Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales und Inklusion nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Sachverhalt:
Zurzeit befinden sich 14 Personen in einer Obdachlosenunterkunft, davon 9 in der in Kenkhausen. Die restlichen 5 Personen sind über das Stadtgebiet verteilt untergebracht.
Auffällig ist, dass derzeit insbesondere jüngere Personen öfters obdachlos werden. Zurzeit befinden sich 4 Personen zwischen 22 und 29 Jahren in einer Obdachlosenunterkunft. Eine fünfte Person (23 Jahre) wird voraussichtlich noch vor März ebenfalls obdachlos sein.
Alleine bis zum 02.03.2023 werden noch 4 weitere Personen aufgrund von Zwangsräumungen ihre Wohnung verlieren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass diese Personen ebenfalls untergebracht werden müssen.
Eine Wiedereingliederung in den Wohnungsmarkt ist in Wermelskirchen aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes nahezu unmöglich. Da viele untergebrachte Personen jedoch weiterhin ihren Lebensmittelpunkt in Wermelskirchen sehen, führt dies dazu, dass die Unterkünfte länger belegt sind und einzelne Wohneinheiten/Zimmer, doppelt belegt werden müssen.
Befanden sich im September 2020 noch 9 Haushalte in einer städtischen Unterbringung, könnten es im März 2023 bereits 18 Haushalte sein.
Die seit 2021 praktizierte, gemeinsame Unterbringung von Obdachlosen, Asylsuchenden und Flüchtlingen bietet insgesamt mehr Flexibilität bei der Unterbringung. So konnten im vergangenen Jahr durch Umsetzungen Konflikte beseitigt werden und schwerbehinderten Personen eine für sie angebrachte Unterkunft zugewiesen werden.
Weiterhin konnten durch die regelmäßige Anwesenheit von Hausmeistern Nachbarschafts- beschwerden vermieden werden, Streitigkeiten unter den Bewohnenden frühzeitig beendet und die Müllproblematik erfolgreich eingedämmt werden.
Das in der Sitzung am 09.09.2021 vorgelegte und beschlossene Unterbringungskonzept für Obdachlose, Asylsuchende, Flüchtlinge und Migranten hat zu der gewünschten weitestgehend sozialverträglichen und spannungsfreieren Unterbringung von Obdachlosen geführt und sollte daher aus Sicht der Verwaltung fortgeführt werden. Anlage/n:
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