Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt: Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um schriftliche Sachstandsberichte zu folgenden Sachverhalten:
Die Anfrage wird nach Zuständigkeit der Ausschüsse für Stadtentwicklung und Verkehr (0097/2023) sowie Umwelt und Bau (0123/2023) getrennt beantwortet.
1.) Rad-/Gehweg entlang der B 51 „Unterstraße – Neuenhaus“ bzw. Ausbau der B 51 zwischen „Schwarze Delle“ und „Tente“
Antwort: Die CDU-Fraktion hat bereits am 22.01.2021 einen ähnlich Antrag für den genannten Bereich gestellt. Hier sollte ebenfalls die Radwegsituation verbessert werden. Daraufhin hat die Verwaltung den zuständigen Straßenbaulastträger der Bundesstraße (hier: Landesbetrieb Straßen NRW in Gummersbach) angeschrieben, um den Ausbau der Ortsdurchfahrten "Unterstraße" und "Neuenhaus" in die Projektliste (Prioritätenliste) des Landesbetriebs aufzunehmen. Seinerzeit gab es darauf keine ausreichende Antwort. Deshalb wird die Verwaltung die aktuelle Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zum Anlass nehmen, noch einmal schriftlich nachzufragen.
2.) Bebauungsplan DA 16 („Höferhofer Feld“)
Antwort: Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. DA 16 „Am Höferhofer Feld“ befindet sich noch in einem relativ frühen Stadium. Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung wurde zuletzt eine archäologische Prospektion durchgeführt, die vom Landesamt für Bodendenkmalpflege angeregt worden war. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde nach möglichen Bodendenkmalen oder sonstigen archäologischen Funden gesucht. Diese Arbeiten sind weitgehend abgeschlossen; ein Abschlussbericht liegt der Stadt aber noch nicht vor. Des Weiteren wird in Kürze eine Artenschutzprüfung erstellt. Ebenfalls noch im Laufe dieses Jahres sollen Untersuchungen hinsichtlich der Versickerungsmöglichkeit von Regenwasser durchgeführt werden. Neben einer detaillierten Straßenplanung wird zudem ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt, der die Eingriffe in Natur und Landschaft und die notwendigen Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen ermittelt. Schließlich wird auch noch ein Schallgutachten zu erstellen sein, das Auswirkungen des geplanten Gewerbegebiets und des Sportplatzes auf angrenzende Wohnbebauung bewertet. Die Ergebnisse all dieser Fachbeiträge und Gutachten fließen in die Erstellung eines konkreten Bebauungsplanentwurfs ein. Dieser wird dann Grundlage für die zweite Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplanverfahren. Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt. Wenn sich durch die Abwägung der von Öffentlichkeit und TÖB vorgebrachten Stellungnahmen keine wesentlichen Änderungen am Bebauungsplanentwurf ergeben, kann der Bebauungsplan anschließend vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen werden.
3.) Machbarkeitsstudie „Reaktivierung der KBL 411“, Bahnverbindung zwischen den Bahnhöfen RS-Lennep und LEV-Opladen
Antwort: Der Rheinisch-Bergische Kreis als zuständiger Aufgabenträger ÖPNV erstellt derzeit die Leistungsbeschreibung für die Machbarkeitsstudie, welche Grundlage für Ausschreibung und Beauftragung eines Planungsbüros sein wird. Die Inhalte der Leistungsbeschreibung werden noch mit den übrigen Aufgabenträgern (kreisfreie Städte Leverkusen und Remscheid) sowie den Belegenheitskommunen Burscheid und Wermelskirchen abgestimmt werden.
4.) Rad-/Gehweg parallel zur Kreisstraße K 18 zwischen Dabringhausen und Burscheid-Hilgen
Antwort: Nach Eingang dieser Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen hat die Verwaltung den Rheinisch Bergischen Kreis zum Sachstand dieses Projekts angefragt. Als Antwort wurde die Vielzahl von Maßnahmen (Starkregen 2021 etc., Arbeitsbelastung) genannt, sodass eine Vergabe der Planung noch nicht erfolgen konnte. Eine zeitliche Einordnung des Projekts war nicht zu erhalten.
Anlage/n:
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