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Beschluss:
Der Sportausschuss nimmt den Bericht der Stadtverwaltung zur Kenntnis. Sachverhalt:
Fördermittel werden von EU, Bund, Land oder sonstigen Fördergebern vergeben und sollen in den Kommunen zur politischen oder wirtschaftlichen Zielerreichung dienen. Zuwendungen müssen für Maßnahmen beantragt werden und dabei die jeweiligen Zielsetzungen der Förderrichtlinien erfüllen. Auch im Bereich Sport gibt es Förderprogramme, die abhängig von ihrer Ausrichtung von Sportvereinen oder der Stadtverwaltung beantragt werden können. Die nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick über derzeit veröffentlichte Förderrichtlinien. Diese Liste ist nicht abschließend.
Förderprogramme für Vereine für Maßnahmen im Sportbereich - Landesprogramm 1000x1000: Anerkennung für den Sportverein - Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen - Förderungen von Sportveranstaltungen von Sportland.nrw - Darlehn der NRW.Bank - Moderne Sportstätten 2022 - Öko-Check für Sportvereine - Entlastungspaket des Bundes: Maßnahmen für die Energieträger Erdgas + Fernwärme - Entlastungspaket des Bundes: Maßnahmen für den Energieträger Strom - Land NRW: Energiekostenhilfe - Extra-Zeit für Bewegung - Zuschuss für Integrationsprojekte: Integration durch Sport - Förderung Grundsportgeräte Diese Fördermittel können von den Vereinen eigenständig für Maßnahmen beantragt werden.
Förderprogramme zur Verbesserung der baulichen Infrastruktur - Baumaßnahmen für den Spitzensport - Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (derzeit kein Aufruf) - Investitionspakt Sport (derzeit kein Aufruf) - Städtebauförderung - Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) - Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen und Nichtwohngebäude) - Bundesförderung für Energieberatung - Wohnviertel im Wandel (EFRE) Die Förderprogramme werden von der Stadtverwaltung entsprechend der geplanten Maßnahmen beantragt.
Von der Stadtverwaltung beantragte Förderungen für die Sportinfrastruktur - Hallenbad (Ersatzneubau): Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur 2020: keine Bewilligung - Dörpfeldhalle: Investitionspakt Sportstätten 2020, 2021 und 2022: keine Bewilligung - WTV- Halle: Investitionspakt Sportstätten 2020, 2021 und 2022: keine Bewilligung - Gymnasiumhalle: Investitionspakt Sportstätten 2021 und 2022: keine Bewilligung; Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur 2022: keine Bewilligung
Anlage/n:
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