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Beschluss:
Der Sportausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung beantragte Osterfeuer auf definierten Sportplätzen zu ermöglichen. Sachverhalt:
In der Vergangenheit gab es verschiedene Anfragen zur Ausrichtung und Umsetzung von Brauchtumsfeuern (hier: Osterfeuern).
Die Beantragung und Ausrichtung von Brauchtumsfeuern fand in der Vergangenheit auf privaten Flächen statt. Die offizielle Ausführung von Brauchtumsfeuern erfolgt in der Regel über eine Anmeldung beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Wermelskirchen (es gilt die Ortssatzung: Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wermelskirchen zum Schutz vor Immissionsbelastungen durch das Abbrennen von Brauchtumsfeuern vom
In jüngster Zeit gab es vermehrt auch Anfragen (aktuell von der Jungen Union) an die Stadtverwaltung Wermelskirchen, ob die Stadt Flächen zur Ausrichtung von Brauchtumsfeuer zur Verfügung stellt.
Die Stadt stellt folgende Sportplätze zur Verfügung auf denen Brauchtumsfeuer angemeldet werden können:
a) Sportplatz Tente (Tenneplatz) b) kleiner Übungsplatz oberhalb des Eifgenstadions (Tenneplatz / genannt Briefmarke) c) alter Sportplatz unterhalb des Hallenbades (Tenneplatz)
(Die Nutzung des Sportplatzes gem. c) ist lediglich bis zu einem möglichen Umbau des unteren Hüpptales planbar).Für die weitere Zukunft kann die Verwaltung ggf. weitere Flächen zur Verfügung stellen.
Im Zusammenhang mit möglichen Anmeldungen erteilt die Stadtverwaltung Wermelskirchen (Ordnungsamt in Verbindung mit dem Tiefbauamt) eine Genehmigung für ein Brauchtumsfeuer.
In der Genehmigung werden Vorgaben (Bekanntgabe der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner etc. ) und Auflagen (Schutz der Sportoberfläche) benannt, die entsprechend vom Antragsteller zu berücksichtigen sind. Anlage/n:
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