Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sponsoring-Bericht für das Jahr 2022 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gemäß § 4 der Rahmenregelung zum Sponsoring ist dem Haupt- und Finanzausschuss regelmäßig über die Sponsoring-Leistungen zu berichten.
Im Jahr 2022 wurden zugunsten der Stadt Wermelskirchen Sponsoring-Leistungen in Höhe von insgesamt 4.000,00 Euro erbracht.
Anlage/n:
Sponsoring-Bericht 2022
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