Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2003 und erteilt den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 7 (2) Buchstabe f SpkG NW Entlastung. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates Stadtsparkasse nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Sachverhalt: Die Vertretung des Gewährträgers beschließt gemäß § 7 (2) Buchstabe f SpkG NW über die Entlastung der Organe der Stadtsparkasse. Der Verwaltungsrat legt dem Rat der Stadt den Jahresabschluss 2003 mit dem Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lageberichten 2003 vor und beantragt Entlastungsbeschluss für die Organe der Sparkasse. Die Mitglieder des Verwaltungsrates und deren Stellvertreter
dürfen bei der Beschlussfassung wegen möglicher Interessenkollision nicht
mitwirken.
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