Vorlage - 0062/2023  

 
 
Betreff: Erstellung eines Waldbrandvorsorgekonzeptes
Sachstand
Status:öffentlich  
Verfasser:Harald Drescher
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bau Anhörung
08.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:

 

 

Folgende Anträge wurden in der Vergangenheit zu diesem Thema gestellt und im Fachausschuss eingebracht:

 

a) Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 06.09.2021Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, an welchen Stellen eine Durchfahrung mittels Furten (Löschfahrzeuge) durch den Eifgenbach sinnvoll ist“ (Vorlage 0213/2021), wurde am 23.11.2021 in den Ausschuss r Umwelt und Bau (AuB) eingebracht.

 

b) Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, Bürgerforum und Freie Wähler (WNK UWG) vom 12.08.2022Erstellung eines Waldbrand Vorsorgekonzeptes“ wurde am 07.09.2022 in den Ausschuss eingebracht (Vorlage 00160/2022).

 

Beschluss: „Nach einer kurzen Diskussion einigen sich die Antragsteller und die übrigen Fraktionen auf folgende neue Formulierung des Antrags:

Die Fraktionen CDU, Bürgerforum und Freie Wähler beantragen, dass auf der Grundlage des vorliegenden Konzeptes NRW Waldbrand ein Umsetzungskonzept für Wermelskirchen ausgearbeitet und in der November-Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau eine Übersicht der zu bearbeitenden Themen in Kurzform vorgestellt wird.

Hinsichtlich dieses Antrages vom 12.08.2022 fand bereits am 24.08.2022 ein Auftakttermin zum Thema Waldbrandvorsorge statt. Es handelte sich um ein Kick-Off-Gespräch unter Beteiligung der Verwaltung (u.a. Frau Lück, Herr Stubenrauch, Herr Müller, Herr Drescher), der Forstbetriebsgemeinschaft FBG (Herr Schmitz), dem Landesbetrieb Wald & Holz (Herr Wende) und dem Forstdienstleister Holzkontor (Herr Altinkamis).

 

Es wurde vereinbart, dass ein Konzept zur Ertüchtigung von Löschwegen im Wald und Löschteichen/-zisternen erarbeitet werden, um zukünftige Fördermöglichkeiten nutzen zu können.

 

Anschließend wurden zwei Arbeitsgruppen gebildet:

 

  AG 1: Ertüchtigung der Forstwege

 

AG 2: Löschwasserbereitstellung

 

Am 10.11.2022 fand das erste Arbeitsgespräch der AG 1 statt.

 

Ertüchtigung der Forstwege (AG1):

 

Es wurde festgehalten, dass die Beteiligten (vornehmlich der Revierförster und der Landesbetrieb Wald und Holz) prüfen, welche Forstwege/Waldwege die höchste Priorität haben, um im Einsatzfall einen bestimmten Waldbereich anfahren zu können.

Es liegen erste Vorschläge vor, die nun im Einzelfall auf Umsetzung (Aufwand und Finanzierung) geprüft werden.

 

In vielen Fällen befinden sich die Wegeparzellen nicht im städtischen Besitz, hierzu werden auch die Privateigentümer bzw. Anrainer eingebunden.

 

Es ist geplant, in 2023 die ersten Wege dahingehend zu sanieren bzw. soweit zu ertüchtigen, dass die Fahrzeuge der Feuerwehr im Einsatzfall ausreichende Zufahrt­glichkeiten erhalten.

 


Kosten, Förderung, Finanzierung:

 

Die Finanzierung zur Sanierung der Forstwege erfolgt in der Regel über die offizielle Wegebauförderung von Wald & Holz (Landesbetrieb). Aktuell liegt die Förderquote bei 70%, sodass ein Eigenanteil von 30% verbleibt. Im Frühjahr 2023 soll es allerdings eine Anhebung der Quote von 70% auf 90% geben, um u.a. auch die Waldbrandvorsorge zu berücksichtigen.

 

Das bedeutet, dass zunächst die neue Förderquote abzuwarten ist. Gleichwohl gibt es auch noch andere „rdertöpfe“, die ebenfalls geprüft werden müssen.

 

Im Hinblick auf die verschiedenen, zu ertüchtigenden Forstwege ist es zum Teil erforderlich, auch Furten durch die diversen Wermelskirchener Bäche zu bauen, um eine bessere und sicherere Erreichbarkeit der Waldgrundstücke zu gewährleisten.

Der Ausbau von Furten ist im Rahmen der normalen Wegebauförderung zu prüfen und entsprechend einzuplanen, zusätzlich ist aber auch eine Abstimmung mit dem Wupperverband und weiteren Wasserbehörden erforderlich. Die Thematik wird im Einzelfall (projektabhängig) geplant und durchgeführt.

 

 

schwasserbereitstellung (AG2):

 

Eine Terminierung für diese Arbeitsgruppe erfolgt noch im Frühjahr 2023 durch die Feuerwehr.

 

 

 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: