Vorlage - 0063/2023  

 
 
Betreff: Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 27.02.2023 wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Kohls, Arne
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
27.03.2023 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
20230227_Dringlichkeitsentscheidung_Digitalpakt Schule  

Beschluss:

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 27.02.2023 wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.


 


Sachverhalt:

Es wird auf die der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 27.02.2023 verwiesen.

 

 


 


Anlage/n:

Dringlichkeitsentscheidung vom 27.02.2023.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20230227_Dringlichkeitsentscheidung_Digitalpakt Schule (816 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: