Vorlage - 0102/2023  

 
 
Betreff: Bericht über die finanzielle Lage, hier: Stand zum 31.03.2023
Status:öffentlich  
Verfasser:Scherz, Jörg
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Anhörung
15.05.2023 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage I Q I  
Anlage II Q I  
Anlage III Q I  

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht über die Finanzielle Lage zum 31.03.2023 zur Kenntnis.


Sachverhalt:
Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden Belastung der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz NKF-CIG NRW) berichtet der Kämmerer dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigen Organ vierteljährlich über die finanzielle Lage.

 

Die Information erfolgt aufgrund des Standes der Ergebnisrechnung 2023 zum Buchungsdatum 31.03.2023 (siehe Anlage I). In Höhe von einem Viertel des Haushaltsansatzes werden Abschreibungen, Pensions- und Beihilferückstellungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten hinzugerechnet.

 

Es handelt sich hierbei nicht um eine Prognose. Die Entwicklung der Gewerbesteuer bleibt abzuwarten ebenso wie die tatsächlichen Auswirkungen der Tarifverhandlungen.

 

Generelle Anmerkungen: Teilweise gibt es abweichende Zahlungsvereinbarungen z. B. mit Versorgungsunternehmen (z. B. eine einmalige Abschlagszahlung statt monatlicher Abschläge). Bei den Finanzerträgen erfolgen Gewinnausschüttungen von Beteiligungen erst im weiteren Jahresverlauf nach entsprechender Beschlussfassungen der zuständigen Gremien.

 

Weiterhin ist eine Übersicht über die Entwicklung der Liquiditätskredite (Anlage II) beigefügt.

 

Gem. § 6 der „Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen (Schutzsuchende) in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen vom 11.04.2022 musste dem Rat erstmals zum Stichtag 30.06.2022 über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden berichtet werden. Eine Übersicht des Buchungsstandes zum 31.03.2023 ist als Anlage III beigefügt. Pauschal sind hier 75 % der Personalkosten und der Internen Leistungsbeziehungen, die nicht direkt zwischen Ukraine-Flüchtlingen und Asylbewerberinnen bzw. -bewerbern aufgeteilt werden können, zugeordnet. Es handelt sich um eine vorläufige Verteilung. Ob die Erstattungen des Landes am Ende ausreichen werden, um die entstandenen Kosten vollständig zu decken, bleibt abzuwarten.

 

Die Ein- und Auszahlungen entsprechen zum Stand 31.03. den Erträgen und Aufwendungen. Eine Inanspruchnahme von zusätzlichen Liquiditätskrediten oder Investitionskrediten für die Unterbringung der Ukraine-Flüchtlinge war bisher nicht erforderlich.

 

 

 


Anlage/n:
Anlage I: Stand der Ergebnisrechnung zum 31.03.2023

Anlage II: Stand der Liquiditätskredite zum 31.03.2023

Anlage III: Stand der Ergebnisrechnung Ukraine-Flüchtlinge zum 31.03.2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage I Q I (110 KB)      
Anlage 2 2 Anlage II Q I (270 KB)      
Anlage 3 3 Anlage III Q I (112 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: