Vorlage - 0055/2023  

 
 
Betreff: Osterfeuer auf Sportplätzen
Status:öffentlich  
Verfasser:Harald Drescher
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Kohls, Arne
Beratungsfolge:
Sportausschuss
27.02.2023 
Sitzung des Sportausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Sportausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung beantragte Osterfeuer auf definierten Sportplätzen zu ermöglichen.
 


Sachverhalt:

 

In der Vergangenheit gab es verschiedene Anfragen zur Ausrichtung und Umsetzung von Brauchtumsfeuern (hier: Osterfeuern).

 

Die Beantragung und Ausrichtung von Brauchtumsfeuern fand in der Vergangenheit auf privaten Flächen statt. Die offizielle Ausführung von Brauchtumsfeuern erfolgt in der Regel über eine Anmeldung beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Wermelskirchen (es gilt die Ortssatzung: Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wermelskirchen zum Schutz vor Immissionsbelastungen durch das Abbrennen von Brauchtumsfeuern vom

26.03.2007).

 

In jüngster Zeit gab es vermehrt auch Anfragen (aktuell von der Jungen Union) an die Stadtverwaltung Wermelskirchen, ob die Stadt Flächen zur Ausrichtung von Brauchtumsfeuer zur Verfügung stellt.

 

Die Stadt stellt folgende Sportplätze zur Verfügung auf denen Brauchtumsfeuer angemeldet werden können:

 

a) Sportplatz Tente (Tenneplatz)

b) kleiner Übungsplatz oberhalb des Eifgenstadions (Tenneplatz  / genannt Briefmarke)

c) alter Sportplatz unterhalb des Hallenbades (Tenneplatz)

 

(Die Nutzung des Sportplatzes gem. c) ist lediglich bis zu einem möglichen Umbau des unteren Hüpptales planbar).r die weitere Zukunft kann die Verwaltung ggf. weitere Flächen zur Verfügung stellen.

 

Im Zusammenhang mit möglichen Anmeldungen erteilt die Stadtverwaltung Wermelskirchen (Ordnungsamt in Verbindung mit dem Tiefbauamt) eine Genehmigung für ein Brauchtumsfeuer.

 

In der Genehmigung werden Vorgaben (Bekanntgabe der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner etc. ) und Auflagen (Schutz der Sportoberfläche) benannt, die entsprechend vom Antragsteller zu berücksichtigen sind.

 
 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: