Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt,
dass der Bericht über die Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an Rechtsstreiten künftig nach folgenden Maßgaben zu erstellen ist:
Sachverhalt:
Im Haupt- und Finanzausschuss am 05.12.2022 wurde seitens mehrerer MdR angeregt, den Bericht künftig auf wichtige Rechtsstreite zu beschränken.
Die Verwaltung hat die Anregungen aus der damaligen Sitzung übernommen und konkretisiert.
Zum besseren Verständnis der besonderen Bedeutung der Sache wird anhand des Berichtes zum Stand 31.12.2022 angegeben, welche Rechtsstreite unter diesem Gesichtspunkt aufgenommen worden wären:
a. Solidarumlage vor dem Bundesverfassungsgericht, weil der Rechtsstreit ein wichtiges kommunales Thema betrifft, das zudem Bedeutung für zahlreiche Kommunen in NRW hat.
b. Rücknahme Leichtverpackung-Erfassung (einstweiliger Rechtsschutz) vor dem Verwaltungsgericht Köln und dem Oberverwaltungsgericht NRW, weil der Rechtsstreit erhebliche lokalpolitische Bedeutung besitzt und als "Wegweiser" für die Entscheidungen in der Hauptsache anzusehen ist.
Nach den Maßgaben Wertgrenze oder besondere Bedeutung wäre der Bericht zum Stand 31.12.2022 von 39 Rechtsstreiten auf 11 Rechtsstreite verschlankt worden.
Anlage/n:
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