Maßnahmen gegeben werden, welche im Einklang zur bundesweiten Bewertung der Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche, die noch nicht abschließend erfolgen kann und uns zukünftig weiterhin beschäftigen wird, steht.

Nahezu alle Maßnahmen scheinen bedarfsgerecht und situativ angepasst gewählt worden zu sein, so dass sowohl die Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als auch der Akteure grundsätzlich sehr positiv waren. Viele Einrichtungen berichten explizit von feststellbaren „Veränderungen“ und positiven Effekten von Einzelpersonen oder auch Gruppen, die sich nach Beendigung der Maßnahmen eingestellt haben.

Wie nachhaltig die Erfolge in der Gesamtbetrachtung tatsächlich zu bewerten sind, muss gesondert zu einem späteren Zeitpunkt evaluiert werden.

 

 

Teil 2: Aufholen nach Corona, Fördermittel von der Bezirksregierung

AnC Bez.-Reg. 2021-22: 207.224,00 €

 

Das ebenfalls 2021 gestartete Förderprogramm Aufholen nach Corona „Extra-Geld“ der Bezirksregierung richtete sich im Gegensatz zu dem Förderprogramm des LVR nur an Schulträger und Schulen direkt. Die Richtlinien erlaubten auch Förderungen über den Bereich der „sozialen Arbeit an Schulen“ hinaus, z. Bsp. Materialanschaffungen, Lizenzen für digitale Förderprogramme oder die Möglichkeit, über Bildungsgutscheine eine zusätzliche, individuelle Förderung für Schülerinnen und Schüler bereitzustellen.

Die ursprünglichen Förderrichtlinien sahen vor, dass 30% (15% Schulträger, 15% Schule) des Gesamtbudgets für Bildungsgutscheine und 70% (40% Schulträger, 30% Schule) des nach den Schülerzahlen auf die einzelnen Schulen anteilig aufgeteilten Budgetsr Material- oder Projektförderung verausgabt werden sollten. Das Amt für Jugend, Bildung und Sport hat den Schulen jeweils einen eigenen Schulträgeranteil übertragen, da diese die Experten für den tatsächlichen Bedarf bezüglich der Förderinhalte sind und damit prädestiniert, das Budget zielgerichtet einzusetzen. Dieses Vorgehen hat sich im Nachhinein als richtig und effizient erwiesen. Während des gesamten Förderzeitraums hat ein enger Austausch über den Entwicklungsprozess des Programms mit dem Amt für Jugend, Bildung und Sport stattgefunden, zumal die Bildungsgutscheine zwischen den einzelnen Bildungsanbietern und dem Jugendamt abgerechnet wurden.

 

Bez.-Reg. 2021-22

Budget

verausgabt

Ergebnis

Bildungsgutscheine (30%)

62.167,20 €

30.238,70 €

31.928,50 €

Projektförderung (70%)

145.056,80 €

119.076,53 €

25.980,27 €

gesamt

207.224,00 €

149.315,23 €

57.908,77 €

 

Wie bei dem Förderprogramm des Landschaftsverbandes muss man auch hier in der Ergebnisbetrachtung bedenken, dass sämtliche Fördermaßnahmen zu Beginn noch unter pandemischen Bedingungen und grundsätzlich neben dem Schulalltag geplant, organisiert und durchgeführt werden mussten. Vorteilhaft war die von Anfang an längere Laufzeit und damit bessere Planbarkeit dieses Förderprogramms. Nach der vorläufigen Berechnung wurden 82% der vorgehaltenen Fördermittel für Maßnahmen und Materialien verausgabt, was einen sehr guter Wert darstellt. die Rückmeldungen seitens der Schulen waren wie bei den Fördermitteln des LVR durchweg sehr positiv. Viele kreative Projekte sind entwickelt worden und haben auch die gewünschten „Spuren bei den Schülerinnen und Schülern hinterlassen“.

r den Bereich der Bildungsgutscheine ist zu erwähnen, dass ein Bildungsgutschein 10 Lerneinheiten à 90 Minuten im Wert von 200 € entspricht. Somit war die Vergabe von insgesamt 311 Bildungsgutscheinen den Schülerzahlen an den einzelnen Schulen entsprechend möglich. Von diesen 311 Bildungsgutscheinen wurden tatsächlich 201 an den Schulen nach Absprache mit den betreffenden Eltern ausgegeben. Das entspricht 64%. In der Abrechnung werden allerdings nur knapp 49% erreicht, was damit zu erklären ist, dass nicht alle Bildungsgutscheine mit allen 10 Lerneinheiten zur Abrechnung gekommen sind.

Im Gegensatz zum Förderprogramm des LVR wird das der Bezirksregierung zumindest für das erste Halbjahr 2023 im Bereich „Extra-Geld“ neu aufgelegt. Die nicht verausgabten Mittel des Budgets aus 2022 sind jedoch nicht in das aktuelle Haushaltsjahr übertragbar, da der Fördergeber vom Bund auf das Land wechselt. Die Stadt Wermelskirchen erhält eine Fördersumme von 51.994,39 €r den Zeitraum 1. Januar bis zum 21. Juni 2023.

Eine weitere Flexibilisierung ermöglicht das eigenverantwortliche Aufteilen der Fördersumme in Bildungsgutscheine und Projektmnahmen. Somit können die Mittel auf den individuellen Bedarf der jeweiligen Schule noch besser abgestimmt eingesetzt werden.

Ob das Förderprogramm über das Schuljahr 2022/23 hinaus noch verlängert werden wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.


 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: