Beschlussvorschlag: Das Mitglied des Rates, Herr Theodor Fürsich, wird von der Bürgermeisterin nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.
Sachverhalt:
Das Mitglied des Rates, Frau Christel Reetz, welches bei der Kommunalwahl am 13.09.2020 gewählt worden ist, hat mit Wirkung vom 28.02.2023 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat verzichtet.
Nach der Reserveliste der SPD ist Theodor Fürsich, nachdem Herr Stefan Becker nicht mehr in Wermelskirchen wohnt, Nachfolger von Frau Reetz.
Anlage/n: -
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